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der CDU/CSU, SPD, FDP und BÛNDNIS90/DIE GRÛNEN am<br />

11. Dezember 2012 einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Ønderung<br />

des Bundeswahlgesetzes (Drs. 17/11819), die Fraktion Die<br />

Linke. einen eigenen Entwurf (Drs. 17/11821) ein. Nach weiteren<br />

Beratungen einschließlich einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses<br />

zur Wahlrechtsreform hat der Deutsche Bundestag am<br />

21. Februar 2013 eine Ønderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen,<br />

die im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:<br />

Am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl wird festgehalten.<br />

Das Sitzzuteilungsverfahren erfolgt künftig in zwei Stufen:<br />

– In der ersten Stufe werden die 598 Bundestagssitze zunächst auf<br />

die Bundesländer verteilt, wobei der Sitzanteil jedes Landes seinem<br />

Anteil an der deutschen Wohnbevölkerung entspricht.<br />

Damit wird den Hinweisen des Bundesverfassungsgerichts zur<br />

Vermeidung des negativen Stimmgewichts gefolgt. Diese Landessitze<br />

werden dann auf die jeweiligen Landeslisten der Parteien<br />

vor Ort verteilt, wobei jede Liste so viele Sitze bekommt,<br />

wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis im Land zusteht.<br />

Ûberhangmandate bleiben erhalten und <strong>können</strong> die Sitzzahl erhöhen.<br />

– In der zweiten Stufe wird die Gesamtzahl der Sitze in einer bundesweiten<br />

Oberverteilung zunächst auf Parteien und anschließend<br />

in einer Unterverteilung innerhalb der Parteien auf deren<br />

Landeslisten verteilt, beides entsprechend dem Zweitstimmenergebnis.<br />

Dazu wird zunächst von der regulären Gesamtsitzzahl<br />

(598) ausgegangen. Erhält dabei eine Partei weniger Sitze, als für<br />

sie in der ersten Stufe bundesweit errechnet wurden, so wird die<br />

Sitzzahl über 598 hinaus so lange erhöht und erneut nach Zweitstimmen<br />

verteilt, bis für jede Partei die Mindestsitzzahl der ersten<br />

Stufe erfüllt wird und zugleich der Proporz zwischen den Parteien<br />

gewahrt ist.<br />

Das geänderte Bundeswahlgesetz sieht also vor, dass in der zweiten<br />

Stufe der Sitzverteilung die Gesamtsitzzahl des Bundestages so weit<br />

erhöht wird, dass Ûberhangmandate für eine Partei durch eine entsprechende<br />

Zahl von Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien<br />

vollständig ausgeglichen sind. Durch diesen Ausgleich wird der<br />

Parteienproporz entsprechend dem Zweitstimmenergebnis wieder-<br />

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