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die Bundestagsverwaltung dar. In der Allgemeinen Dienstanweisung<br />

heißt es dazu:<br />

„Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde.<br />

<strong>Sie</strong> dient dem Parlament. Im Rahmen der ihr übertragenen<br />

Aufgaben und der im Haushalt bereitgestellten Mittel schafft<br />

sie die organisatorischen, personellen, technischen und materiellen<br />

Voraussetzungen für die Arbeit des Deutschen Bundestages.<br />

Der Direktor oder die Direktorin beim Deutschen Bundestag leitet<br />

die Verwaltung des Deutschen Bundestages im Auftrag des Präsidenten<br />

oder der Präsidentin und vertritt diesen oder diese in Angelegenheiten<br />

der Verwaltung“.<br />

Diese Verwaltung hat daher zuvorderst Dienstleistungsfunktion für<br />

das Parlament und seine Abgeordneten. <strong>Sie</strong> erlässt dagegen kaum<br />

Hoheitsakte mit Außenwirkung. Auch die materielle Vorbereitung<br />

der Gesetzgebung gehört nicht zu ihren Kernaufgaben; diese liegt<br />

vielmehr im Wesentlichen bei den Bundesministerien. Die folgende<br />

Beschreibung beschränkt sich auf einige Schwerpunkte:<br />

Die Bundestagsverwaltung gliedert sich in vier Abteilungen: die<br />

Zentralabteilung sowie die Abteilungen „Parlament und Abgeordnete“,<br />

„Wissenschaft und Außenbeziehungen“ und „Information<br />

und Dokumentation“. Diese Abteilungen gliedern sich in Unterabteilungen<br />

und Referate; hinzu kommen außerhalb der Abteilungen<br />

das Präsidialbüro und die Büros der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten,<br />

der Bereich Presse und Kommunikation, das Protokoll-Referat<br />

sowie das Amt des Wehrbeauftragten.<br />

Die Bundestagsverwaltung weist zur Zeit folgende Personalstruktur<br />

(Ca.-Angaben) in den einzelnen Laufbahnen auf:<br />

Der höhere Dienst umfasst 500 Beschäftigte, der gehobene Dienst<br />

600, im mittleren Dienst arbeiten 1100 Beschäftigte und im einfachen<br />

Dienst 600. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der<br />

Beschäftigten liegt über 50%.<br />

Wehrbeauftragter<br />

Der Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages<br />

bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die<br />

Streitkräfte und als besondere Petitionsinstanz für die Soldatinnen<br />

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