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der CDU/CSU, SPD, FDP und BÛNDNIS90/DIE GRÛNEN am<br />
11. Dezember 2012 einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Ønderung<br />
des Bundeswahlgesetzes (Drs. 17/11819), die Fraktion Die<br />
Linke. einen eigenen Entwurf (Drs. 17/11821) ein. Nach weiteren<br />
Beratungen einschließlich einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses<br />
zur Wahlrechtsreform hat der Deutsche Bundestag am<br />
21. Februar 2013 eine Ønderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen,<br />
die im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:<br />
Am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl wird festgehalten.<br />
Das Sitzzuteilungsverfahren erfolgt künftig in zwei Stufen:<br />
– In der ersten Stufe werden die 598 Bundestagssitze zunächst auf<br />
die Bundesländer verteilt, wobei der Sitzanteil jedes Landes seinem<br />
Anteil an der deutschen Wohnbevölkerung entspricht.<br />
Damit wird den Hinweisen des Bundesverfassungsgerichts zur<br />
Vermeidung des negativen Stimmgewichts gefolgt. Diese Landessitze<br />
werden dann auf die jeweiligen Landeslisten der Parteien<br />
vor Ort verteilt, wobei jede Liste so viele Sitze bekommt,<br />
wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis im Land zusteht.<br />
Ûberhangmandate bleiben erhalten und <strong>können</strong> die Sitzzahl erhöhen.<br />
– In der zweiten Stufe wird die Gesamtzahl der Sitze in einer bundesweiten<br />
Oberverteilung zunächst auf Parteien und anschließend<br />
in einer Unterverteilung innerhalb der Parteien auf deren<br />
Landeslisten verteilt, beides entsprechend dem Zweitstimmenergebnis.<br />
Dazu wird zunächst von der regulären Gesamtsitzzahl<br />
(598) ausgegangen. Erhält dabei eine Partei weniger Sitze, als für<br />
sie in der ersten Stufe bundesweit errechnet wurden, so wird die<br />
Sitzzahl über 598 hinaus so lange erhöht und erneut nach Zweitstimmen<br />
verteilt, bis für jede Partei die Mindestsitzzahl der ersten<br />
Stufe erfüllt wird und zugleich der Proporz zwischen den Parteien<br />
gewahrt ist.<br />
Das geänderte Bundeswahlgesetz sieht also vor, dass in der zweiten<br />
Stufe der Sitzverteilung die Gesamtsitzzahl des Bundestages so weit<br />
erhöht wird, dass Ûberhangmandate für eine Partei durch eine entsprechende<br />
Zahl von Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien<br />
vollständig ausgeglichen sind. Durch diesen Ausgleich wird der<br />
Parteienproporz entsprechend dem Zweitstimmenergebnis wieder-<br />
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