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ministers darüber, ob im Haushaltsplan bestimmte bewilligte<br />

Haushaltsmittel tatsächlich ausgegeben werden dürfen (so genannte<br />

qualifizierte Sperrvermerke).<br />

Der Haushaltsausschuss befasst sich nicht nur mit dem jährlichen<br />

Bundeshaushalt, sondern hat ein Prüfungs- und Mitspracherecht<br />

bei allen Gesetzen, die mit erheblichen finanziellen Auswirkungen<br />

verbunden sind (Finanzvorlagen). Hat die Vorlage Auswirkungen<br />

auf den Haushalt, erhöht sie also den Betrag der vorgesehenen<br />

Ausgaben oder verringert sie den Betrag der vorgesehenen Einnahmen,<br />

so prüft der Haushaltsausschuss, ob die vorgesehene Maßnahme<br />

mit der Haushaltslage vereinbar ist. Verneint er dies und<br />

wird er vom Bundestag bestätigt, so kann der Gesetzentwurf nicht<br />

weiter beraten werden. Diese Prüfung durch den Haushaltsausschuss<br />

soll möglichst verhindern, dass die Bundesregierung von ihren<br />

Rechten nach <strong>Artikel</strong> 113 des Grundgesetzes Gebrauch macht.<br />

Auf Grund dieser Bestimmung hat die Bundesregierung die Möglichkeit,<br />

das In-Kraft-Treten eines Ausgaben erhöhenden oder Einnahmen<br />

mindernden Gesetzes zu verhindern oder zunächst einmal<br />

die erneute Beratung eines solchen Gesetzes zu verlangen, weil sie<br />

dieses Gesetz finanziell nicht für vertretbar hält. Tatsächlich hat die<br />

Bundesregierung von diesen Möglichkeiten noch nie Gebrauch<br />

gemacht. In der Praxis wird die Frage, wie Mehrausgaben oder<br />

Mindereinnahmen gedeckt werden <strong>können</strong>, bei der Beratung des<br />

betreffenden Gesetzes im Haushaltsausschuss zwischen den Abgeordneten<br />

und Vertretern des Finanzministeriums geklärt.<br />

Mit dem zunehmenden Einfluss technischer Entwicklungen auf alle<br />

Lebensumstände des Menschen und seine Umwelt ist auch dem<br />

Bundestag in stärkerem Maße technologiepolitische Verantwortung<br />

zugewachsen. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden,<br />

unterhält er seit 1990 ein neues Instrument der Wissensbeschaffung<br />

und Entscheidungsvorbereitung. Er hat den Ausschuss für Bildung,<br />

Forschung und Technikfolgenabschätzung mit der Initiierung und<br />

politischen Steuerung von Technikfolgenanalysen beauftragt. Die<br />

wissenschaftlichen Analysen werden vom Büro für Technikfolgenabschätzung<br />

beim Deutschen Bundestag (TAB) durchgeführt. Es<br />

wird vom Forschungszentrum Karlsruhe betrieben und ab September<br />

2003 vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung<br />

auf der Basis eines Kooperationsvertrages unterstützt.<br />

Die Analysen des TAB beschäftigen sich u. a. mit den Themen:<br />

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