Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Angelegenheit aus seinem Geschäftsbereich eine Diskussion führen,<br />
er kann dazu auch Vertreterinnen und Vertreter „seines“ Ministeriums<br />
hören und Auskünfte einholen; ja, es ist üblich, dass ein Ausschuss<br />
mehrmals innerhalb einer Wahlperiode „seine“ Ministerin<br />
oder „seinen“ Minister um Bericht über die Gesetzgebungsvorhaben<br />
in der anstehenden Wahlperiode ersucht und Einzelberichte zu<br />
aktuellen Fragen aus seinem Ministerium anfordert. Diese Selbstbefassungskompetenz<br />
schließt jedoch nicht die Befugnis ein, darüber<br />
dem Bundestag Beschlussempfehlungen vorzulegen.<br />
Die Ausschüsse <strong>können</strong> auch „ihren“ Ministern empfehlen,<br />
bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Das Selbstbefassungsrecht<br />
der Ausschüsse hat sich zu einem wichtigen Instrument der parlamentarischen<br />
Kontrolle entwickelt, die die Ausschüsse über die<br />
ihnen gegenüberstehenden Bundesministerien ausüben. Die Ausschüsse<br />
sind der richtige Ort, vielfach ins Einzelne gehende Fragen<br />
zu klären.<br />
Die laufende begleitende Diskussion von Maßnahmen, die die Exekutive<br />
zu treffen hat (z.B. zivile oder militärische Beschaffungen,<br />
Verkehrsplanung etc.), hat jedoch auch ihre Kehrseite. Aus der<br />
politischen Kontrolle kann sich leicht ein Maß an Beteiligung entwickeln,<br />
das in die Nähe einer Mitregierung, d.h. einer Mitverantwortung<br />
für die Entscheidungen der Minister rückt und spätere<br />
Kritik zumindest erschwert.<br />
Die Ausschüsse sind zur baldigen Erledigung der ihnen überwiesenen<br />
Aufgaben verpflichtet. Verzögert sich die Beratung einer Vorlage<br />
im Ausschuss, aus welchen Gründen auch immer, so <strong>können</strong><br />
die Fraktionen oder 5 vom Hundert der Abgeordneten, derzeit also<br />
(mindestens) 31 Abgeordnete, zehn Sitzungswochen nach Ûberweisung<br />
einer Vorlage verlangen, dass der Ausschuss einen Bericht<br />
über den Stand der Beratungen erstattet. Wenn sie es verlangen, ist<br />
der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Damit<br />
ist ein Instrument vorhanden, mit dem auch eine Minderheit, vor<br />
allem die Opposition, Druck auf die Beratungen einer Vorlage im<br />
Ausschuss ausüben kann. Allerdings sind zehn Sitzungswochen<br />
eine lange Zeit, es kann ein halbes Jahr darüber vergehen.<br />
Die Sitzungen der Ausschüsse werden von ihren Vorsitzenden vorbereitet,<br />
einberufen und geleitet. <strong>Sie</strong> <strong>können</strong> ihren Ausschuss nur<br />
im Rahmen der vom Øltestenrat festgelegten Tagungszeiten für<br />
Ausschüsse einberufen. Zur Einberufung sind sie verpflichtet, wenn<br />
36