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Von den Untersuchungsausschüssen sind die Enquete-Kommissionen<br />

zu unterscheiden. Sprachlich bedeutet das Wort Enquete-Kommission<br />

nichts anderes als Untersuchungsausschuss. Während sich<br />

diese aber ausschließlich aus Mitgliedern des Bundestages zusammensetzen<br />

und mit der Untersuchung von öffentlichen Affären<br />

beauftragt sind, setzen sich Enquete-Kommissionen aus Mitgliedern<br />

des Bundestages und aus Sachverständigen zusammen. Aufgabe der<br />

Enquete-Kommissionen ist es, zu dem ihnen aufgetragenen Thema<br />

das relevante Material möglichst umfassend zusammenzutragen<br />

und dadurch gesetzgeberische Entscheidungen über umfangreiche<br />

und bedeutsame Sachkomplexe vorzubereiten. Die Sachverständigen<br />

haben in einer Enquete-Kommission die gleichen Rechte wie<br />

die Abgeordneten. Der Bericht, den auch Enquete-Kommissionen<br />

zu erstatten haben, endet nicht wie bei den Ausschüssen mit einer<br />

Beschlussempfehlung an den Bundestag. Vielmehr müssen Vorschläge,<br />

die im Bericht einer Enquete-Kommission enthalten sind,<br />

aus der Mitte des Parlaments oder von der Bundesregierung aufgegriffen<br />

und als Gesetzentwurf oder Antrag eingebracht werden,<br />

wenn der Bundestag dazu etwas beschließen soll.<br />

In der 17. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag zwei Enquete-<br />

Kommissionen eingesetzt:<br />

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ soll<br />

die Auswirkungen des Internets auf die Gesellschaft untersuchen<br />

und politische Handlungsempfehlungen zur weiteren Verbesserung<br />

der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft in Deutschland<br />

erarbeiten.<br />

Die Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität–<br />

Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt<br />

in der Sozialen Marktwirtschaft“ soll den Stellenwert von<br />

Wachstum in Wirtschaft und Gesellschaft untersuchen und prüfen,<br />

wie die Einflussfaktoren von Lebensqualität und gesellschaftlichem<br />

Fortschritt angemessen berücksichtigt werden <strong>können</strong>. Das rein<br />

ökonomisch und quantitativ ausgerichtete Bruttoinlandsprodukt<br />

als Messgröße für gesellschaftliches Wohlergehen soll weiterentwickelt<br />

und etwa um ökologische, soziale und kulturelle Kriterien<br />

ergänzt werden.<br />

Ein parlamentarisches Gremium besonderer Art ist der Parlamentarische<br />

Beirat für nachhaltige Entwicklung. Seine Aufgabe ist die<br />

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