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Organe des Bundestages<br />
Organe des Bundestages sind diejenigen Amtsträger und Gremien,<br />
die vom ganzen Bundestag, dem Plenum, zur Wahrnehmung bestimmter<br />
parlamentarischer Teilfunktionen gewählt oder eingesetzt<br />
werden.<br />
" Präsident und Vizepräsidenten<br />
Der Präsident und seine Stellvertreter, die Vizepräsidenten, werden<br />
für die Dauer der Wahlperiode gewählt. <strong>Sie</strong> <strong>können</strong> nicht durch<br />
Bundestagsbeschluss abberufen werden. Diese Regelung soll ihre<br />
Unabhängigkeit in der Führung ihrer Amtsgeschäfte, insbesondere<br />
bei der Leitung der Plenarsitzungen, stärken. Liegen Umstände vor,<br />
die den Verbleib eines Präsidenten oder Vizepräsidenten in seinem<br />
Amte zweifelhaft erscheinen lassen, so kommt für eine personelle<br />
Veränderung nur der Weg des Rücktritts in Betracht.<br />
Die wichtigsten Aufgaben des Präsidenten nennt die Geschäftsordnung<br />
des Bundestages:<br />
„Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte.<br />
Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages,<br />
fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen<br />
gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.<br />
Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen.“<br />
Der Präsident vertritt den Bundestag, d. h. er repräsentiert ihn in<br />
der Úffentlichkeit. Da die Volksvertretung als das einzige unmittelbar<br />
vom Volke gewählte Verfassungsorgan die oberste Gewalt im<br />
Staate darstellt, steht der Bundestagspräsident protokollarisch an<br />
zweithöchster Stelle – nach dem Staatsoberhaupt, dem Bundespräsidenten.<br />
An den Bundestagspräsidenten sind alle Schreiben zu<br />
richten, die den Bundestag (und nicht einzelne Fraktionen oder Abgeordnete)<br />
betreffen. Er vertritt den Bundestag auch in Rechtsstreitigkeiten<br />
vor dem Bundesverfassungsgericht; dies geschieht allerdings<br />
nicht in eigener Person, sondern durch Prozessvertreter, die<br />
für den Bundestag zu bestellen sind.<br />
Die für die Úffentlichkeit wichtigste Aufgabe des Präsidenten ist<br />
die Leitung der Bundestagssitzungen, in der er sich mit den Vizepräsidenten<br />
abwechselt. Er eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft<br />
die Beratungsgegenstände (Tagesordnungspunkte) auf, eröffnet<br />
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