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Fraktionen und nicht selten die Entwicklung übereinstimmender<br />

Regelungsvorschläge und Kompromisse;<br />

. Anhörungen in den Ausschüssen dienen der zusätzlichen fachlich-wissenschaftlichen<br />

Fundierung des Vorhabens, der Gewinnung<br />

zusätzlicher öffentlicher Aufmerksamkeit und der weiteren<br />

Beteiligung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern und<br />

Organisationen;<br />

. die zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages bringt<br />

die öffentliche Debatte über das Pro und Contra, die Darlegung<br />

der Gesichtspunkte und Argumente, die die verschiedenen politischen<br />

Kräfte während der Beratungen bewegt haben, und<br />

dadurch – vermittelt durch Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen<br />

– die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich anhand<br />

der dargestellten Argumente ihrerseits Meinungen zu den Vorhaben<br />

zu bilden, und schließlich den Gesetzesbeschluss;<br />

. die erneute Einschaltung des Bundesrates nach dem Gesetzesbeschluss<br />

des Bundestages unterstreicht die föderalistische Gliederung<br />

der Bundesrepublik und die bedeutende Rolle der Länder,<br />

sowohl was die Anwendung der Gesetze überhaupt als auch die<br />

Differenzierung nach regionalen Unterschieden anbelangt;<br />

. falls der Vermittlungsausschuss eingeschaltet wird, steht dieser<br />

Verfahrensabschnitt für die Notwendigkeit, den im Föderalismus<br />

angelegten Konflikt zwischen Bund und Ländern im Wege von<br />

Kompromissen zu überwinden und zu allgemein verbindlichen,<br />

gesamtstaatlichen Regelungen zu kommen;<br />

. und schließlich sichert ein weiterer – nicht notwendiger und<br />

regelmäßiger, aber möglicher – Verfahrensschritt, nämlich die<br />

Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zur Ûberprüfung des<br />

Gesetzes, die Einhaltung all dieser Verfahrens- und Mitwirkungsstationen<br />

ab, weil das Gesetz anderenfalls für nichtig erklärt<br />

werden könnte: Das gesamte Verfahren kann also zusätzlich<br />

kontrolliert werden am Maßstab des Grundgesetzes.<br />

Das ist alles nicht sehr bequem, weder für die, welche die Gesetze<br />

machen, noch auch für die, die sie befolgen sollen. Sicher wünschen<br />

wir uns alle zuweilen weniger Gesetze, einfachere Gesetze und ein<br />

schnelleres, freieres Verfahren. Aber unsere Gesellschaft, für die die<br />

Gesetze gemacht werden, ist nicht einfach, sie ist vielschichtig,<br />

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