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wältigen, die vor allem im Zeichen einer Abwicklung der zu Ende<br />

gehenden und der Vorbereitung auf den Beginn der neuen Wahlperiode<br />

stehen. Diese sollen nachfolgend näher beschrieben werden.<br />

" Keine parlamentslose Zeit<br />

Zunächst einmal ist festzustellen, dass es nach der Verfassung keine<br />

„parlamentslose“ Zeit mehr gibt. War es noch bis 1976 ein vom<br />

Bundestag bestellter „Ständiger Ausschuss“, der die Rechte des<br />

Bundestages gegenüber der Bundesregierung „zwischen zwei Wahlperioden“<br />

zu wahren hatte, ordnet seitdem <strong>Artikel</strong> 39 des Grundgesetzes<br />

an, dass die Wahlperiode des Bundestages erst mit dem<br />

Zusammentritt eines neuen Bundestages endet. Der bisherige Bundestag<br />

ist daher auch nach dem Wahltag bis zur Konstituierung des<br />

neuen Parlaments das Verfassungsorgan mit allen ihm zustehenden<br />

Rechten und Pflichten. Es wird zwar nicht häufig vorkommen, dass<br />

der „alte“ Bundestag mit seinen Abgeordneten in dieser Zeit zusammentritt.<br />

Ergibt sich jedoch dringender Beratungs- oder Entscheidungsbedarf,<br />

kann der bisherige Bundestag zu einer Plenarsitzung<br />

einberufen werden (so geschehen am 16. Oktober 1998 zum<br />

damaligen Kosovo-Konflikt). Entsprechend bleiben auch die bisherigen<br />

Organe, Gremien und Ausschüsse des „alten“ Bundestages<br />

handlungsfähig.<br />

" Die neu gewählten Abgeordneten<br />

Die in das Parlament wiedergewählten Abgeordneten bleiben somit<br />

auch nach der Wahl Mitglieder mit voller Rechts- und Pflichtenstellung.<br />

Ihr Ûbergang in die neue Wahlperiode vollzieht sich quasi in<br />

der „logischen Sekunde“ der Eröffnung der konstituierenden Sitzung.<br />

Dem gegenüber erlangen die neu gewählten Abgeordneten<br />

erst zu diesem Zeitpunkt ihr Amt als Mitglied des Deutschen Bundestages.<br />

Aber auch schon vor der Konstituierung stehen die neu<br />

Gewählten – dies waren bei den letzten Wahlperiodenwechseln ca.<br />

ein Drittel der Abgeordneten – vor vielfältigen Herausforderungen,<br />

um rechtzeitig zum Beginn der neuen Wahlperiode arbeitsfähig zu<br />

sein: Entscheidungen hinsichtlich der bisherigen Berufstätigkeit<br />

sind zu treffen (Fortführung, Umorganisation), eine Unterkunft am<br />

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