22.08.2013 Aufrufe

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

von mehr als der Hälfte der Abgeordneten, unterstellt, und Beschlüsse<br />

<strong>können</strong> wirksam gefasst werden.<br />

Auch bei namentlichen Abstimmungen und bei geheimen Wahlen<br />

zählen die Schriftführer die Stimmen.<br />

Eine namentliche Abstimmung findet statt, wenn sie von einer<br />

Fraktion oder von anwesenden 5 vom Hundert der Mitglieder des<br />

Bundestages, verlangt wird. Das geschieht im Allgemeinen nur bei<br />

politisch bedeutsamen Fragen, die im Hause umstritten sind. Alle<br />

Abgeordneten werfen ihre Stimmkarte unter der Kontrolle von<br />

Schriftführern in Urnen, die im Plenarsaal aufgestellt sind. Auf den<br />

drei verschiedenen Plastik-Stimmkarten sind Name und Fraktion<br />

des Abgeordneten und die Erklärung „Ja“ (blau), „Nein“ (rot)<br />

oder „Enthalte mich“ (weiß) abgedruckt. Nachdem der Präsident<br />

die Abstimmung geschlossen hat, werden die Stimmkarten von den<br />

Schriftführern gezählt. Anschließend verkündet der Sitzungspräsident<br />

das Ergebnis, das im Plenarprotokoll mit Namen und Abstimmungsverhalten<br />

jedes Abgeordneten dokumentiert und auch im<br />

Internetangebot des Bundestages mit Namenslisten veröffentlicht<br />

wird.<br />

Damit ist für die Úffentlichkeit nachlesbar festgehalten, wie sich<br />

die einzelnen Abgeordneten in der betreffenden Abstimmung entschieden<br />

haben.<br />

Bei geheimen Wahlen erhalten die Abgeordneten von den Schriftführerinnen<br />

und Schriftführern ihre Stimmzettel und einen Umschlag,<br />

gehen dann in eine der aufgestellten Wahlkabinen, kreuzen<br />

dort ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten, deren Namen auf<br />

dem Stimmzettel gedruckt sind, an und stecken den Stimmzettel in<br />

den Umschlag, gehen dann zu einer Wahlurne und werfen ihren<br />

Stimmzettel unter der Kontrolle von Schriftführerinnen und<br />

Schriftführern ein.<br />

Geheim werden insbesondere der Bundestagspräsident, die Vizepräsidenten,<br />

der Bundeskanzler und der Wehrbeauftragte gewählt.<br />

Die Wahl des Bundestagspräsidenten und des Bundeskanzlers erfolgen<br />

außerdem traditionell mit Namensaufruf, d. h. die Mitglieder<br />

des Hauses werden durch Schriftführer namentlich aufgerufen.<br />

Geheime Abstimmung gibt es nur bei der Wahl von Personen für<br />

bestimmte Ømter, nicht jedoch bei Abstimmungen über Gesetze<br />

oder Anträge.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!