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die Fragen noch am Freitag bis 12 Uhr der Bundesregierung zuzuleiten.<br />
Damit ist den für die Beantwortung zuständigen Ministerien<br />
eine Frist von knapp drei Tagen gegeben, um die für die<br />
Beantwortung notwendigen Nachforschungen anzustellen. Solche<br />
Nachforschungen sind oft nicht nur im eigenen Ministerium, sondern<br />
auch bei anderen Ministerien, bei nachgeordneten Bundesbehörden<br />
und auch bei Landesregierungen notwendig.<br />
In der Fragestunde ruft der Präsident die Frage und den Namen des<br />
Fragestellers auf. Ist dieser nicht anwesend, wird seine Frage<br />
schriftlich beantwortet, sofern er bis zum Aufruf seiner Frage beim<br />
Präsidenten darum gebeten hat. Andernfalls beantwortet die<br />
Bundesregierung die Frage nicht. Fragesteller <strong>können</strong> allerdings<br />
ihre Frage auch zurückziehen und sie für die nächste Sitzungswoche<br />
erneut einbringen, falls sie zur Zeit des voraussichtlichen<br />
Aufrufes im Plenum nicht anwesend sein <strong>können</strong>. Fragen, die während<br />
der Fragestunde einer Sitzungswoche aus Zeitmangel nicht<br />
mehr aufgerufen werden, beantwortet die Bundesregierung schriftlich;<br />
die Antwort geht gleichzeitig dem Parlamentssekretariat zu,<br />
das für die Aufnahme der Antwort in den Anhang zum Plenarprotokoll<br />
sorgt. Die bis Freitag eingegangenen Fragen werden nach<br />
den Geschäftsbereichen der Bundesregierung in einer Drucksache<br />
zusammengestellt. In der Geschäftsordnung heißt es, der Präsident<br />
bestimmt, in welcher Reihenfolge die Geschäftsbereiche aufgerufen<br />
werden.<br />
Dazu hat sich eine seit mehreren Wahlperioden geübte Praxis herausgebildet:<br />
Zunächst ist die Reihenfolge der Geschäftsbereiche<br />
maßgebend, wie sie von der jeweiligen Bundesregierung festgelegt<br />
wird, (ein Anhalt dafür ergibt sich aus der Reihenfolge der Ausschüsse,<br />
s. S. 34f.). Von dieser Reihenfolge ausgehend wird für den<br />
Aufruf der Geschäftsbereiche in der Fragestunde ein rollierendes<br />
System zugrunde gelegt. Begonnen wird grundsätzlich mit dem Geschäftsbereich,<br />
der dem in der vorangegangenen Fragestunde zuletzt<br />
aufgerufenen Geschäftsbereich folgt. Abweichend <strong>hier</strong>von bildet<br />
der in der vorangegangenen Fragestunde zuletzt aufgerufene<br />
Geschäftsbereich jedoch den Anfang, wenn die dazu für die vergangene<br />
Sitzungswoche eingereichten Fragen nicht wenigstens zur<br />
Hälfte aufgerufen wurden. Im Ûbrigen werden Geschäftsbereiche,<br />
für die nur bis zwei Fragen eingereicht wurden, vorgezogen und zu<br />
Beginn der Fragestunde aufgerufen.<br />
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