22.08.2013 Aufrufe

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Organe des Bundestages<br />

Organe des Bundestages sind diejenigen Amtsträger und Gremien,<br />

die vom ganzen Bundestag, dem Plenum, zur Wahrnehmung bestimmter<br />

parlamentarischer Teilfunktionen gewählt oder eingesetzt<br />

werden.<br />

" Präsident und Vizepräsidenten<br />

Der Präsident und seine Stellvertreter, die Vizepräsidenten, werden<br />

für die Dauer der Wahlperiode gewählt. <strong>Sie</strong> <strong>können</strong> nicht durch<br />

Bundestagsbeschluss abberufen werden. Diese Regelung soll ihre<br />

Unabhängigkeit in der Führung ihrer Amtsgeschäfte, insbesondere<br />

bei der Leitung der Plenarsitzungen, stärken. Liegen Umstände vor,<br />

die den Verbleib eines Präsidenten oder Vizepräsidenten in seinem<br />

Amte zweifelhaft erscheinen lassen, so kommt für eine personelle<br />

Veränderung nur der Weg des Rücktritts in Betracht.<br />

Die wichtigsten Aufgaben des Präsidenten nennt die Geschäftsordnung<br />

des Bundestages:<br />

„Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte.<br />

Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages,<br />

fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen<br />

gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.<br />

Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen.“<br />

Der Präsident vertritt den Bundestag, d. h. er repräsentiert ihn in<br />

der Úffentlichkeit. Da die Volksvertretung als das einzige unmittelbar<br />

vom Volke gewählte Verfassungsorgan die oberste Gewalt im<br />

Staate darstellt, steht der Bundestagspräsident protokollarisch an<br />

zweithöchster Stelle – nach dem Staatsoberhaupt, dem Bundespräsidenten.<br />

An den Bundestagspräsidenten sind alle Schreiben zu<br />

richten, die den Bundestag (und nicht einzelne Fraktionen oder Abgeordnete)<br />

betreffen. Er vertritt den Bundestag auch in Rechtsstreitigkeiten<br />

vor dem Bundesverfassungsgericht; dies geschieht allerdings<br />

nicht in eigener Person, sondern durch Prozessvertreter, die<br />

für den Bundestag zu bestellen sind.<br />

Die für die Úffentlichkeit wichtigste Aufgabe des Präsidenten ist<br />

die Leitung der Bundestagssitzungen, in der er sich mit den Vizepräsidenten<br />

abwechselt. Er eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft<br />

die Beratungsgegenstände (Tagesordnungspunkte) auf, eröffnet<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!