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die regelmäßig von den Medien live übertragen werden, finden<br />

keine Sitzungen anderer Gremien statt. Die Redezeit soll in aller<br />

Regel auf ca. 10 Minuten begrenzt werden, um möglichst vielen<br />

Abgeordneten eine Chance zum Vortrag zu geben. Daneben wurde<br />

die Möglichkeit, die Sitzung bei ungenügender Teilnahme zu unterbrechen,<br />

erweitert, indem nicht nur eine Fraktion oder 5% der<br />

Mitglieder die Beschlussfähigkeit bezweifeln <strong>können</strong>, sondern auch<br />

der Sitzungspräsident im Einvernehmen mit den Fraktionen die Sitzung<br />

unterbrechen kann, wenn bei Kernzeit-Debatten eine Anwesenheit<br />

von weniger als 25% der Mitglieder des Bundestages<br />

festgestellt wird.<br />

Eine besondere Form der Debatte ist die „Aussprache zu Themen<br />

von allgemeinem aktuellen Interesse“, die so genannte Aktuelle<br />

Stunde. Ursprünglich war sie eingeführt worden, um den Abgeordneten,<br />

die mit einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage in<br />

der Fragestunde nicht zufrieden waren, sie als ausweichend oder<br />

jedenfalls nicht ausreichend betrachteten, eine Gelegenheit zur weiteren<br />

Diskussion zu geben. Inzwischen sind die Möglichkeiten, ein<br />

Thema von allgemeinem aktuellen Interesse in dieser Weise aufzugreifen,<br />

verselbständigt worden: Eine Aktuelle Stunde findet heute<br />

auch dann statt, wenn sie im Øltestenrat vereinbart oder wenn sie<br />

von einer Fraktion oder von 5 vom Hundert der Abgeordneten,<br />

derzeit also von mindestens 31 Abgeordneten, verlangt wird.<br />

Dass der Bundestag kurzfristig über aktuelle Themen debattiert, ist<br />

gewiss zu begrüßen. Doch führt ein allzu häufiger Gebrauch und<br />

die damit verbundene Erörterung auch wenig geeigneter Themen<br />

leicht zur Entwertung dieser parlamentarischen Debattenform. Pro<br />

Sitzungstag kann nur eine Aktuelle Stunde stattfinden; eine weitere<br />

Aktuelle Stunde zu einem anderen Thema müsste gegebenenfalls<br />

auf den folgenden Sitzungstag vertagt werden.<br />

Die Aktuelle Stunde ist durch zwei Besonderheiten gekennzeichnet:<br />

erstens durch den Grundsatz der Begrenzung auf insgesamt eine<br />

Stunde und zweitens durch die Begrenzung der Redezeit jedes einzelnen<br />

Redners auf 5 Minuten. Die Bundesregierung hat sich<br />

grundsätzlich bereit erklärt, sich bei Debattenbeiträgen ihrer Mitglieder<br />

ebenfalls an die 5-Minuten-Grenze zu halten. Da einem<br />

Regierungsmitglied jedoch – wegen des verfassungsrechtlich garantierten<br />

Rederechts der Regierungs- und Bundesratsvertreter<br />

(<strong>Artikel</strong> 43 Abs. 2 Satz 2 GG) – das Wort nicht entzogen werden<br />

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