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Wer eine Fraktion bilden will, muss nach der Geschäftsordnung<br />

des Bundestages zwei Voraussetzungen erfüllen:<br />

. Es muss sich um den Zusammenschluss von mindestens 5 vom<br />

Hundert der Mitglieder des Bundestages, das sind derzeit mindestens<br />

31 Abgeordnete, handeln; die Festlegung einer Mindestgröße<br />

in Anlehnung an die 5-Prozent-Klausel des Bundeswahlgesetzes<br />

soll verhindern, dass eine Mehrzahl von Kleinst-Gruppen<br />

die Möglichkeit hat, die mit dem Fraktionsstatus verbundenen<br />

parlamentarischen Möglichkeiten exzessiv zu nutzen, dadurch<br />

den Bundestag in zeitliche Bedrängnis zu bringen und seine<br />

Arbeit unübersichtlich zu machen;<br />

. die Abgeordneten müssen derselben Partei oder solchen Parteien<br />

angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in<br />

keinem Land miteinander in Wettbewerb stehen. Auf Grund dieser<br />

„CSU-Klausel“ bilden Abgeordnete der CDU und der CSU<br />

seit 1949 ständig eine gemeinsame Fraktion.<br />

Fraktionen sind Gruppierungen, die die parlamentarische Arbeit<br />

entscheidend bestimmen. In ihnen bildet sich der – in der Regel<br />

letztlich einheitliche – politische Wille, der sich dann im Bundestag<br />

und in der sonstigen Úffentlichkeit artikuliert. Diese Úffentlichkeit<br />

erwartet, dass die Fraktionen in den wesentlichen Fragen jeweils<br />

einheitliche Auffassungen vertreten. Diese Geschlossenheit in den<br />

wichtigen politischen Positionen ist auch Voraussetzung für das politische<br />

Profil und die parlamentarische Wirksamkeit der Fraktionen.<br />

Eines „Fraktionszwanges“ bedarf es dazu nicht.<br />

Die Geschäftsordnung weist den Fraktionen – oder 5 vom Hundert<br />

der Mitglieder des Bundestages – beim Gesetzgebungsverfahren,<br />

aber auch sonst eine Vielzahl von parlamentarischen Antrags- und<br />

Gestaltungsrechten exklusiv zu. Nur sie <strong>können</strong> zum Beispiel Gesetzentwürfe<br />

und Entschließungsanträge einbringen, auch noch in<br />

der dritten Beratung von Gesetzentwürfen Ønderungsanträge<br />

stellen, die Vertagung eines Beratungspunktes oder einer Sitzung<br />

beantragen, die Beschlussfähigkeit des Plenums bezweifeln; nur sie<br />

<strong>können</strong> die Einsetzung von Enquete-Kommissionen, Untersuchungsausschüssen<br />

sowie namentliche Abstimmungen und Aktuelle Stunden<br />

verlangen usw. Kein Zweifel: Fraktionen sind die politischen<br />

Kraftzentren und Motoren des parlamentarischen Geschehens.<br />

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