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ßerdem von der Bundesregierung, den ihr nachgeordneten Behörden<br />
und den ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten<br />
und Stiftungen des öffentlichen Rechts Auskunft, Vorlage von<br />
Akten und Zutritt zu den Einrichtungen verlangen, Petenten, Zeugen<br />
und Sachverständige anhören oder Amtshilfe durch Gerichte<br />
und Verwaltungsbehörden in Anspruch nehmen. Im Unterschied<br />
zu einem Untersuchungsausschuss kann der Petitionsausschuss<br />
aber keine Zeuginnen oder Zeugen vereidigen.<br />
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses bietet nicht nur in vielen<br />
Fällen den Petenten Rat und Hilfe, sondern zeigt auch dem Bundestag,<br />
wo in Gesetzgebung und Verwaltung Fehler, Lücken oder Härten<br />
aufgetreten sind. <strong>Sie</strong> hat gelegentlich schon – ähnlich wie die<br />
Rechtsprechung der Gerichte – zu Gesetzesverbesserungen geführt.<br />
Seit 2005 bietet der Ausschuss auch die Möglichkeit, Petitionen<br />
auf elektronischem Wege einzureichen (https://epetitionen.bundestag.de).<br />
Petitionen, die den Richtlinien für öffentliche Petitionen<br />
entsprechen, werden auf diesem Internetportal veröffentlicht und<br />
<strong>können</strong> dort unterstützt und diskutiert werden. Zudem werden<br />
Petitionen von besonderem Interesse nunmehr auch vom Ausschuss<br />
unter Beteiligung der Petenten in öffentlicher Sitzung beraten. Die<br />
Sitzung wird auf der Internetseite des Bundestages live übertragen.<br />
Von der Pflicht des Petitionsausschusses zur Petitionsbehandlung<br />
gibt es jedoch Ausnahmen. So bleiben z. B. alle anonymen Eingaben<br />
unbearbeitet, ferner Eingaben, deren Behandlung in anhängige<br />
Gerichtsverfahren eingreifen könnte. Schließlich werden jährlich<br />
bis zu 10 Prozent der Eingaben an die Petitionsausschüsse der<br />
Landesparlamente oder an die europäischen Institutionen überwiesen,<br />
weil sie in deren Zuständigkeit fallen.<br />
Zwei weitere Ausschüsse, deren Einsetzung das Grundgesetz vorschreibt,<br />
sind der Auswärtige Ausschuss und der Verteidigungsausschuss<br />
(Art. 45 a GG).<br />
Der Auswärtige Ausschuss gehört traditionell zu den größten Ausschüssen<br />
des Bundestages. Die Hauptaufgabe des Auswärtigen<br />
Ausschusses liegt nicht in der Beratung von Gesetzentwürfen, sondern<br />
in der parlamentarischen Kontrolle der Außenpolitik der Bundesregierung.<br />
So manche außenpolitische Debatte findet nicht in<br />
einer Plenarsitzung des Bundestages statt, sondern im Auswärtigen<br />
Ausschuss, wo die Úffentlichkeit nicht zugelassen ist und die Be-<br />
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