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Unterstützung des Bundestages und<br />
seiner Abgeordneten<br />
<strong>Artikel</strong> 48 Abs. 3 GG garantiert den Abgeordneten „eine angemessene,<br />
ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Weitere<br />
Voraussetzungen einer wirksamen politischen Arbeit sind jedoch<br />
personelle und technische Hilfsmittel, die sogenannte Amtsausstattung,<br />
auf die die Abgeordneten nach dem Abgeordnetengesetz ebenfalls<br />
Anspruch haben.<br />
Die Liegenschaftsverwaltung des Bundestages stellt den Abgeordneten<br />
im Rahmen der Beschlüsse des Øltestenrates Büroraum zur<br />
Verfügung, der mit jeweils modernster Informations- und Kommunikationstechnik<br />
ausgestattet ist.<br />
Die personelle Unterstützung sieht so aus, dass jeder Abgeordnete<br />
für seine parlamentarische Arbeit persönliche Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter bis zu einem Betrag von zur Zeit monatlich 15053<br />
Euro privatvertraglich beschäftigen kann. Solche Kosten werden<br />
gegen Nachweis erstattet. Aufgabenstellung und Qualifikation<br />
dieser Mitarbeiter werden von den Abgeordneten individuell nach<br />
ihren Bedürfnissen gewählt. Gegenwärtig sind etwa 4500 Mitarbeiter,<br />
vielfach davon in Teilzeitarbeitsverhältnissen, bei Abgeordneten<br />
beschäftigt. Ca. je 50 % dieser Mitarbeiter arbeiten am Parlamentssitz<br />
bzw. in den jeweiligen Wahlkreisen.<br />
Auch die Arbeit der Fraktionen bedarf der materiellen und personellen<br />
Unterstützung. Aus Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt<br />
finanziert, stehen insgesamt ca. 800 Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis<br />
mit den Fraktionen. Zum Teil handelt es sich um fachwissenschaftliche<br />
Berater, zum anderen um administrative Hilfskräfte.<br />
Die Bundestagsverwaltung<br />
Die größte geschlossene Unterstützungsorganisation für den Bundestag<br />
stellt mit ihren ca. 2800 Beschäftigten (Voll- oder Teilzeit)<br />
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