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Bundestag<br />

Eine Fraktion oder mindestens<br />

5% der Abgeordneten <strong>können</strong><br />

unmittelbar beim Bundestag<br />

Gesetzentwürfe einbringen.<br />

Gesetzesentwürfe<br />

werden beim Bundestag<br />

eingebracht.<br />

Druck und Verteilung an<br />

alle Mitglieder.<br />

144<br />

Gesetzesinitiative<br />

Bundesrat<br />

Gesetzentwürfe werden der<br />

Bundesregierung zugestellt,<br />

die sie mit einer Stellungnahme<br />

binnen sechs Wochen an den<br />

Bundestag weiterleiten muss.<br />

Ältestenrat<br />

Bundestag<br />

1. Beratung im Plenum<br />

Bundesregierung<br />

Gesetzentwürfe gehen zunächst<br />

an den Bundesrat, der binnen<br />

sechs Wochen Stellung nimmt.<br />

Danach leitet die Bundesregierung<br />

die Gesetzesvorlage an den<br />

Bundestag weiter.<br />

Bundestag<br />

Beratung in Ausschüssen

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