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dung des Bundesverfassungsgerichts haben sie, um angemessen an<br />

der parlamentarischen Arbeit teilnehmen zu <strong>können</strong>, außerhalb<br />

des geschilderten Verteilungsverfahrens einen Anspruch auf Mitgliedschaft<br />

in einem Ausschuss, der von dem Präsidenten nach Anhörung<br />

des Abgeordneten bestimmt wird. Diese Mitgliedschaft<br />

umfasst das Rede- und Antragsrecht, nicht jedoch das Stimmrecht<br />

im Ausschuss.<br />

Wie oben dargestellt, schlägt das Wahlergebnis sowohl auf die<br />

Zusammensetzung der Ausschüsse als auch auf die Aufteilung der<br />

Positionen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter und<br />

Stellvertreterinnen durch. So stellt in der laufenden 17. Wahlperiode<br />

die CDU/CSU den Vorsitz in 9, die SPD in 5, die FDP und<br />

Die Linke. in je 3 und Bündnis 90/Die Grünen in 2 Ausschüssen.<br />

Nach der Beschlussfassung des Bundestages über Art und Mitgliederzahl<br />

der einzusetzenden Ausschüsse und nach der Aufteilung<br />

der Vorsitzendenstellen beruft der Bundestagspräsident die Ausschüsse<br />

zu ihren konstituierenden Sitzungen ein. Diese werden entweder<br />

von ihm selbst oder einem der Vizepräsidenten geleitet.<br />

Dabei muss der Ausschuss beschlussfähig, d. h. die Mehrzahl der<br />

Mitglieder muss anwesend sein. Mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

und der Bestimmung der oder des Vorsitzenden ist der<br />

Ausschuss konstituiert und kann mit der parlamentarischen Arbeit<br />

beginnen.<br />

In der 17. Wahlperiode hat der Bundestag folgende 22 ständige<br />

Ausschüsse gebildet:<br />

1. Ausschuss für Wahlprüfung, 13 Mitglieder<br />

Immunität und Geschäftsordnung<br />

2. Petitionsausschuss 26 Mitglieder<br />

3. Auswärtiger Ausschuss 37 Mitglieder<br />

4. Innenausschuss 37 Mitglieder<br />

5. Sportausschuss 18 Mitglieder<br />

6. Rechtsausschuss 37 Mitglieder<br />

7. Finanzausschuss 37 Mitglieder<br />

8. Haushaltsausschuss 41 Mitglieder<br />

9. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie 37 Mitglieder<br />

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