Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
In der Fragestunde sind die Fragestellerinnen und Fragesteller berechtigt,<br />
nach der ersten Beantwortung ihrer Frage bis zu zwei Zusatzfragen<br />
zu stellen. Jedes andere Mitglied des Bundestages kann<br />
eine weitere Zusatzfrage stellen. Der Präsident soll diese zulassen,<br />
soweit dadurch die ordnungsgemäße Abwicklung der Fragestunde<br />
nicht gefährdet wird. Das kann manchmal zu einem sehr ausgedehnten<br />
Frage- und Antwortspiel führen, man könnte fast schon<br />
von einer kleinen Debatte sprechen.<br />
Im Allgemeinen wird der Präsident weitere Zusatzfragen nicht<br />
mehr zulassen, wenn die Fragen und Antworten erkennen lassen,<br />
dass weitere Aufhellungen in der Sache nicht mehr zu erwarten<br />
sind.<br />
Neben diesen normalen Fragen für die Fragestunde soll der Präsident<br />
Fragen von offensichtlich dringendem öffentlichen Interesse<br />
für die Fragestunde zulassen, so genannte dringliche Fragen, wenn<br />
sie spätestens am Tage vor der Fragestunde bis 12.00 Uhr mittags<br />
eingereicht werden. <strong>Sie</strong> werden jedoch auf das wöchentliche Fragekontingent<br />
des betreffenden Mitglieds des Bundestages angerechnet.<br />
Dringliche Fragen werden ganz zu Beginn der Fragestunde aufgerufen.<br />
Von den <strong>hier</strong> aufgeführten Fragerechten wird im Bundestag in großem<br />
Umfange Gebrauch gemacht. In der 16. Wahlperiode (2005 –<br />
2009) betrug die Zahl der mündlichen, schriftlichen und dringlichen<br />
Fragen 15519.<br />
74