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" Vorbereitung der konstituierenden Sitzung<br />

Der neu gewählte Bundestag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen<br />

Präsidenten entsprechend <strong>Artikel</strong> 39 des Grundgesetzes<br />

spätestens zum 30. Tage nach der Wahl einberufen (näheres siehe<br />

Seite 20 ff.). Dazu lädt der Bundestagspräsident die neu- und wiedergewählten<br />

Abgeordneten unter Beifügung der Tagesordnung<br />

dieser Sitzung rechtzeitig ein. Die Tagesordnung (Beispiel Seite 21)<br />

sieht neben Ansprachen üblicherweise die Durchführung von<br />

Wahlakten zur Bestimmung des Bundestagspräsidenten und seiner<br />

Stellvertreter sowie Beschlussfassungen zur Geschäftsordnung des<br />

Bundestages und einiger Gremien vor. Ebenso wie alle in der zu<br />

Ende gehenden Wahlperiode noch nicht abgeschlossenen Initiativen<br />

(Gesetzentwürfe, Anträge, Empfehlungen etc.) verlieren nach<br />

dem Grundsatz der Diskontinuität mit der Eröffnung der konstituierenden<br />

Sitzung auch Geschäftsordnungen ihre Gültigkeit und<br />

Organe ihre bisherige Rechtstellung. In der neuen Wahlperiode beginnt<br />

der Deutsche Bundestag – mit seinen neuen Mehrheitsverhältnissen<br />

– politisch gewissermaßen bei Null. Es liegt auf der<br />

Hand, dass die konstituierende Sitzung mit ihren Festlegungen für<br />

die gesamte Wahlperiode deshalb aufwendiger und intensiver Vorbereitung<br />

bedarf: Zu klären sind Tag und Uhrzeit der Sitzung, der<br />

Umgang mit Anträgen zur Tagesordnung, die Bestellung der (vorläufigen)<br />

Schriftführer, die Gestaltung der Verfahren zur Wahl des<br />

Präsidenten und der Vizepräsidenten, Einreichung und Verfahren<br />

bei Anträgen zur Ønderung von Geschäftsordnungen, protokollarische<br />

Aspekte und Sicherheitsfragen, die Vergabe von Tribünenplätzen<br />

im Plenum und vieles mehr. Im Hinblick auf die nach der<br />

Wahl veränderten Mehrheitsverhältnisse im Parlament ist zudem<br />

zu klären, wie sich die Sitzordnung im Plenum und die Verteilung<br />

der zur Verfügung stehenden Räume für Abgeordnete und Fraktionen<br />

gestalten soll.<br />

Zur Erörterung all dieser Punkte lädt der bisherige Bundestagspräsident<br />

schon recht bald nach der Wahl Vertreter der Fraktionen<br />

(meist deren Parlamentarische Geschäftsführer) zu Besprechungen<br />

ein, in denen versucht wird, über die zu entscheidenden Fragen<br />

zwischen allen Fraktionen Einvernehmen zu erzielen. Nur wenn<br />

sich Differenzen nicht im Wege der Verständigung ausräumen lassen,<br />

muss der Deutsche Bundestag in seiner konstituierenden Sitzung<br />

mit diesen Fragen befasst werden und eine Entscheidung tref-<br />

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