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über Telekommunikationsverbindungsdaten) zu, die diesen durch<br />

das Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2002 und das<br />

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz aus dem Jahr 2007 bis<br />

zum Jahr 2012 eingeräumt worden sind. Auch über diese Maßnahmen<br />

ist das Parlamentarische Kontrollgremium in Abständen von<br />

höchstens sechs Monaten zu unterrichten.<br />

Eine gleichartige Problematik wie bei den Nachrichtendiensten ergibt<br />

sich aus der Befugnis des Zollkriminalamts, zur Verhütung<br />

von Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz<br />

das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis –<br />

wenn auch durch Anordnung eines Landgerichts – in Einzelfällen<br />

aufheben zu <strong>können</strong>. Um auch <strong>hier</strong> die parlamentarische Kontrolle<br />

sicherzustellen, ist nach §23c Abs. 8 Zollfahndungsdienstgesetz<br />

ein Gremium aus neun Mitgliedern des Bundestages zu bestellen,<br />

dem der Bundesminister der Finanzen in Abständen von höchstens<br />

sechs Monaten über Eingriffe in das Grundrecht nach Art. 10 GG<br />

zu berichten hat.<br />

Zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wurde durch eine<br />

Ønderung des Art. 13 GG der Einsatz technischer Mittel zur akustischen<br />

Ûberwachung von Wohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung<br />

ermöglicht. Die Intensität des Grundrechtseingriffs gebietet<br />

eine parlamentarische Kontrolle, die von einem aus neun Mitgliedern<br />

des Bundestages bestehenden Gremium auf der Grundlage<br />

von Berichten der Bundesregierung erfolgt.<br />

Daneben gibt es drei weitere Gremien mit besonderen Aufgaben,<br />

die sich allesamt aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses zusammensetzen:<br />

Dem Vertrauensgremium gemäß § 10a Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung<br />

obliegt die Beratung und Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne<br />

der Nachrichtendienste.<br />

Das Gremium gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (Bundesfinanzierungsgremium)<br />

lässt sich vom Bundesministerium der<br />

Finanzen regelmäßig über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes<br />

sowie über alle grundsätzlichen und wesentlichen Fragen der<br />

Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie<br />

der Beteiligungsverwaltung unterrichten.<br />

Das parlamentarische Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds<br />

(Finanzmarktgremium) überwacht das im Herbst 2008 ver-<br />

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