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Unterstützung des Bundestages und<br />

seiner Abgeordneten<br />

<strong>Artikel</strong> 48 Abs. 3 GG garantiert den Abgeordneten „eine angemessene,<br />

ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Weitere<br />

Voraussetzungen einer wirksamen politischen Arbeit sind jedoch<br />

personelle und technische Hilfsmittel, die sogenannte Amtsausstattung,<br />

auf die die Abgeordneten nach dem Abgeordnetengesetz ebenfalls<br />

Anspruch haben.<br />

Die Liegenschaftsverwaltung des Bundestages stellt den Abgeordneten<br />

im Rahmen der Beschlüsse des Øltestenrates Büroraum zur<br />

Verfügung, der mit jeweils modernster Informations- und Kommunikationstechnik<br />

ausgestattet ist.<br />

Die personelle Unterstützung sieht so aus, dass jeder Abgeordnete<br />

für seine parlamentarische Arbeit persönliche Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter bis zu einem Betrag von zur Zeit monatlich 15053<br />

Euro privatvertraglich beschäftigen kann. Solche Kosten werden<br />

gegen Nachweis erstattet. Aufgabenstellung und Qualifikation<br />

dieser Mitarbeiter werden von den Abgeordneten individuell nach<br />

ihren Bedürfnissen gewählt. Gegenwärtig sind etwa 4500 Mitarbeiter,<br />

vielfach davon in Teilzeitarbeitsverhältnissen, bei Abgeordneten<br />

beschäftigt. Ca. je 50 % dieser Mitarbeiter arbeiten am Parlamentssitz<br />

bzw. in den jeweiligen Wahlkreisen.<br />

Auch die Arbeit der Fraktionen bedarf der materiellen und personellen<br />

Unterstützung. Aus Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt<br />

finanziert, stehen insgesamt ca. 800 Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis<br />

mit den Fraktionen. Zum Teil handelt es sich um fachwissenschaftliche<br />

Berater, zum anderen um administrative Hilfskräfte.<br />

Die Bundestagsverwaltung<br />

Die größte geschlossene Unterstützungsorganisation für den Bundestag<br />

stellt mit ihren ca. 2800 Beschäftigten (Voll- oder Teilzeit)<br />

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