Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fraktionen und nicht selten die Entwicklung übereinstimmender<br />
Regelungsvorschläge und Kompromisse;<br />
. Anhörungen in den Ausschüssen dienen der zusätzlichen fachlich-wissenschaftlichen<br />
Fundierung des Vorhabens, der Gewinnung<br />
zusätzlicher öffentlicher Aufmerksamkeit und der weiteren<br />
Beteiligung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern und<br />
Organisationen;<br />
. die zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages bringt<br />
die öffentliche Debatte über das Pro und Contra, die Darlegung<br />
der Gesichtspunkte und Argumente, die die verschiedenen politischen<br />
Kräfte während der Beratungen bewegt haben, und<br />
dadurch – vermittelt durch Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen<br />
– die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich anhand<br />
der dargestellten Argumente ihrerseits Meinungen zu den Vorhaben<br />
zu bilden, und schließlich den Gesetzesbeschluss;<br />
. die erneute Einschaltung des Bundesrates nach dem Gesetzesbeschluss<br />
des Bundestages unterstreicht die föderalistische Gliederung<br />
der Bundesrepublik und die bedeutende Rolle der Länder,<br />
sowohl was die Anwendung der Gesetze überhaupt als auch die<br />
Differenzierung nach regionalen Unterschieden anbelangt;<br />
. falls der Vermittlungsausschuss eingeschaltet wird, steht dieser<br />
Verfahrensabschnitt für die Notwendigkeit, den im Föderalismus<br />
angelegten Konflikt zwischen Bund und Ländern im Wege von<br />
Kompromissen zu überwinden und zu allgemein verbindlichen,<br />
gesamtstaatlichen Regelungen zu kommen;<br />
. und schließlich sichert ein weiterer – nicht notwendiger und<br />
regelmäßiger, aber möglicher – Verfahrensschritt, nämlich die<br />
Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zur Ûberprüfung des<br />
Gesetzes, die Einhaltung all dieser Verfahrens- und Mitwirkungsstationen<br />
ab, weil das Gesetz anderenfalls für nichtig erklärt<br />
werden könnte: Das gesamte Verfahren kann also zusätzlich<br />
kontrolliert werden am Maßstab des Grundgesetzes.<br />
Das ist alles nicht sehr bequem, weder für die, welche die Gesetze<br />
machen, noch auch für die, die sie befolgen sollen. Sicher wünschen<br />
wir uns alle zuweilen weniger Gesetze, einfachere Gesetze und ein<br />
schnelleres, freieres Verfahren. Aber unsere Gesellschaft, für die die<br />
Gesetze gemacht werden, ist nicht einfach, sie ist vielschichtig,<br />
149