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Stärkeverhältnis der Fraktionen im Bundestag entspricht, zu verhindern.<br />

Ist der Ausschuss jedoch beschlussfähig, so kann eine Abstimmung<br />

mit einer Zufallsmehrheit nicht verhindert werden. Sehr<br />

sinnvoll sind solche Abstimmungen allerdings nicht, denn sie <strong>können</strong><br />

spätestens im Plenum wieder revidiert werden.<br />

Jeder Ausschuss hat das Recht, durch Beschluss die Anwesenheit<br />

eines Mitgliedes der Bundesregierung zu verlangen, sowohl in den<br />

regulären Beratungssitzungen als auch bei öffentlichen Anhörungen;<br />

die Herbeirufung durch Ausschussbeschluss ist jedoch selten,<br />

weil die zuständigen Regierungsmitglieder zur Beratung wichtiger<br />

Fragen ein eigenes Interesse an der Teilnahme haben und bei Verhinderung<br />

Parlamentarische oder beamtete Staatssekretärinnen<br />

oder Staatssekretäre entsendet werden.<br />

Grundsätzlich sind die Beratungen der Ausschüsse nicht öffentlich.<br />

Ein Ausschuss kann zwar beschließen, die Úffentlichkeit zuzulassen;<br />

dies geschieht aber selten. Das Zögern der Ausschüsse bei<br />

der Herstellung der Úffentlichkeit ihrer Sitzungen ist darin begründet,<br />

dass sie sich von einer Beratung ohne Publikum, ohne Presse,<br />

Funk und Fernsehen mehr Nüchternheit und Sachbezogenheit versprechen<br />

und dabei auch offen reden <strong>können</strong>, ohne sich gleich<br />

öffentlich festzulegen.<br />

Das allerdings führt dazu, dass der größte Teil der im Bundestag<br />

geleisteten Arbeit, nämlich die in den Fraktionen, ihren Arbeitskreisen<br />

und -gruppen, den Ausschüssen und Unterausschüssen, im<br />

Øltestenrat und im Präsidium, abgesehen von einzelnen Ergebnismeldungen<br />

der Úffentlichkeit nicht zugänglich und daher auch zu<br />

wenig bekannt ist. Das Bild, das die Úffentlichkeit vom Bundestag<br />

gewinnt, entsteht fast ausschließlich aus den Plenarsitzungen des<br />

Bundestages, die auf den Tribünen und am Fernsehschirm miterlebt<br />

oder durch Presseberichterstattung bekannt werden. Dieses Bild ist<br />

wegen der häufig geringen Präsenz der Abgeordneten im Plenum<br />

unbefriedigend und führt gelegentlich zu dem Trugschluss, der<br />

Bundestag widme sich seinen Aufgaben nicht mit dem gebotenen<br />

Eifer. Die Arbeitsstatistik der 14., 15. und 16. Wahlperiode<br />

(s. S. 85) beweist das Gegenteil.<br />

Auch zu nicht öffentlichen Sitzungen kann ein Ausschuss Sachverständige<br />

oder Verbandsvertreter hinzuziehen. Im Ûbrigen ist es<br />

allgemein üblich, dass sich die Verbände schriftlich an einen Aus-<br />

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