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allem von der jeweiligen Opposition zur Prüfung behaupteter Missstände<br />

in Regierung und Verwaltung bzw. behaupteten Fehlverhaltens<br />

von Politikerinnen und Politikern angewandt wird.<br />

Die Rechte und das Verfahren des Untersuchungsausschusses wurden<br />

erst spät, nämlich im Jahre 2001, durch Bundesgesetz geregelt.<br />

Die Antragsteller haben in ihrem Antrag das Beweisthema konkret<br />

und präzise zu beschreiben. Im Einsetzungsbeschluss bestimmt der<br />

Bundestag auch die Zahl der Ausschussmitglieder. Im Allgemeinen<br />

werden kleine Untersuchungsausschüsse gebildet, in der Vergangenheit<br />

vielfach mit nur fünf oder sieben Mitgliedern. Ein<br />

Untersuchungsausschuss hat das Recht, Zeugen und Zeuginnen<br />

vorzuladen, von der Bundesregierung die Aussagegenehmigung für<br />

ihre Beamtinnen und Beamten und die Vorlage von Akten zu fordern.<br />

Aussagegenehmigung und Aktenvorlage <strong>können</strong> nur verweigert<br />

werden, wenn dies dem Wohle des Bundes oder eines deutschen<br />

Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher<br />

Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.<br />

Untersuchungsausschüsse müssen grundsätzlich in öffentlicher Verhandlung<br />

die erforderlichen Beweise erheben, z. B. Zeugen vernehmen.<br />

Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht<br />

an das Plenum zusammen. Wenn die Bewertung der Untersuchung<br />

zwischen Koalition und Opposition, wie meist, umstritten ist, enthält<br />

der Bericht ein Mehrheits- und ein Minderheitsvotum.<br />

Der Deutsche Bundestag hat in der 17. Wahlperiode zwei Untersuchungsausschüsse<br />

eingesetzt: Der Untersuchungsausschuss zu<br />

dem geplanten Endlager für radioaktive Abfälle in Gorleben soll<br />

die Umstände klären, unter denen im Jahre 1983 die damalige<br />

Bundesregierung entschieden hatte, sich bei der Suche nach einem<br />

Endlager für Atommüll auf die Erkundung des Standortes Gorleben<br />

zu beschränken. Der auf einen gemeinsamen Antrag aller<br />

Fraktionen am 26.01.2012 eingesetzte Untersuchungsausschuss<br />

zu der Mordserie der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“<br />

soll einen Beitrag zur Aufklärung der Umstände der Taten<br />

leisten. Zudem soll er Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit,<br />

Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden<br />

und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus<br />

ziehen und Empfehlungen aussprechen.<br />

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