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Große Anfragen <strong>können</strong> von einer Fraktion oder von 5 vom Hundert<br />

der Abgeordneten (derzeit mindestens 31) beim Präsidenten<br />

eingereicht werden. Der Präsident teilt sie der Bundesregierung mit.<br />

Nach Eingang der Antwort der Bundesregierung wird die Große<br />

Anfrage auf die Tagesordnung gesetzt und debattiert. Im Allgemeinen<br />

geht es bei Großen Anfragen um Angelegenheiten von allgemeiner<br />

politischer Bedeutung. Eine Debatte muss auf Verlangen einer<br />

Fraktion oder dem genannten Quorum auch dann stattfinden,<br />

wenn die Bundesregierung die Antwort zu lange hinauszögert oder<br />

überhaupt nicht antwortet. Eine bestimmte Frist ist jedoch für die<br />

Beantwortung nicht vorgeschrieben.<br />

Neben diesen Großen Anfragen, die stets auf eine öffentliche Debatte<br />

abzielen, gibt es die Kleinen Anfragen, die ebenfalls von einer<br />

Fraktion oder dem genannten Quorum unterzeichnet sein müssen.<br />

Der Bundestagspräsident leitet sie der Bundesregierung mit der<br />

Aufforderung zu, sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu beantworten.<br />

Mit der schriftlichen Antwort der Bundesregierung ist die<br />

Kleine Anfrage erledigt. Fragen und Antworten werden jeweils als<br />

Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Eine Debatte findet nicht<br />

statt. Die Kleine Anfrage ist ein geeignetes Mittel, von der Bundesregierung<br />

Detail-Informationen zu bestimmten Problemen zu erhalten.<br />

Darüber hinaus ist jedes Mitglied des Bundestages berechtigt,<br />

kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung<br />

an die Bundesregierung zu richten. Diese Fragen sind entweder<br />

zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde bestimmt<br />

oder zur schriftlichen Beantwortung innerhalb einer Wochenfrist.<br />

Für die Fragestunde kann jedes Mitglied des Bundestages zwei Fragen<br />

an die Bundesregierung richten, außerdem in jedem Monat bis<br />

zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung.<br />

Die Fragestunde findet am Mittwoch einer Sitzungswoche im Anschluss<br />

an die Regierungsbefragung statt. Die Fragen müssen sich<br />

auf Bereiche beziehen, für die die Bundesregierung unmittelbar<br />

oder mittelbar verantwortlich ist. Die Fragen müssen kurz gefasst<br />

sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. <strong>Sie</strong> dürfen keine<br />

unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Die Fragen<br />

müssen bei dem Bundestagspräsidenten spätestens bis Freitag,<br />

10.00 Uhr, vor der Sitzungswoche, in der sie beantwortet werden<br />

sollen, eingereicht werden. Diese Fristsetzung soll es ermöglichen,<br />

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