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nunmehr aus dem Präsidenten und einem ebenfalls von der CDU/<br />
CSU gestellten Vizepräsidenten; die vier anderen Fraktionen sind<br />
mit einer Vizepräsidentin bzw. einem Vizepräsidenten im Präsidium<br />
vertreten.<br />
" Wahl des Bundeskanzlers<br />
Alsbald nach der Bundestagswahl – lange vor der konstituierenden<br />
Sitzung des Bundestages – beginnen die Verhandlungen über die<br />
Regierungsbildung, die so genannten Koalitionsverhandlungen, die<br />
immer dann notwendig sind, wenn keine Fraktion die absolute<br />
Mehrheit erlangt hat. Dafür stellen die Parteien besondere Delegationen<br />
zusammen. Ziel dieser Verhandlungen ist es, im Bundestag<br />
eine Mehrheit für das politische Aktionsprogramm der Wahlperiode<br />
zu finden und sich über die Aufteilung der Ministerien<br />
unter den Koalitionspartnern zu einigen.<br />
Der Bundespräsident unterrichtet sich in Gesprächen mit den Verhandlungführern<br />
über den jeweiligen Stand der Bemühungen um<br />
die Regierungsbildung. Ihm ist auch das Ergebnis dieser Verhandlungen<br />
rechtzeitig mitzuteilen, denn er hat nach <strong>Artikel</strong> 63 GG die<br />
Aufgabe, dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum<br />
Bundeskanzler vorzuschlagen.<br />
Bisher sind alle Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland<br />
entsprechend dem Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt worden.<br />
Wäre das einmal nicht der Fall, müsste ein kompliziertes Verfahren<br />
mit mehreren Wahlgängen nach <strong>Artikel</strong> 63 Abs. 3, 4 GG<br />
durchgeführt werden. Wird die „Kanzlermehrheit“ auch dann<br />
nicht erreicht, so könnte dies nach Entscheidung des Bundespräsidenten<br />
sogar zur Auflösung des Bundestages führen. Hier wird die<br />
elementare Bedeutung der Kanzlerwahl für das Funktionieren des<br />
parlamentarischen Systems der Bundesrepublik sichtbar.<br />
Nach Grundgesetz und Geschäftsordnung ist der Bundeskanzler<br />
ohne Aussprache und mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim,<br />
zu wählen. Er bedarf zu seiner Wahl der absoluten Mehrheit der<br />
Mitglieder des Bundestages; dies sind in der 17. Wahlperiode 311<br />
Stimmen. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen<br />
und leistet bei der Amtsübernahme seinen Amtseid vor dem<br />
Bundestag.<br />
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