22.08.2013 Aufrufe

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

und schließt die Aussprachen, er erteilt das Wort und bestimmt die<br />

Reihenfolge der Rednerinnen und Redner; dies kann allerdings nur<br />

im Rahmen der nach Fraktionsstärken bemessenen Zeitkontingente<br />

der Fraktionen geschehen. Der jeweils amtierende Präsident<br />

ist bei der Leitung der Sitzungen grundsätzlich unabhängig. Zweifelsfragen<br />

über die Auslegung der Geschäftsordnung, die während<br />

einer Sitzung auftreten, entscheidet der amtierende Präsident.<br />

Úffentliche Kritik an der Verhandlungsführung des amtierenden<br />

Präsidenten widerspricht der parlamentarischen Ordnung. Zur<br />

Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufs steht dem Präsidenten<br />

während der Plenarsitzungen die Ordnungsgewalt zu, d. h. er kann<br />

Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache<br />

rufen, und Abgeordnete, die als Redner oder Zwischenrufer gegen<br />

die Ordnung verstoßen, z. B. durch beleidigende Øußerungen oder<br />

störenden Lärm, unter Nennung des Namens zur Ordnung rufen<br />

oder einfach rügen. Im Falle einer nicht nur geringfügigen Verletzung<br />

der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident<br />

ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro, im Wiederholungsfalle<br />

von 2000 Euro festsetzen. Bei gröblicher Verletzung<br />

der Ordnung kann er einen Abgeordneten sogar bis zu 30 Sitzungstage<br />

von der Teilnahme an Sitzungen des Bundestages und seiner<br />

Gremien ausschließen – mit schädlichen Folgen für dessen Entschädigung.<br />

Bei großer Unruhe, die den Fortgang der Verhandlungen in Frage<br />

stellt, kann der Präsident die Sitzung unterbrechen, notfalls dadurch,<br />

dass er den Präsidentenstuhl verlässt. Und schließlich kann<br />

der Sitzungspräsident Zuhörer, die durch ungebührliches Betragen<br />

oder Lärm die Sitzung stören, von der Tribüne entfernen lassen.<br />

Während der Plenarsitzungen lösen sich der Präsident und die Vizepräsidenten<br />

in der Regel alle zwei Stunden in der Leitung ab. Der<br />

jeweils amtierende Präsident übt die Leitungs- und Ordnungsgewalt<br />

in gleichem Umfange aus wie der Bundestagspräsident.<br />

Ist der Präsident an der Ausübung seiner Dienstgeschäfte verhindert,<br />

wird er durch seinen Stellvertreter aus der zweitstärksten<br />

Fraktion vertreten.<br />

Der Präsident und die Vizepräsidenten bilden das Präsidium. Dieses<br />

tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammen,<br />

um Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen, zu<br />

beraten. Das Präsidium wirkt unter anderem an Personalangele-<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!