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Schlussbemerkung<br />

Das Verfahren der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland<br />

ist kompliziert (s. Grafiken S. 136ff.). Der Grund dafür ist<br />

aber nicht, dass es dadurch möglichst undurchschaubar gemacht<br />

werden soll, ganz im Gegenteil: Diese Kompliziertheit ist der Preis<br />

für die Einbeziehung vieler Instanzen, für die mehrfache Prüfung<br />

der sachlich oft recht schwierigen Gegenstände und für die umfassende<br />

Informationsmöglichkeit aller, die an dem jeweiligen Gegenstand<br />

interessiert sind. Letztlich spiegelt also das komplizierte Verfahren<br />

die Anforderungen von Demokratie und Rechtsstaat wider.<br />

Wo diese Grundsätze keine Rolle spielen, in totalitären Systemen<br />

oder Militärdiktaturen, da geht es dann auch mit den Gesetzen<br />

schnell und leicht – und ist keineswegs zufällig oft auch ungerecht<br />

und uneffektiv.<br />

Lassen wir das Verfahren der Gesetzgebung noch einmal kurz Revue<br />

passieren, so erkennen wir leicht die Gründe für die einzelnen<br />

aufeinander folgenden Stationen:<br />

. Die Vorbereitung der Entwürfe durch jeweils zuständige Fachreferate<br />

in den Ministerien unter Einbeziehung von Verbänden<br />

dient der sorgfältigen Sachaufklärung und Berücksichtigung<br />

sowohl der Kenntnisse aus der Verwaltung als auch aus den interessierten<br />

und betroffenen Kreisen;<br />

. die Abstimmung der Entwürfe zwischen den Ministerien und im<br />

Kabinett dient der Einpassung des einzelnen Vorhabens in die<br />

Gesamtlinie der Regierungspolitik und auch in die finanziellen<br />

Möglichkeiten und Grenzen des Staatshaushalts;<br />

. der erste Durchgang beim Bundesrat ermöglicht es, die Erfahrungen<br />

der Länder aus dem ihnen obliegenden Vollzug der<br />

Gesetze schon für den Entwurf nutzbar zu machen und deren Interessen<br />

rechtzeitig zu erkunden;<br />

. die erste Lesung im Bundestag dient dazu, allen Abgeordneten<br />

und der Úffentlichkeit zu signalisieren, dass zu dem betreffenden<br />

Gegenstand ein Gesetzgebungsverfahren existiert und in die parlamentarische<br />

Beratung geht;<br />

. die intensive Durchprüfung in den Ausschüssen des Bundestages<br />

ermöglicht die Einbeziehung weiterer fachlicher und politischer<br />

Gesichtspunkte, die Abstimmung mit den Vorstellungen der<br />

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