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kompliziert, technisiert und in ihren Zielen, Werten und Interessen<br />

pluralistisch. Das Parlament als Gesetzgeber muss das widerspiegeln<br />

und kann sich darüber nicht hinwegsetzen. Die Forderungen<br />

nach rechtlichen Regelungen – zur Beseitigung von Ungleichbehandlungen,<br />

zur Unterstützung berechtigter Forderungen, zur Abwehr<br />

von Gefahren, zur Förderung wichtiger Anliegen usw. – kommen<br />

aus der Gesellschaft selbst, nicht vom Bundestag. Er kann den<br />

Erlass von Gesetzen nicht verweigern, wo sie verlangt werden, und<br />

er kann das Verfahren nicht beschleunigen, wo die Meinungen weit<br />

auseinander gehen oder die Materie schwierig ist.<br />

So erweist sich letztlich unser parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren<br />

als Bedingung und Bestandteil von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie<br />

und Freiheit. Die damit verbundene Mühe muss jeder auf<br />

sich nehmen, der das Verfahren anwenden, sich an ihm beteiligen<br />

oder es in seinen Zusammenhängen verstehen will.<br />

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