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abschiedete Bankenrettungspaket des Bundes in Höhe von 480<br />
Milliarden Euro. Das Gremium befasst sich mit allen Fragen, die<br />
diesen Fonds betreffen und berät über langfristige Entwicklungen<br />
der Finanzmarktpolitik.<br />
" Der Wehrbeauftragte des Bundestages<br />
Auf Grund des 1956 mit der Wehrverfassung ins Grundgesetz eingefügten<br />
<strong>Artikel</strong>s 45b GG wird der Wehrbeauftragte als Hilfsorgan<br />
des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle<br />
über die Bundeswehr berufen. Seine Berufung und seine rechtliche<br />
Stellung sind durch das Wehrbeauftragtengesetz geregelt. Der Wehrbeauftragte<br />
wird vom Bundestag in geheimer Wahl auf die Dauer<br />
von fünf Jahren gewählt. Seine Wahl bedarf der Mehrheit der Mitglieder<br />
des Bundestages, mindestens also 311 Stimmen derzeit.<br />
Der Wehrbeauftragte wird selbstständig tätig, wenn ihm Umstände<br />
bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der<br />
Soldaten oder Soldatinnen oder der Grundsätze der inneren Führung<br />
schließen lassen. Er wird ferner zur Prüfung bestimmter<br />
Vorgänge nach Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses<br />
tätig. Er hat das Recht, jederzeit unangemeldet Truppenbesuche<br />
durchzuführen und bei dieser Gelegenheit Auskunft von<br />
den Vorgesetzten zu verlangen und in Abwesenheit der Vorgesetzten<br />
Gespräche mit Soldaten zu führen. Er ist der „Ombudsmann“ der<br />
Soldaten und Soldatinnen, eine zusätzliche Petitionsinstanz neben<br />
dem Petitionsausschuss des Bundestages nach Art. 17, 45c GG.<br />
Der Wehrbeauftragte erstattet jährlich dem Bundestag einen Bericht<br />
über seine Tätigkeit. Er kann außerdem Einzelberichte erstatten.<br />
Seine Berichte werden vom Bundestagspräsidenten dem<br />
Verteidigungsausschuss zur Beratung überwiesen; dieser wiederum<br />
erstattet dem Bundestagsplenum Bericht. Der Bericht des Wehrbeauftragten<br />
wird regelmäßig auch im Bundestag debattiert. Dabei<br />
erteilt der Präsident dem Wehrbeauftragten das Wort, wenn es von<br />
einer Fraktion oder von anwesenden 5 vom Hundert der Abgeordneten,<br />
derzeit also mindestens 31 Abgeordneten, verlangt worden<br />
ist. Dass dies alljährlich geschieht, entspricht inzwischen einer langjährigen<br />
Ûbung des Bundestages.<br />
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