Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Jede Fraktion wählt ihren Vorstand, der sich aus einer oder einem<br />
Vorsitzenden, mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, den parlamentarischen<br />
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und<br />
einer unterschiedlichen Zahl weiterer Abgeordneter zusammensetzt.<br />
Bei der Fraktion der CDU/CSU ist traditionell die oder der<br />
Vorsitzende der CSU-Landesgruppe gleichzeitig Erste stellvertretende<br />
Fraktionsvorsitzende bzw. Erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender.<br />
Alle Fraktionen setzen Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen ein, in<br />
denen die Beschlüsse der Gesamtfraktion vorbereitet werden. Für<br />
jeden Bundestagsausschuss bestellen die Fraktionen eine Obfrau<br />
oder einen Obmann bzw. eine Sprecherin oder einen Sprecher, die<br />
die Tätigkeit der Mitglieder ihrer Fraktion in diesem Ausschuss zu<br />
koordinieren und die Ûbereinstimmung dieser Tätigkeit mit der<br />
Willensbildung der Gesamtfraktion zu gewährleisten haben.<br />
Hieraus wird deutlich, dass auch die Tätigkeit der Ausschüsse des<br />
Bundestages weitgehend von den Fraktionen vorbereitet und gesteuert<br />
wird.<br />
" Konstituierung des Bundestages<br />
Spätestens am 30. Tage nach der Wahl wird der neu gewählte<br />
Bundestag zu seiner 1. Sitzung vom Bundestagspräsidenten der<br />
vorhergehenden Wahlperiode einberufen. Mit Beginn dieser 1. Sitzung<br />
endet die alte Wahlperiode und damit auch die Amtszeit des<br />
bisherigen Bundestagspräsidenten. Daher führt bis zur Wahl des<br />
neuen Präsidenten das nach Jahren älteste Mitglied den Vorsitz:<br />
der Alterspräsident. Zunächst ist in dieser Sitzung die Geschäftsordnung,<br />
die jeweils nur für eine Wahlperiode beschlossen werden<br />
kann, in Kraft zu setzen. Denn jeder Bundestag ist – im Rahmen<br />
des Grundgesetzes – frei zu bestimmen, wie er seine Arbeit<br />
organisieren will. Auch <strong>hier</strong> gilt der Grundsatz der Diskontinuität.<br />
Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung steht die Wahl des<br />
Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter. Nach einer bis in<br />
das Jahr 1920 zurückreichenden deutschen parlamentarischen<br />
Tradition (Parlamentsbrauch) gebührt es der stärksten Fraktion,<br />
die Kandidatin oder den Kandidaten für dieses Amt zu benennen.<br />
Parlamentarischer Tradition entspricht es auch, dass der neu<br />
20