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Große Anfragen <strong>können</strong> von einer Fraktion oder von 5 vom Hundert<br />
der Abgeordneten (derzeit mindestens 31) beim Präsidenten<br />
eingereicht werden. Der Präsident teilt sie der Bundesregierung mit.<br />
Nach Eingang der Antwort der Bundesregierung wird die Große<br />
Anfrage auf die Tagesordnung gesetzt und debattiert. Im Allgemeinen<br />
geht es bei Großen Anfragen um Angelegenheiten von allgemeiner<br />
politischer Bedeutung. Eine Debatte muss auf Verlangen einer<br />
Fraktion oder dem genannten Quorum auch dann stattfinden,<br />
wenn die Bundesregierung die Antwort zu lange hinauszögert oder<br />
überhaupt nicht antwortet. Eine bestimmte Frist ist jedoch für die<br />
Beantwortung nicht vorgeschrieben.<br />
Neben diesen Großen Anfragen, die stets auf eine öffentliche Debatte<br />
abzielen, gibt es die Kleinen Anfragen, die ebenfalls von einer<br />
Fraktion oder dem genannten Quorum unterzeichnet sein müssen.<br />
Der Bundestagspräsident leitet sie der Bundesregierung mit der<br />
Aufforderung zu, sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu beantworten.<br />
Mit der schriftlichen Antwort der Bundesregierung ist die<br />
Kleine Anfrage erledigt. Fragen und Antworten werden jeweils als<br />
Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Eine Debatte findet nicht<br />
statt. Die Kleine Anfrage ist ein geeignetes Mittel, von der Bundesregierung<br />
Detail-Informationen zu bestimmten Problemen zu erhalten.<br />
Darüber hinaus ist jedes Mitglied des Bundestages berechtigt,<br />
kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung<br />
an die Bundesregierung zu richten. Diese Fragen sind entweder<br />
zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde bestimmt<br />
oder zur schriftlichen Beantwortung innerhalb einer Wochenfrist.<br />
Für die Fragestunde kann jedes Mitglied des Bundestages zwei Fragen<br />
an die Bundesregierung richten, außerdem in jedem Monat bis<br />
zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung.<br />
Die Fragestunde findet am Mittwoch einer Sitzungswoche im Anschluss<br />
an die Regierungsbefragung statt. Die Fragen müssen sich<br />
auf Bereiche beziehen, für die die Bundesregierung unmittelbar<br />
oder mittelbar verantwortlich ist. Die Fragen müssen kurz gefasst<br />
sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. <strong>Sie</strong> dürfen keine<br />
unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Die Fragen<br />
müssen bei dem Bundestagspräsidenten spätestens bis Freitag,<br />
10.00 Uhr, vor der Sitzungswoche, in der sie beantwortet werden<br />
sollen, eingereicht werden. Diese Fristsetzung soll es ermöglichen,<br />
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