22.08.2013 Aufrufe

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

„eine Fraktion im Ausschuss“, das sind alle Mitglieder einer Fraktion<br />

im Ausschuss, oder ein Drittel der Ausschussmitglieder es verlangen.<br />

Die Einberufung einer Ausschusssitzung außerhalb des<br />

Zeitplanes oder außerhalb Berlins bedarf der Genehmigung des<br />

Präsidenten, auch dann, wenn der Ausschuss es einstimmig beschlossen<br />

oder eine Fraktion es verlangt hat. Nur in seltenen Fällen<br />

beschließt ein Ausschuss mit Mehrheit über Termin und Tagesordnung<br />

einer Sitzung. Im Allgemeinen ist es dem Geschick der Vorsitzenden<br />

überlassen, sich in Zweifelsfällen vorher mit den Obleuten<br />

der Fraktionen darüber abzustimmen.<br />

Häufig liegen einem Ausschuss zu demselben Thema mehrere<br />

Gesetzentwürfe oder Anträge vor, z.B. einer von der Bundesregierung<br />

oder den Koalitionsfraktionen, einer von der Opposition und<br />

ein weiterer vom Bundesrat. In diesem Falle beschließt der Ausschuss,<br />

von welchem Vorlagentext er bei seinen Beratungen ausgeht.<br />

Weitere Vorlagen werden dann in der Beratung als Ønderungsvorschläge<br />

herangezogen und behandelt, so dass sich die Beratungsgrundlage<br />

in wesentlichen Punkten inhaltlich verändern kann.<br />

Zur Vorbereitung seiner Arbeiten kann jeder Ausschuss aus seiner<br />

Mitte Unterausschüsse mit bestimmten Aufträgen einsetzen, es sei<br />

denn, dass ein Drittel seiner Mitglieder widerspricht. Solche Unterausschüsse<br />

werden entweder zur Beratung eines bestimmten Gesetzentwurfes<br />

oder eines besonderen Problems eingesetzt oder aber für<br />

bestimmte Teilgebiete der Kompetenz des Ausschusses während<br />

der gesamten Wahlperiode. Beispiele für den letztgenannten Fall<br />

sind der Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union und<br />

der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses.<br />

Praktische Bedürfnisse haben dazu geführt, dass die Fraktionen in<br />

Ausnahmefällen auch Abgeordnete, die nicht dem Ausschuss angehören,<br />

in einen Unterausschuss entsenden <strong>können</strong>, oder dass ein<br />

gemeinsamer Unterausschuss von Mitgliedern mehrerer beteiligter<br />

Ausschüsse gebildet werden kann.<br />

Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder<br />

anwesend ist. Er gilt jedoch als beschlussfähig, solange nicht vor<br />

einer Abstimmung ein Mitglied verlangt, die Beschlussfähigkeit<br />

festzustellen. Dies bedeutet, dass ein Ausschuss auch mit weniger<br />

als der Hälfte seiner Mitglieder beraten und beschließen kann. Die<br />

Feststellung der Beschlussfähigkeit soll meist nur dazu dienen, eine<br />

Abstimmung mit einer Besetzung des Ausschusses, die nicht dem<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!