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" Vorbereitung der konstituierenden Sitzung<br />
Der neu gewählte Bundestag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen<br />
Präsidenten entsprechend <strong>Artikel</strong> 39 des Grundgesetzes<br />
spätestens zum 30. Tage nach der Wahl einberufen (näheres siehe<br />
Seite 20 ff.). Dazu lädt der Bundestagspräsident die neu- und wiedergewählten<br />
Abgeordneten unter Beifügung der Tagesordnung<br />
dieser Sitzung rechtzeitig ein. Die Tagesordnung (Beispiel Seite 21)<br />
sieht neben Ansprachen üblicherweise die Durchführung von<br />
Wahlakten zur Bestimmung des Bundestagspräsidenten und seiner<br />
Stellvertreter sowie Beschlussfassungen zur Geschäftsordnung des<br />
Bundestages und einiger Gremien vor. Ebenso wie alle in der zu<br />
Ende gehenden Wahlperiode noch nicht abgeschlossenen Initiativen<br />
(Gesetzentwürfe, Anträge, Empfehlungen etc.) verlieren nach<br />
dem Grundsatz der Diskontinuität mit der Eröffnung der konstituierenden<br />
Sitzung auch Geschäftsordnungen ihre Gültigkeit und<br />
Organe ihre bisherige Rechtstellung. In der neuen Wahlperiode beginnt<br />
der Deutsche Bundestag – mit seinen neuen Mehrheitsverhältnissen<br />
– politisch gewissermaßen bei Null. Es liegt auf der<br />
Hand, dass die konstituierende Sitzung mit ihren Festlegungen für<br />
die gesamte Wahlperiode deshalb aufwendiger und intensiver Vorbereitung<br />
bedarf: Zu klären sind Tag und Uhrzeit der Sitzung, der<br />
Umgang mit Anträgen zur Tagesordnung, die Bestellung der (vorläufigen)<br />
Schriftführer, die Gestaltung der Verfahren zur Wahl des<br />
Präsidenten und der Vizepräsidenten, Einreichung und Verfahren<br />
bei Anträgen zur Ønderung von Geschäftsordnungen, protokollarische<br />
Aspekte und Sicherheitsfragen, die Vergabe von Tribünenplätzen<br />
im Plenum und vieles mehr. Im Hinblick auf die nach der<br />
Wahl veränderten Mehrheitsverhältnisse im Parlament ist zudem<br />
zu klären, wie sich die Sitzordnung im Plenum und die Verteilung<br />
der zur Verfügung stehenden Räume für Abgeordnete und Fraktionen<br />
gestalten soll.<br />
Zur Erörterung all dieser Punkte lädt der bisherige Bundestagspräsident<br />
schon recht bald nach der Wahl Vertreter der Fraktionen<br />
(meist deren Parlamentarische Geschäftsführer) zu Besprechungen<br />
ein, in denen versucht wird, über die zu entscheidenden Fragen<br />
zwischen allen Fraktionen Einvernehmen zu erzielen. Nur wenn<br />
sich Differenzen nicht im Wege der Verständigung ausräumen lassen,<br />
muss der Deutsche Bundestag in seiner konstituierenden Sitzung<br />
mit diesen Fragen befasst werden und eine Entscheidung tref-<br />
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