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kann, sieht die Geschäftsordnung vor, dass eine Fraktion die Eröffnung<br />

einer hinsichtlich Dauer und Redezeit unbeschränkten<br />

Debatte verlangen kann, wenn ein Regierungsmitglied länger als<br />

10 Minuten redet. Der Vorteil der Aktuellen Stunde liegt, wie<br />

schon erwähnt, in der Möglichkeit des Parlaments, zu aktuellen<br />

Fragen rasch Stellung zu nehmen. Die Kürze der Redezeit bedeutet<br />

jedoch oft einen gewichtigen Nachteil. In 5 Minuten <strong>können</strong> zwar<br />

manche Gedanken geäußert, aber kaum schwierige Probleme zusammenhängend<br />

dargestellt werden.<br />

Eine besondere Form des Dialogs zwischen Parlament und Regierung<br />

ist die Befragung der Bundesregierung. Der Bundestag hat damit<br />

die Möglichkeit, sich über die wöchentlichen Beratungen des<br />

Bundeskabinetts im unmittelbaren Anschluss an dessen Sitzungen<br />

zu unterrichten. Daher findet in Sitzungswochen mittwochs um<br />

13 Uhr eine Befragung der Bundesregierung statt. Hier <strong>können</strong> die<br />

Abgeordneten an die im Plenum anwesenden Mitglieder der Bundesregierung<br />

Fragen zur vorangegangenen Kabinettssitzung, aber<br />

auch zu anderen aktuellen politischen Themen stellen.<br />

In dem Bestreben, die Plenardebatte zu verlebendigen und den spontanen<br />

Austausch von Argumenten und Positionen zu fördern, sieht<br />

die Geschäftsordnung die Möglichkeit einer Zwischenbemerkung<br />

– Kurzintervention –während oder am Ende eines Debattenbeitrages<br />

vor. Ûber das Instrument der Zwischenfrage hinaus, die nur eine<br />

<strong>direkt</strong>e Frage an die Rednerin oder den Redner zulässt, kann bei der<br />

Kurzintervention eine Frage durch eine kurze Erklärung eingeleitet<br />

oder aber eine Erklärung unabhängig von einer Frage abgegeben<br />

werden. Um den Debattenzeitplan insgesamt noch in etwa einzuhalten,<br />

ist eine Kurzintervention auf 3 Minuten Dauer begrenzt. Auch<br />

wenn die Kurzintervention im Anschluss an einen Debattenbeitrag<br />

erfolgt, darf der Redner <strong>hier</strong>auf noch einmal antworten, wobei ihm<br />

ebenfalls bis zu 3 Minuten zur Verfügung stehen.<br />

Eine zeitliche Beschränkung auf 5 Minuten gilt für mehrere Arten<br />

von Redebeiträgen und Erklärungen, die von Abgeordneten innerhalb<br />

oder außerhalb einer Debatte abgegeben werden <strong>können</strong>. So<br />

erteilt der Präsident zu einem Geschäftsordnungsantrag vorrangig<br />

das Wort. Ein solcher Antrag muss sich auf den zur Beratung<br />

stehenden Verhandlungsgegenstand oder auf die Tagesordnung beziehen.<br />

Das Wort zur Geschäftsordnung betrifft also ausschließlich<br />

Verfahrensfragen: die Sache, um die es in einer Debatte geht, darf<br />

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