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Die Gesetzgebung des Bundes<br />
Jedes Gemeinwesen braucht feste Regeln, nach denen es bestehen<br />
und sich friedlich fortentwickeln kann. Die zahllosen unterschiedlichen<br />
Wünsche, Vorstellungen und Interessen der Bürger sollen<br />
sich in Freiheit entfalten und verwirklichen <strong>können</strong> – aber nicht in<br />
Freiheit auf Kosten des anderen oder des Schwächeren, sondern in<br />
geordnetem Nebeneinander und Miteinander mit dessen Freiheit<br />
und dessen Interessen. Also muss es allgemein geltende Regeln geben,<br />
bindend für jeden Bürger, bindend aber auch für das Handeln<br />
der Behörden.<br />
Welche Regeln sind das, und wer stellt sie auf? Die bedeutendsten<br />
davon enthält die Verfassung, bei uns das Grundgesetz für die Bundesrepublik<br />
Deutschland. Hier sind die Grundrechte niedergelegt,<br />
teils Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe – wie das Recht auf<br />
Leben und körperliche Unversehrtheit, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,<br />
die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder die Freiheit<br />
der Wahl und Ausübung des Berufs –, teils politische Mitwirkungsrechte<br />
wie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Meinungsfreiheit<br />
oder Parteienfreiheit. Hier finden sich so wichtige Garantien<br />
wie die allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung<br />
von Männern und Frauen und, ganz am Anfang in <strong>Artikel</strong> 1<br />
Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz, die Bindung aller staatlichen Gewalt<br />
an die unantastbare Menschenwürde.<br />
Zugleich enthält das Grundgesetz alle wesentlichen Vorschriften<br />
über den Aufbau des Staates und die Grundlagen seines Handelns.<br />
Dazu gehören so entscheidende Bestimmungen wie die Bindung<br />
der vollziehenden Gewalt – also das Handeln der Behörden – an<br />
Gesetz und Recht. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur<br />
ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, sondern sie ist auch<br />
Rechtsstaat, und damit sind wir bei unserem Thema: Rechtsstaatlichkeit<br />
bedeutet, dass Ømter und Behörden nicht willkürlich handeln,<br />
sondern auf der Grundlage jener allgemein bindenden<br />
Regeln, von denen eingangs die Rede war. Alles Handeln der<br />
öffentlichen Gewalt ist durch Gerichte nachprüfbar, der Bürger<br />
kann Widerspruch einlegen und Klage erheben und so um sein<br />
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