Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
fen. Denn eine Kompetenz zu mehrheitlicher Beschlussfassung haben<br />
die Zusammenkünfte der Fraktionen beim Präsidenten, die in<br />
ihrer Zielsetzung dem künftigen Øltestenrat (siehe Seite 28ff.) ähneln<br />
und deshalb zuweilen auch als Vor-Øltestenrat bezeichnet werden,<br />
nicht.<br />
Die Zusammenkünfte der Fraktionsvertreter beim Präsidenten dienen<br />
aber nicht nur der Vorbereitung der konstituierenden Sitzung<br />
des Bundestages. <strong>Sie</strong> werden auch dazu genutzt, Abläufe zu beraten,<br />
die sich zu Beginn einer jeden Wahlperiode an die konstituierende<br />
Sitzung anschließen: Wie gestaltet sich der weitere Zeitplan<br />
des Bundestages, insbesondere die Terminierung der Sitzungen zur<br />
Wahl und Vereidigung des Bundeskanzlers sowie der Eidesleistung<br />
der Bundesminister, der Regierungserklärung sowie der Aussprache<br />
<strong>hier</strong>über? Wann <strong>können</strong> die Ausschüsse und Gremien des Bundestages<br />
eingesetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen? Welche Vorschläge<br />
gibt es hinsichtlich deren Geschäftsbereich, Mitgliederzahl<br />
und Vorsitz? Wann konstituiert sich der neue Øltestenrat, der sodann<br />
seine Aufgaben als Lenkungs- und Steuerungsorgan für die<br />
weitere Wahlperiode übernimmt? Allen Beratungen ist gemein,<br />
dass der Deutsche Bundestag, organisatorisch unterstützt durch die<br />
Bundestagsverwaltung, möglichst zeitnah zur Konstituierung voll<br />
arbeitsfähig ist und seine ihm nach der Verfassung zugewiesenen<br />
Aufgaben wahrnehmen kann. Wie sich dies gestaltet, ist nachfolgend<br />
im Einzelnen beschrieben.<br />
" Die Fraktionen<br />
Der erste Bundestag (1949 – 1953) setzte sich aus 8 Fraktionen zusammen.<br />
Vom 4. bis 9. Bundestag gab es nur 3 Fraktionen (CDU/<br />
CSU, SPD und FDP), in der 10. und 11. Wahlperiode (1983 –<br />
1990) war dann wieder eine vierte Fraktion, DIE GRÛNEN, hinzugekommen.<br />
In der 12. Wahlperiode hatte die Besonderheit der<br />
ersten gesamtdeutschen Wahl zwei neue Gruppierungen in den<br />
Bundestag gebracht: die Gruppe der PDS/Linke Liste und die Gruppe<br />
BÛNDNIS 90/DIE GRÛNEN. In der 15. Wahlperiode gab es<br />
4 Fraktionen (SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP), in<br />
der 16. und der jetzigen 17. Wahlperiode ist Die Linke. als fünfte<br />
Fraktion hinzugekommen.<br />
18