22.08.2013 Aufrufe

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

fen. Denn eine Kompetenz zu mehrheitlicher Beschlussfassung haben<br />

die Zusammenkünfte der Fraktionen beim Präsidenten, die in<br />

ihrer Zielsetzung dem künftigen Øltestenrat (siehe Seite 28ff.) ähneln<br />

und deshalb zuweilen auch als Vor-Øltestenrat bezeichnet werden,<br />

nicht.<br />

Die Zusammenkünfte der Fraktionsvertreter beim Präsidenten dienen<br />

aber nicht nur der Vorbereitung der konstituierenden Sitzung<br />

des Bundestages. <strong>Sie</strong> werden auch dazu genutzt, Abläufe zu beraten,<br />

die sich zu Beginn einer jeden Wahlperiode an die konstituierende<br />

Sitzung anschließen: Wie gestaltet sich der weitere Zeitplan<br />

des Bundestages, insbesondere die Terminierung der Sitzungen zur<br />

Wahl und Vereidigung des Bundeskanzlers sowie der Eidesleistung<br />

der Bundesminister, der Regierungserklärung sowie der Aussprache<br />

<strong>hier</strong>über? Wann <strong>können</strong> die Ausschüsse und Gremien des Bundestages<br />

eingesetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen? Welche Vorschläge<br />

gibt es hinsichtlich deren Geschäftsbereich, Mitgliederzahl<br />

und Vorsitz? Wann konstituiert sich der neue Øltestenrat, der sodann<br />

seine Aufgaben als Lenkungs- und Steuerungsorgan für die<br />

weitere Wahlperiode übernimmt? Allen Beratungen ist gemein,<br />

dass der Deutsche Bundestag, organisatorisch unterstützt durch die<br />

Bundestagsverwaltung, möglichst zeitnah zur Konstituierung voll<br />

arbeitsfähig ist und seine ihm nach der Verfassung zugewiesenen<br />

Aufgaben wahrnehmen kann. Wie sich dies gestaltet, ist nachfolgend<br />

im Einzelnen beschrieben.<br />

" Die Fraktionen<br />

Der erste Bundestag (1949 – 1953) setzte sich aus 8 Fraktionen zusammen.<br />

Vom 4. bis 9. Bundestag gab es nur 3 Fraktionen (CDU/<br />

CSU, SPD und FDP), in der 10. und 11. Wahlperiode (1983 –<br />

1990) war dann wieder eine vierte Fraktion, DIE GRÛNEN, hinzugekommen.<br />

In der 12. Wahlperiode hatte die Besonderheit der<br />

ersten gesamtdeutschen Wahl zwei neue Gruppierungen in den<br />

Bundestag gebracht: die Gruppe der PDS/Linke Liste und die Gruppe<br />

BÛNDNIS 90/DIE GRÛNEN. In der 15. Wahlperiode gab es<br />

4 Fraktionen (SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP), in<br />

der 16. und der jetzigen 17. Wahlperiode ist Die Linke. als fünfte<br />

Fraktion hinzugekommen.<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!