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Wer eine Fraktion bilden will, muss nach der Geschäftsordnung<br />
des Bundestages zwei Voraussetzungen erfüllen:<br />
. Es muss sich um den Zusammenschluss von mindestens 5 vom<br />
Hundert der Mitglieder des Bundestages, das sind derzeit mindestens<br />
31 Abgeordnete, handeln; die Festlegung einer Mindestgröße<br />
in Anlehnung an die 5-Prozent-Klausel des Bundeswahlgesetzes<br />
soll verhindern, dass eine Mehrzahl von Kleinst-Gruppen<br />
die Möglichkeit hat, die mit dem Fraktionsstatus verbundenen<br />
parlamentarischen Möglichkeiten exzessiv zu nutzen, dadurch<br />
den Bundestag in zeitliche Bedrängnis zu bringen und seine<br />
Arbeit unübersichtlich zu machen;<br />
. die Abgeordneten müssen derselben Partei oder solchen Parteien<br />
angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in<br />
keinem Land miteinander in Wettbewerb stehen. Auf Grund dieser<br />
„CSU-Klausel“ bilden Abgeordnete der CDU und der CSU<br />
seit 1949 ständig eine gemeinsame Fraktion.<br />
Fraktionen sind Gruppierungen, die die parlamentarische Arbeit<br />
entscheidend bestimmen. In ihnen bildet sich der – in der Regel<br />
letztlich einheitliche – politische Wille, der sich dann im Bundestag<br />
und in der sonstigen Úffentlichkeit artikuliert. Diese Úffentlichkeit<br />
erwartet, dass die Fraktionen in den wesentlichen Fragen jeweils<br />
einheitliche Auffassungen vertreten. Diese Geschlossenheit in den<br />
wichtigen politischen Positionen ist auch Voraussetzung für das politische<br />
Profil und die parlamentarische Wirksamkeit der Fraktionen.<br />
Eines „Fraktionszwanges“ bedarf es dazu nicht.<br />
Die Geschäftsordnung weist den Fraktionen – oder 5 vom Hundert<br />
der Mitglieder des Bundestages – beim Gesetzgebungsverfahren,<br />
aber auch sonst eine Vielzahl von parlamentarischen Antrags- und<br />
Gestaltungsrechten exklusiv zu. Nur sie <strong>können</strong> zum Beispiel Gesetzentwürfe<br />
und Entschließungsanträge einbringen, auch noch in<br />
der dritten Beratung von Gesetzentwürfen Ønderungsanträge<br />
stellen, die Vertagung eines Beratungspunktes oder einer Sitzung<br />
beantragen, die Beschlussfähigkeit des Plenums bezweifeln; nur sie<br />
<strong>können</strong> die Einsetzung von Enquete-Kommissionen, Untersuchungsausschüssen<br />
sowie namentliche Abstimmungen und Aktuelle Stunden<br />
verlangen usw. Kein Zweifel: Fraktionen sind die politischen<br />
Kraftzentren und Motoren des parlamentarischen Geschehens.<br />
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