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die regelmäßig von den Medien live übertragen werden, finden<br />
keine Sitzungen anderer Gremien statt. Die Redezeit soll in aller<br />
Regel auf ca. 10 Minuten begrenzt werden, um möglichst vielen<br />
Abgeordneten eine Chance zum Vortrag zu geben. Daneben wurde<br />
die Möglichkeit, die Sitzung bei ungenügender Teilnahme zu unterbrechen,<br />
erweitert, indem nicht nur eine Fraktion oder 5% der<br />
Mitglieder die Beschlussfähigkeit bezweifeln <strong>können</strong>, sondern auch<br />
der Sitzungspräsident im Einvernehmen mit den Fraktionen die Sitzung<br />
unterbrechen kann, wenn bei Kernzeit-Debatten eine Anwesenheit<br />
von weniger als 25% der Mitglieder des Bundestages<br />
festgestellt wird.<br />
Eine besondere Form der Debatte ist die „Aussprache zu Themen<br />
von allgemeinem aktuellen Interesse“, die so genannte Aktuelle<br />
Stunde. Ursprünglich war sie eingeführt worden, um den Abgeordneten,<br />
die mit einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage in<br />
der Fragestunde nicht zufrieden waren, sie als ausweichend oder<br />
jedenfalls nicht ausreichend betrachteten, eine Gelegenheit zur weiteren<br />
Diskussion zu geben. Inzwischen sind die Möglichkeiten, ein<br />
Thema von allgemeinem aktuellen Interesse in dieser Weise aufzugreifen,<br />
verselbständigt worden: Eine Aktuelle Stunde findet heute<br />
auch dann statt, wenn sie im Øltestenrat vereinbart oder wenn sie<br />
von einer Fraktion oder von 5 vom Hundert der Abgeordneten,<br />
derzeit also von mindestens 31 Abgeordneten, verlangt wird.<br />
Dass der Bundestag kurzfristig über aktuelle Themen debattiert, ist<br />
gewiss zu begrüßen. Doch führt ein allzu häufiger Gebrauch und<br />
die damit verbundene Erörterung auch wenig geeigneter Themen<br />
leicht zur Entwertung dieser parlamentarischen Debattenform. Pro<br />
Sitzungstag kann nur eine Aktuelle Stunde stattfinden; eine weitere<br />
Aktuelle Stunde zu einem anderen Thema müsste gegebenenfalls<br />
auf den folgenden Sitzungstag vertagt werden.<br />
Die Aktuelle Stunde ist durch zwei Besonderheiten gekennzeichnet:<br />
erstens durch den Grundsatz der Begrenzung auf insgesamt eine<br />
Stunde und zweitens durch die Begrenzung der Redezeit jedes einzelnen<br />
Redners auf 5 Minuten. Die Bundesregierung hat sich<br />
grundsätzlich bereit erklärt, sich bei Debattenbeiträgen ihrer Mitglieder<br />
ebenfalls an die 5-Minuten-Grenze zu halten. Da einem<br />
Regierungsmitglied jedoch – wegen des verfassungsrechtlich garantierten<br />
Rederechts der Regierungs- und Bundesratsvertreter<br />
(<strong>Artikel</strong> 43 Abs. 2 Satz 2 GG) – das Wort nicht entzogen werden<br />
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