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die Bundestagsverwaltung dar. In der Allgemeinen Dienstanweisung<br />
heißt es dazu:<br />
„Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde.<br />
<strong>Sie</strong> dient dem Parlament. Im Rahmen der ihr übertragenen<br />
Aufgaben und der im Haushalt bereitgestellten Mittel schafft<br />
sie die organisatorischen, personellen, technischen und materiellen<br />
Voraussetzungen für die Arbeit des Deutschen Bundestages.<br />
Der Direktor oder die Direktorin beim Deutschen Bundestag leitet<br />
die Verwaltung des Deutschen Bundestages im Auftrag des Präsidenten<br />
oder der Präsidentin und vertritt diesen oder diese in Angelegenheiten<br />
der Verwaltung“.<br />
Diese Verwaltung hat daher zuvorderst Dienstleistungsfunktion für<br />
das Parlament und seine Abgeordneten. <strong>Sie</strong> erlässt dagegen kaum<br />
Hoheitsakte mit Außenwirkung. Auch die materielle Vorbereitung<br />
der Gesetzgebung gehört nicht zu ihren Kernaufgaben; diese liegt<br />
vielmehr im Wesentlichen bei den Bundesministerien. Die folgende<br />
Beschreibung beschränkt sich auf einige Schwerpunkte:<br />
Die Bundestagsverwaltung gliedert sich in vier Abteilungen: die<br />
Zentralabteilung sowie die Abteilungen „Parlament und Abgeordnete“,<br />
„Wissenschaft und Außenbeziehungen“ und „Information<br />
und Dokumentation“. Diese Abteilungen gliedern sich in Unterabteilungen<br />
und Referate; hinzu kommen außerhalb der Abteilungen<br />
das Präsidialbüro und die Büros der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,<br />
der Bereich Presse und Kommunikation, das Protokoll-Referat<br />
sowie das Amt des Wehrbeauftragten.<br />
Die Bundestagsverwaltung weist zur Zeit folgende Personalstruktur<br />
(Ca.-Angaben) in den einzelnen Laufbahnen auf:<br />
Der höhere Dienst umfasst 500 Beschäftigte, der gehobene Dienst<br />
600, im mittleren Dienst arbeiten 1100 Beschäftigte und im einfachen<br />
Dienst 600. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der<br />
Beschäftigten liegt über 50%.<br />
Wehrbeauftragter<br />
Der Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages<br />
bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die<br />
Streitkräfte und als besondere Petitionsinstanz für die Soldatinnen<br />
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