Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Im Øltestenrat wird vor allem aber die Tagesordnung des Plenums<br />
für die nächste Sitzungswoche vereinbart, also welche Angelegenheiten<br />
(Gesetzentwürfe, Anträge, Große Anfragen, Regierungserklärungen<br />
etc.) vom Plenum beraten werden sollen. Dabei wird<br />
gleichzeitig vereinbart, ob über einen Punkt der Tagesordnung debattiert<br />
werden soll, wie lange die Aussprache dauern und wie sie<br />
ablaufen soll.<br />
Alle diese Vereinbarungen des Øltestenrates sind eigentlich nur<br />
Vorschläge für das Plenum des Bundestages. So kann jedes Mitglied<br />
des Bundestages vor Aufruf des ersten Tagesordnungspunktes<br />
einer Sitzung eine Ønderung der Tagesordnung beantragen, wenn<br />
dieser Antrag bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages dem Präsidenten<br />
vorgelegt worden ist. Dann muss der Bundestag darüber entscheiden.<br />
Auch zu der vereinbarten Dauer und Einteilung einer<br />
Aussprache <strong>können</strong> durch Wortmeldung zur Geschäftsordnung<br />
Ønderungen beantragt werden. Dies geschieht jedoch fast nie.<br />
Auch Kampfabstimmungen über eine Ønderung der Tagesordnung<br />
sind selten. Ist die Tagesordnung – automatisch durch Aufruf des<br />
ersten Tagesordnungspunktes einer Sitzung – festgestellt, so kann<br />
ein weiterer Verhandlungsgegenstand nicht mehr auf die Tagesordnung<br />
gesetzt werden, wenn auch nur eine Fraktion widerspricht.<br />
Darüber hinaus erörtert der Präsident mit dem Øltestenrat zahlreiche<br />
andere Fragen, die sich auf die Zeitplanung der Ausschüsse,<br />
auf die Ausschussüberweisung der Gesetzentwürfe und der sonstigen<br />
Vorlagen, z. B. der Europäischen Union, auf die Rechte der<br />
Abgeordneten, auf die Wahrnehmung der Rechte des Bundestages<br />
und vieles andere beziehen. In allen diesen Fragen strebt der Präsident<br />
interfraktionelle Vereinbarungen an, von denen er erwarten<br />
kann, dass sie die Billigung des ganzen Hauses finden.<br />
Ûber eine Reihe von Angelegenheiten kann der Øltestenrat mit<br />
Mehrheit beschließen. Hierzu gehört vor allem die Aufstellung des<br />
Voranschlags für den Haushaltsplan des Bundestages (Einzelplan<br />
02 des Bundeshaushaltsplanes). Von diesem Voranschlag kann der<br />
Haushaltsausschuss bei seinen Empfehlungen zur abschließenden<br />
Beratung des Bundestages über den Bundeshaushalt nach der Geschäftsordnung<br />
nur im Benehmen mit dem Øltestenrat abweichen,<br />
d. h. nachdem er dem Øltestenrat Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
gegeben hat. Der Øltestenrat beschließt auch über die Verteilung<br />
der Räume auf die Fraktionen und die Bundestagsverwaltung, über<br />
31