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allem von der jeweiligen Opposition zur Prüfung behaupteter Missstände<br />
in Regierung und Verwaltung bzw. behaupteten Fehlverhaltens<br />
von Politikerinnen und Politikern angewandt wird.<br />
Die Rechte und das Verfahren des Untersuchungsausschusses wurden<br />
erst spät, nämlich im Jahre 2001, durch Bundesgesetz geregelt.<br />
Die Antragsteller haben in ihrem Antrag das Beweisthema konkret<br />
und präzise zu beschreiben. Im Einsetzungsbeschluss bestimmt der<br />
Bundestag auch die Zahl der Ausschussmitglieder. Im Allgemeinen<br />
werden kleine Untersuchungsausschüsse gebildet, in der Vergangenheit<br />
vielfach mit nur fünf oder sieben Mitgliedern. Ein<br />
Untersuchungsausschuss hat das Recht, Zeugen und Zeuginnen<br />
vorzuladen, von der Bundesregierung die Aussagegenehmigung für<br />
ihre Beamtinnen und Beamten und die Vorlage von Akten zu fordern.<br />
Aussagegenehmigung und Aktenvorlage <strong>können</strong> nur verweigert<br />
werden, wenn dies dem Wohle des Bundes oder eines deutschen<br />
Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher<br />
Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.<br />
Untersuchungsausschüsse müssen grundsätzlich in öffentlicher Verhandlung<br />
die erforderlichen Beweise erheben, z. B. Zeugen vernehmen.<br />
Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht<br />
an das Plenum zusammen. Wenn die Bewertung der Untersuchung<br />
zwischen Koalition und Opposition, wie meist, umstritten ist, enthält<br />
der Bericht ein Mehrheits- und ein Minderheitsvotum.<br />
Der Deutsche Bundestag hat in der 17. Wahlperiode zwei Untersuchungsausschüsse<br />
eingesetzt: Der Untersuchungsausschuss zu<br />
dem geplanten Endlager für radioaktive Abfälle in Gorleben soll<br />
die Umstände klären, unter denen im Jahre 1983 die damalige<br />
Bundesregierung entschieden hatte, sich bei der Suche nach einem<br />
Endlager für Atommüll auf die Erkundung des Standortes Gorleben<br />
zu beschränken. Der auf einen gemeinsamen Antrag aller<br />
Fraktionen am 26.01.2012 eingesetzte Untersuchungsausschuss<br />
zu der Mordserie der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“<br />
soll einen Beitrag zur Aufklärung der Umstände der Taten<br />
leisten. Zudem soll er Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit,<br />
Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden<br />
und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus<br />
ziehen und Empfehlungen aussprechen.<br />
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