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Plenarsitzungen des Bundestages<br />

" Debatten<br />

In den Plenarsitzungen werden die Beschlüsse gefasst, die in den<br />

Fraktionen und Ausschüssen vorbereitet wurden. Mit diesen<br />

Beschlüssen trifft der Bundestag seine verbindlichen politischen<br />

Entscheidungen, meist in der Form von Gesetzen oder Entschließungen.<br />

Kernstück der Plenarsitzungen sind die Debatten. Zwar<br />

wird zu manchen Tagesordnungspunkten, vor allem vor politisch<br />

unstrittigen Entscheidungen, schon im Øltestenrat vereinbart, dass<br />

keine Aussprache stattfinden soll; in diesen Fällen wird sofort entweder<br />

über die Ûberweisung einer Vorlage oder über ihre Annahme<br />

oder Ablehnung abgestimmt. Aber im Ûbrigen reiht sich in<br />

einer Plenarsitzung in der Regel eine Debatte an die andere.<br />

Der amtierende Präsident eröffnet die Sitzung und ruft den ersten<br />

Tagesordnungspunkt auf. Ist es ein Gesetzentwurf oder ein Antrag,<br />

so gibt er zu Beginn der Aussprache einem Mitglied der Regierung<br />

zur Einbringung, einem Antragsteller, einer Antragstellerin zur Begründung<br />

oder – ausnahmsweise – auch einer Berichterstatterin<br />

oder einem Berichterstatter das Wort, sofern es gewünscht wird.<br />

Danach erteilt der Sitzungspräsident weiteren Rednern das Wort.<br />

Die Gesamtberatungsdauer für jeden Verhandlungsgegenstand<br />

wird in der Regel übereinstimmend zwischen allen Fraktionen im<br />

Øltestenrat festgelegt und vom Bundestag bestätigt. Kommt es ausnahmsweise<br />

nicht zu einer Vereinbarung im Øltestenrat, so beschließt<br />

der Bundestag – meist nach einer kurzen Geschäftsordnungsdebatte<br />

– die Beratungsdauer von sich aus.<br />

Die Verteilung der Redezeit auf die einzelnen Fraktionen erfolgt<br />

regelmäßig nach einem festen Schlüssel, nach dem Stärkeverhältnis<br />

der Fraktionen. So stehen in der 17. Legislaturperiode von einer<br />

Stunde Redezeit der Fraktion der CDU/CSU 23 Minuten, der SPD<br />

14 Minuten, der FDP 9 Minuten und den Fraktionen Die Linke.<br />

und Bündnis 90/Die Grünen je 7 Minuten zu. Innerhalb dieses<br />

Rahmens bestimmen die Fraktionen selbst, welches ihrer Mitglieder<br />

wie lange zu einem bestimmten Gegenstand reden soll. Die<br />

Fraktionsgeschäftsführerinnen oder Fraktionsgeschäftsführer teilen<br />

die einzelnen Redezeiten dem amtierenden Präsidenten mit, der an<br />

diese Vorgaben gebunden ist.<br />

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