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Angelegenheit aus seinem Geschäftsbereich eine Diskussion führen,<br />

er kann dazu auch Vertreterinnen und Vertreter „seines“ Ministeriums<br />

hören und Auskünfte einholen; ja, es ist üblich, dass ein Ausschuss<br />

mehrmals innerhalb einer Wahlperiode „seine“ Ministerin<br />

oder „seinen“ Minister um Bericht über die Gesetzgebungsvorhaben<br />

in der anstehenden Wahlperiode ersucht und Einzelberichte zu<br />

aktuellen Fragen aus seinem Ministerium anfordert. Diese Selbstbefassungskompetenz<br />

schließt jedoch nicht die Befugnis ein, darüber<br />

dem Bundestag Beschlussempfehlungen vorzulegen.<br />

Die Ausschüsse <strong>können</strong> auch „ihren“ Ministern empfehlen,<br />

bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Das Selbstbefassungsrecht<br />

der Ausschüsse hat sich zu einem wichtigen Instrument der parlamentarischen<br />

Kontrolle entwickelt, die die Ausschüsse über die<br />

ihnen gegenüberstehenden Bundesministerien ausüben. Die Ausschüsse<br />

sind der richtige Ort, vielfach ins Einzelne gehende Fragen<br />

zu klären.<br />

Die laufende begleitende Diskussion von Maßnahmen, die die Exekutive<br />

zu treffen hat (z.B. zivile oder militärische Beschaffungen,<br />

Verkehrsplanung etc.), hat jedoch auch ihre Kehrseite. Aus der<br />

politischen Kontrolle kann sich leicht ein Maß an Beteiligung entwickeln,<br />

das in die Nähe einer Mitregierung, d.h. einer Mitverantwortung<br />

für die Entscheidungen der Minister rückt und spätere<br />

Kritik zumindest erschwert.<br />

Die Ausschüsse sind zur baldigen Erledigung der ihnen überwiesenen<br />

Aufgaben verpflichtet. Verzögert sich die Beratung einer Vorlage<br />

im Ausschuss, aus welchen Gründen auch immer, so <strong>können</strong><br />

die Fraktionen oder 5 vom Hundert der Abgeordneten, derzeit also<br />

(mindestens) 31 Abgeordnete, zehn Sitzungswochen nach Ûberweisung<br />

einer Vorlage verlangen, dass der Ausschuss einen Bericht<br />

über den Stand der Beratungen erstattet. Wenn sie es verlangen, ist<br />

der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Damit<br />

ist ein Instrument vorhanden, mit dem auch eine Minderheit, vor<br />

allem die Opposition, Druck auf die Beratungen einer Vorlage im<br />

Ausschuss ausüben kann. Allerdings sind zehn Sitzungswochen<br />

eine lange Zeit, es kann ein halbes Jahr darüber vergehen.<br />

Die Sitzungen der Ausschüsse werden von ihren Vorsitzenden vorbereitet,<br />

einberufen und geleitet. <strong>Sie</strong> <strong>können</strong> ihren Ausschuss nur<br />

im Rahmen der vom Øltestenrat festgelegten Tagungszeiten für<br />

Ausschüsse einberufen. Zur Einberufung sind sie verpflichtet, wenn<br />

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