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Von den Untersuchungsausschüssen sind die Enquete-Kommissionen<br />
zu unterscheiden. Sprachlich bedeutet das Wort Enquete-Kommission<br />
nichts anderes als Untersuchungsausschuss. Während sich<br />
diese aber ausschließlich aus Mitgliedern des Bundestages zusammensetzen<br />
und mit der Untersuchung von öffentlichen Affären<br />
beauftragt sind, setzen sich Enquete-Kommissionen aus Mitgliedern<br />
des Bundestages und aus Sachverständigen zusammen. Aufgabe der<br />
Enquete-Kommissionen ist es, zu dem ihnen aufgetragenen Thema<br />
das relevante Material möglichst umfassend zusammenzutragen<br />
und dadurch gesetzgeberische Entscheidungen über umfangreiche<br />
und bedeutsame Sachkomplexe vorzubereiten. Die Sachverständigen<br />
haben in einer Enquete-Kommission die gleichen Rechte wie<br />
die Abgeordneten. Der Bericht, den auch Enquete-Kommissionen<br />
zu erstatten haben, endet nicht wie bei den Ausschüssen mit einer<br />
Beschlussempfehlung an den Bundestag. Vielmehr müssen Vorschläge,<br />
die im Bericht einer Enquete-Kommission enthalten sind,<br />
aus der Mitte des Parlaments oder von der Bundesregierung aufgegriffen<br />
und als Gesetzentwurf oder Antrag eingebracht werden,<br />
wenn der Bundestag dazu etwas beschließen soll.<br />
In der 17. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag zwei Enquete-<br />
Kommissionen eingesetzt:<br />
Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ soll<br />
die Auswirkungen des Internets auf die Gesellschaft untersuchen<br />
und politische Handlungsempfehlungen zur weiteren Verbesserung<br />
der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft in Deutschland<br />
erarbeiten.<br />
Die Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität–<br />
Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt<br />
in der Sozialen Marktwirtschaft“ soll den Stellenwert von<br />
Wachstum in Wirtschaft und Gesellschaft untersuchen und prüfen,<br />
wie die Einflussfaktoren von Lebensqualität und gesellschaftlichem<br />
Fortschritt angemessen berücksichtigt werden <strong>können</strong>. Das rein<br />
ökonomisch und quantitativ ausgerichtete Bruttoinlandsprodukt<br />
als Messgröße für gesellschaftliches Wohlergehen soll weiterentwickelt<br />
und etwa um ökologische, soziale und kulturelle Kriterien<br />
ergänzt werden.<br />
Ein parlamentarisches Gremium besonderer Art ist der Parlamentarische<br />
Beirat für nachhaltige Entwicklung. Seine Aufgabe ist die<br />
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