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Plenarsitzungen des Bundestages<br />
" Debatten<br />
In den Plenarsitzungen werden die Beschlüsse gefasst, die in den<br />
Fraktionen und Ausschüssen vorbereitet wurden. Mit diesen<br />
Beschlüssen trifft der Bundestag seine verbindlichen politischen<br />
Entscheidungen, meist in der Form von Gesetzen oder Entschließungen.<br />
Kernstück der Plenarsitzungen sind die Debatten. Zwar<br />
wird zu manchen Tagesordnungspunkten, vor allem vor politisch<br />
unstrittigen Entscheidungen, schon im Øltestenrat vereinbart, dass<br />
keine Aussprache stattfinden soll; in diesen Fällen wird sofort entweder<br />
über die Ûberweisung einer Vorlage oder über ihre Annahme<br />
oder Ablehnung abgestimmt. Aber im Ûbrigen reiht sich in<br />
einer Plenarsitzung in der Regel eine Debatte an die andere.<br />
Der amtierende Präsident eröffnet die Sitzung und ruft den ersten<br />
Tagesordnungspunkt auf. Ist es ein Gesetzentwurf oder ein Antrag,<br />
so gibt er zu Beginn der Aussprache einem Mitglied der Regierung<br />
zur Einbringung, einem Antragsteller, einer Antragstellerin zur Begründung<br />
oder – ausnahmsweise – auch einer Berichterstatterin<br />
oder einem Berichterstatter das Wort, sofern es gewünscht wird.<br />
Danach erteilt der Sitzungspräsident weiteren Rednern das Wort.<br />
Die Gesamtberatungsdauer für jeden Verhandlungsgegenstand<br />
wird in der Regel übereinstimmend zwischen allen Fraktionen im<br />
Øltestenrat festgelegt und vom Bundestag bestätigt. Kommt es ausnahmsweise<br />
nicht zu einer Vereinbarung im Øltestenrat, so beschließt<br />
der Bundestag – meist nach einer kurzen Geschäftsordnungsdebatte<br />
– die Beratungsdauer von sich aus.<br />
Die Verteilung der Redezeit auf die einzelnen Fraktionen erfolgt<br />
regelmäßig nach einem festen Schlüssel, nach dem Stärkeverhältnis<br />
der Fraktionen. So stehen in der 17. Legislaturperiode von einer<br />
Stunde Redezeit der Fraktion der CDU/CSU 23 Minuten, der SPD<br />
14 Minuten, der FDP 9 Minuten und den Fraktionen Die Linke.<br />
und Bündnis 90/Die Grünen je 7 Minuten zu. Innerhalb dieses<br />
Rahmens bestimmen die Fraktionen selbst, welches ihrer Mitglieder<br />
wie lange zu einem bestimmten Gegenstand reden soll. Die<br />
Fraktionsgeschäftsführerinnen oder Fraktionsgeschäftsführer teilen<br />
die einzelnen Redezeiten dem amtierenden Präsidenten mit, der an<br />
diese Vorgaben gebunden ist.<br />
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