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" Øltestenrat<br />

Als gemeinsames Beratungsorgan des Präsidenten und der Fraktionen<br />

zur Steuerung der Arbeit des Bundestages sieht die Geschäftsordnung<br />

den Øltestenrat vor. Er setzt sich aus dem Präsidenten,<br />

den Vizepräsidenten und 23 weiteren Abgeordneten zusammen,<br />

die von den Fraktionen entsprechend ihrer Mitgliederzahl benannt<br />

werden, darunter alle Parlamentarischen Geschäftsführerinnen<br />

und Geschäftsführer der Fraktionen.<br />

Der Øltestenrat tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages<br />

unter dem Vorsitz des Bundestagspräsidenten zusammen. An<br />

den Sitzungen nimmt auch ein Vertreter der Bundesregierung, meist<br />

ein Staatsminister beim Bundeskanzler, also ebenfalls ein Mitglied<br />

des Bundestages, teil.<br />

Dem Øltestenrat sind zwei verschiedene Arten von Aufgaben übertragen.<br />

Einerseits unterstützt er den Präsidenten bei der Führung<br />

der Geschäfte und führt eine Verständigung zwischen den Fraktionen,<br />

z. B. über den Arbeitsplan des Plenums des Bundestages herbei;<br />

andererseits beschließt er als Kollegialorgan über innere Angelegenheiten<br />

des Bundestages, soweit sie nicht dem Präsidenten oder<br />

dem Präsidium vorbehalten sind.<br />

Zu den ersten Aufgaben des Øltestenrates zu Beginn einer Wahlperiode<br />

gehört es, eine Vereinbarung darüber zu treffen, welche<br />

Fraktion in den verschiedenen Ausschüssen den Vorsitz und welche<br />

den stellvertretenden Vorsitz stellt. Darüber, welche Ausschüsse<br />

eingesetzt werden, und über die Mitgliederzahl der Ausschüsse beschließt<br />

letztlich der Bundestag, ebenso über das System, nach dem<br />

die Zusammensetzung der Ausschüsse „im Verhältnis der Stärke<br />

der einzelnen Fraktionen“, d. h. proportional, zu berechnen ist.<br />

Alle diese Beschlüsse werden in der Regel auf Grund von Vereinbarungen<br />

zwischen allen Fraktionen des Hauses (interfraktionelle<br />

Vereinbarungen) gefasst.<br />

Bis zum Jahre 1970 wurde das Verhältnis der Stärke der Fraktionen<br />

nach dem so genannten Höchstzahlverfahren (d’Hondt) berechnet,<br />

das auch bei den Bundestagswahlen bis einschließlich<br />

1983 bei der Wahl zum 10. Deutschen Bundestag gegolten hat.<br />

Dessen Ergebnisse begünstigen aber die größeren Parteien.<br />

Seit 1970 wird daher für die Stellenverteilung im Bundestag das<br />

„Verfahren der mathematischen Proportion“ angewandt, das der<br />

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