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die Fragen noch am Freitag bis 12 Uhr der Bundesregierung zuzuleiten.<br />

Damit ist den für die Beantwortung zuständigen Ministerien<br />

eine Frist von knapp drei Tagen gegeben, um die für die<br />

Beantwortung notwendigen Nachforschungen anzustellen. Solche<br />

Nachforschungen sind oft nicht nur im eigenen Ministerium, sondern<br />

auch bei anderen Ministerien, bei nachgeordneten Bundesbehörden<br />

und auch bei Landesregierungen notwendig.<br />

In der Fragestunde ruft der Präsident die Frage und den Namen des<br />

Fragestellers auf. Ist dieser nicht anwesend, wird seine Frage<br />

schriftlich beantwortet, sofern er bis zum Aufruf seiner Frage beim<br />

Präsidenten darum gebeten hat. Andernfalls beantwortet die<br />

Bundesregierung die Frage nicht. Fragesteller <strong>können</strong> allerdings<br />

ihre Frage auch zurückziehen und sie für die nächste Sitzungswoche<br />

erneut einbringen, falls sie zur Zeit des voraussichtlichen<br />

Aufrufes im Plenum nicht anwesend sein <strong>können</strong>. Fragen, die während<br />

der Fragestunde einer Sitzungswoche aus Zeitmangel nicht<br />

mehr aufgerufen werden, beantwortet die Bundesregierung schriftlich;<br />

die Antwort geht gleichzeitig dem Parlamentssekretariat zu,<br />

das für die Aufnahme der Antwort in den Anhang zum Plenarprotokoll<br />

sorgt. Die bis Freitag eingegangenen Fragen werden nach<br />

den Geschäftsbereichen der Bundesregierung in einer Drucksache<br />

zusammengestellt. In der Geschäftsordnung heißt es, der Präsident<br />

bestimmt, in welcher Reihenfolge die Geschäftsbereiche aufgerufen<br />

werden.<br />

Dazu hat sich eine seit mehreren Wahlperioden geübte Praxis herausgebildet:<br />

Zunächst ist die Reihenfolge der Geschäftsbereiche<br />

maßgebend, wie sie von der jeweiligen Bundesregierung festgelegt<br />

wird, (ein Anhalt dafür ergibt sich aus der Reihenfolge der Ausschüsse,<br />

s. S. 34f.). Von dieser Reihenfolge ausgehend wird für den<br />

Aufruf der Geschäftsbereiche in der Fragestunde ein rollierendes<br />

System zugrunde gelegt. Begonnen wird grundsätzlich mit dem Geschäftsbereich,<br />

der dem in der vorangegangenen Fragestunde zuletzt<br />

aufgerufenen Geschäftsbereich folgt. Abweichend <strong>hier</strong>von bildet<br />

der in der vorangegangenen Fragestunde zuletzt aufgerufene<br />

Geschäftsbereich jedoch den Anfang, wenn die dazu für die vergangene<br />

Sitzungswoche eingereichten Fragen nicht wenigstens zur<br />

Hälfte aufgerufen wurden. Im Ûbrigen werden Geschäftsbereiche,<br />

für die nur bis zwei Fragen eingereicht wurden, vorgezogen und zu<br />

Beginn der Fragestunde aufgerufen.<br />

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