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Die Gesetzgebung des Bundes<br />

Jedes Gemeinwesen braucht feste Regeln, nach denen es bestehen<br />

und sich friedlich fortentwickeln kann. Die zahllosen unterschiedlichen<br />

Wünsche, Vorstellungen und Interessen der Bürger sollen<br />

sich in Freiheit entfalten und verwirklichen <strong>können</strong> – aber nicht in<br />

Freiheit auf Kosten des anderen oder des Schwächeren, sondern in<br />

geordnetem Nebeneinander und Miteinander mit dessen Freiheit<br />

und dessen Interessen. Also muss es allgemein geltende Regeln geben,<br />

bindend für jeden Bürger, bindend aber auch für das Handeln<br />

der Behörden.<br />

Welche Regeln sind das, und wer stellt sie auf? Die bedeutendsten<br />

davon enthält die Verfassung, bei uns das Grundgesetz für die Bundesrepublik<br />

Deutschland. Hier sind die Grundrechte niedergelegt,<br />

teils Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe – wie das Recht auf<br />

Leben und körperliche Unversehrtheit, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,<br />

die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder die Freiheit<br />

der Wahl und Ausübung des Berufs –, teils politische Mitwirkungsrechte<br />

wie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Meinungsfreiheit<br />

oder Parteienfreiheit. Hier finden sich so wichtige Garantien<br />

wie die allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung<br />

von Männern und Frauen und, ganz am Anfang in <strong>Artikel</strong> 1<br />

Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz, die Bindung aller staatlichen Gewalt<br />

an die unantastbare Menschenwürde.<br />

Zugleich enthält das Grundgesetz alle wesentlichen Vorschriften<br />

über den Aufbau des Staates und die Grundlagen seines Handelns.<br />

Dazu gehören so entscheidende Bestimmungen wie die Bindung<br />

der vollziehenden Gewalt – also das Handeln der Behörden – an<br />

Gesetz und Recht. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur<br />

ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, sondern sie ist auch<br />

Rechtsstaat, und damit sind wir bei unserem Thema: Rechtsstaatlichkeit<br />

bedeutet, dass Ømter und Behörden nicht willkürlich handeln,<br />

sondern auf der Grundlage jener allgemein bindenden<br />

Regeln, von denen eingangs die Rede war. Alles Handeln der<br />

öffentlichen Gewalt ist durch Gerichte nachprüfbar, der Bürger<br />

kann Widerspruch einlegen und Klage erheben und so um sein<br />

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