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kann, sieht die Geschäftsordnung vor, dass eine Fraktion die Eröffnung<br />
einer hinsichtlich Dauer und Redezeit unbeschränkten<br />
Debatte verlangen kann, wenn ein Regierungsmitglied länger als<br />
10 Minuten redet. Der Vorteil der Aktuellen Stunde liegt, wie<br />
schon erwähnt, in der Möglichkeit des Parlaments, zu aktuellen<br />
Fragen rasch Stellung zu nehmen. Die Kürze der Redezeit bedeutet<br />
jedoch oft einen gewichtigen Nachteil. In 5 Minuten <strong>können</strong> zwar<br />
manche Gedanken geäußert, aber kaum schwierige Probleme zusammenhängend<br />
dargestellt werden.<br />
Eine besondere Form des Dialogs zwischen Parlament und Regierung<br />
ist die Befragung der Bundesregierung. Der Bundestag hat damit<br />
die Möglichkeit, sich über die wöchentlichen Beratungen des<br />
Bundeskabinetts im unmittelbaren Anschluss an dessen Sitzungen<br />
zu unterrichten. Daher findet in Sitzungswochen mittwochs um<br />
13 Uhr eine Befragung der Bundesregierung statt. Hier <strong>können</strong> die<br />
Abgeordneten an die im Plenum anwesenden Mitglieder der Bundesregierung<br />
Fragen zur vorangegangenen Kabinettssitzung, aber<br />
auch zu anderen aktuellen politischen Themen stellen.<br />
In dem Bestreben, die Plenardebatte zu verlebendigen und den spontanen<br />
Austausch von Argumenten und Positionen zu fördern, sieht<br />
die Geschäftsordnung die Möglichkeit einer Zwischenbemerkung<br />
– Kurzintervention –während oder am Ende eines Debattenbeitrages<br />
vor. Ûber das Instrument der Zwischenfrage hinaus, die nur eine<br />
<strong>direkt</strong>e Frage an die Rednerin oder den Redner zulässt, kann bei der<br />
Kurzintervention eine Frage durch eine kurze Erklärung eingeleitet<br />
oder aber eine Erklärung unabhängig von einer Frage abgegeben<br />
werden. Um den Debattenzeitplan insgesamt noch in etwa einzuhalten,<br />
ist eine Kurzintervention auf 3 Minuten Dauer begrenzt. Auch<br />
wenn die Kurzintervention im Anschluss an einen Debattenbeitrag<br />
erfolgt, darf der Redner <strong>hier</strong>auf noch einmal antworten, wobei ihm<br />
ebenfalls bis zu 3 Minuten zur Verfügung stehen.<br />
Eine zeitliche Beschränkung auf 5 Minuten gilt für mehrere Arten<br />
von Redebeiträgen und Erklärungen, die von Abgeordneten innerhalb<br />
oder außerhalb einer Debatte abgegeben werden <strong>können</strong>. So<br />
erteilt der Präsident zu einem Geschäftsordnungsantrag vorrangig<br />
das Wort. Ein solcher Antrag muss sich auf den zur Beratung<br />
stehenden Verhandlungsgegenstand oder auf die Tagesordnung beziehen.<br />
Das Wort zur Geschäftsordnung betrifft also ausschließlich<br />
Verfahrensfragen: die Sache, um die es in einer Debatte geht, darf<br />
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