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Jede Fraktion wählt ihren Vorstand, der sich aus einer oder einem<br />

Vorsitzenden, mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, den parlamentarischen<br />

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und<br />

einer unterschiedlichen Zahl weiterer Abgeordneter zusammensetzt.<br />

Bei der Fraktion der CDU/CSU ist traditionell die oder der<br />

Vorsitzende der CSU-Landesgruppe gleichzeitig Erste stellvertretende<br />

Fraktionsvorsitzende bzw. Erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender.<br />

Alle Fraktionen setzen Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen ein, in<br />

denen die Beschlüsse der Gesamtfraktion vorbereitet werden. Für<br />

jeden Bundestagsausschuss bestellen die Fraktionen eine Obfrau<br />

oder einen Obmann bzw. eine Sprecherin oder einen Sprecher, die<br />

die Tätigkeit der Mitglieder ihrer Fraktion in diesem Ausschuss zu<br />

koordinieren und die Ûbereinstimmung dieser Tätigkeit mit der<br />

Willensbildung der Gesamtfraktion zu gewährleisten haben.<br />

Hieraus wird deutlich, dass auch die Tätigkeit der Ausschüsse des<br />

Bundestages weitgehend von den Fraktionen vorbereitet und gesteuert<br />

wird.<br />

" Konstituierung des Bundestages<br />

Spätestens am 30. Tage nach der Wahl wird der neu gewählte<br />

Bundestag zu seiner 1. Sitzung vom Bundestagspräsidenten der<br />

vorhergehenden Wahlperiode einberufen. Mit Beginn dieser 1. Sitzung<br />

endet die alte Wahlperiode und damit auch die Amtszeit des<br />

bisherigen Bundestagspräsidenten. Daher führt bis zur Wahl des<br />

neuen Präsidenten das nach Jahren älteste Mitglied den Vorsitz:<br />

der Alterspräsident. Zunächst ist in dieser Sitzung die Geschäftsordnung,<br />

die jeweils nur für eine Wahlperiode beschlossen werden<br />

kann, in Kraft zu setzen. Denn jeder Bundestag ist – im Rahmen<br />

des Grundgesetzes – frei zu bestimmen, wie er seine Arbeit<br />

organisieren will. Auch <strong>hier</strong> gilt der Grundsatz der Diskontinuität.<br />

Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung steht die Wahl des<br />

Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter. Nach einer bis in<br />

das Jahr 1920 zurückreichenden deutschen parlamentarischen<br />

Tradition (Parlamentsbrauch) gebührt es der stärksten Fraktion,<br />

die Kandidatin oder den Kandidaten für dieses Amt zu benennen.<br />

Parlamentarischer Tradition entspricht es auch, dass der neu<br />

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