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ministers darüber, ob im Haushaltsplan bestimmte bewilligte<br />
Haushaltsmittel tatsächlich ausgegeben werden dürfen (so genannte<br />
qualifizierte Sperrvermerke).<br />
Der Haushaltsausschuss befasst sich nicht nur mit dem jährlichen<br />
Bundeshaushalt, sondern hat ein Prüfungs- und Mitspracherecht<br />
bei allen Gesetzen, die mit erheblichen finanziellen Auswirkungen<br />
verbunden sind (Finanzvorlagen). Hat die Vorlage Auswirkungen<br />
auf den Haushalt, erhöht sie also den Betrag der vorgesehenen<br />
Ausgaben oder verringert sie den Betrag der vorgesehenen Einnahmen,<br />
so prüft der Haushaltsausschuss, ob die vorgesehene Maßnahme<br />
mit der Haushaltslage vereinbar ist. Verneint er dies und<br />
wird er vom Bundestag bestätigt, so kann der Gesetzentwurf nicht<br />
weiter beraten werden. Diese Prüfung durch den Haushaltsausschuss<br />
soll möglichst verhindern, dass die Bundesregierung von ihren<br />
Rechten nach <strong>Artikel</strong> 113 des Grundgesetzes Gebrauch macht.<br />
Auf Grund dieser Bestimmung hat die Bundesregierung die Möglichkeit,<br />
das In-Kraft-Treten eines Ausgaben erhöhenden oder Einnahmen<br />
mindernden Gesetzes zu verhindern oder zunächst einmal<br />
die erneute Beratung eines solchen Gesetzes zu verlangen, weil sie<br />
dieses Gesetz finanziell nicht für vertretbar hält. Tatsächlich hat die<br />
Bundesregierung von diesen Möglichkeiten noch nie Gebrauch<br />
gemacht. In der Praxis wird die Frage, wie Mehrausgaben oder<br />
Mindereinnahmen gedeckt werden <strong>können</strong>, bei der Beratung des<br />
betreffenden Gesetzes im Haushaltsausschuss zwischen den Abgeordneten<br />
und Vertretern des Finanzministeriums geklärt.<br />
Mit dem zunehmenden Einfluss technischer Entwicklungen auf alle<br />
Lebensumstände des Menschen und seine Umwelt ist auch dem<br />
Bundestag in stärkerem Maße technologiepolitische Verantwortung<br />
zugewachsen. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden,<br />
unterhält er seit 1990 ein neues Instrument der Wissensbeschaffung<br />
und Entscheidungsvorbereitung. Er hat den Ausschuss für Bildung,<br />
Forschung und Technikfolgenabschätzung mit der Initiierung und<br />
politischen Steuerung von Technikfolgenanalysen beauftragt. Die<br />
wissenschaftlichen Analysen werden vom Büro für Technikfolgenabschätzung<br />
beim Deutschen Bundestag (TAB) durchgeführt. Es<br />
wird vom Forschungszentrum Karlsruhe betrieben und ab September<br />
2003 vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung<br />
auf der Basis eines Kooperationsvertrages unterstützt.<br />
Die Analysen des TAB beschäftigen sich u. a. mit den Themen:<br />
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