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Nach der Abgabe der Stellungnahme hat die Bundesregierung die<br />
Pflicht, den Bundestag über den weiteren Verlauf der Verhandlungen<br />
auf europäischer Ebene und die jeweilige Berücksichtigung<br />
seiner Stellungnahme zu unterrichten. Der Bundestag erhält so<br />
Gelegenheit, bei Bedarf eine Ønderung der Stellungnahme zu beschließen.<br />
Handelt es sich um eine Stellungnahme zu einem Rechtsetzungsakt<br />
(Verordnungen, Richtlinien etc.), muss die Bundesregierung<br />
im Rat einen Parlamentsvorbehalt einlegen, wenn der<br />
Beschluss des Bundestages in einem seiner wesentlichen Belange<br />
nicht durchsetzbar ist. Der Bundestag ist <strong>hier</strong>über in einem gesonderten<br />
Bericht zu informieren, die Bundesregierung gehalten, sich<br />
vor der abschließenden Entscheidung im Rat um Einvernehmen<br />
mit dem Bundestag zur Auflösung des Parlamentsvorbehalts zu bemühen.<br />
Aus wichtigen außen- oder integrationspolitischen Gründen<br />
kann die Bundesregierung auch ohne dieses Verfahren abweichende<br />
Entscheidungen treffen. <strong>Sie</strong> ist in jedem Fall verpflichtet,<br />
den Bundestag unverzüglich über die Durchsetzung seiner Stellungnahme<br />
und die Gründe für etwaige Abweichungen schriftlich zu<br />
unterrichten – auf Verlangen des Bundestages auch im Rahmen<br />
einer Plenardebatte. Bei besonderen Vorhaben auf europäischer<br />
Ebene, die einer herausgehobenen Integrationsverantwortung unterliegen<br />
(wie Ønderungen des EU-Vertragsrechts, Ausweitung<br />
europäischer Gesetzgebungskompetenzen, Ønderungen im EU-Abstimmungsverfahren)<br />
ist dagegen die vorherige Zustimmung des<br />
Bundestages in Form eines Gesetzes oder Beschlusses notwendig.<br />
Der Bundestag hat daneben auch die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen<br />
unmittelbar an ein Organ der Europäischen Union zu<br />
wenden:<br />
So kann er eine Stellungnahme zu Entwürfen von Gesetzgebungsakten<br />
und Konsultationspapieren an die Europäische Kommission<br />
richten. Bei einer solchen Stellungnahme handelt es sich um eine<br />
Form des politischen Dialogs ohne unmittelbare rechtliche Folgen.<br />
Grundlage ist die Selbstverpflichtung der Kommission im Jahre<br />
2006, die vorgebrachten Argumente der nationalen Parlamente,<br />
die sich auf alle denkbaren politischen und rechtlichen Aspekte,<br />
auch Subsidiaritätsbedenken, beziehen <strong>können</strong>, im Vorfeld bzw. im<br />
frühen Stadium von Gesetzgebungsakten zu berücksichtigen.<br />
Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon hat der Bundestag<br />
auch die Möglichkeit, sich mit einer begründeten Stellungnah-<br />
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