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über Telekommunikationsverbindungsdaten) zu, die diesen durch<br />
das Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2002 und das<br />
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz aus dem Jahr 2007 bis<br />
zum Jahr 2012 eingeräumt worden sind. Auch über diese Maßnahmen<br />
ist das Parlamentarische Kontrollgremium in Abständen von<br />
höchstens sechs Monaten zu unterrichten.<br />
Eine gleichartige Problematik wie bei den Nachrichtendiensten ergibt<br />
sich aus der Befugnis des Zollkriminalamts, zur Verhütung<br />
von Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz<br />
das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis –<br />
wenn auch durch Anordnung eines Landgerichts – in Einzelfällen<br />
aufheben zu <strong>können</strong>. Um auch <strong>hier</strong> die parlamentarische Kontrolle<br />
sicherzustellen, ist nach §23c Abs. 8 Zollfahndungsdienstgesetz<br />
ein Gremium aus neun Mitgliedern des Bundestages zu bestellen,<br />
dem der Bundesminister der Finanzen in Abständen von höchstens<br />
sechs Monaten über Eingriffe in das Grundrecht nach Art. 10 GG<br />
zu berichten hat.<br />
Zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wurde durch eine<br />
Ønderung des Art. 13 GG der Einsatz technischer Mittel zur akustischen<br />
Ûberwachung von Wohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung<br />
ermöglicht. Die Intensität des Grundrechtseingriffs gebietet<br />
eine parlamentarische Kontrolle, die von einem aus neun Mitgliedern<br />
des Bundestages bestehenden Gremium auf der Grundlage<br />
von Berichten der Bundesregierung erfolgt.<br />
Daneben gibt es drei weitere Gremien mit besonderen Aufgaben,<br />
die sich allesamt aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses zusammensetzen:<br />
Dem Vertrauensgremium gemäß § 10a Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung<br />
obliegt die Beratung und Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne<br />
der Nachrichtendienste.<br />
Das Gremium gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (Bundesfinanzierungsgremium)<br />
lässt sich vom Bundesministerium der<br />
Finanzen regelmäßig über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes<br />
sowie über alle grundsätzlichen und wesentlichen Fragen der<br />
Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie<br />
der Beteiligungsverwaltung unterrichten.<br />
Das parlamentarische Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds<br />
(Finanzmarktgremium) überwacht das im Herbst 2008 ver-<br />
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