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lamentarische Finanzkontrolle zuständig ist und dabei intensiv mit<br />
dem Bundesrechnungshof zusammenarbeitet. Zweck dieser Organisationsform<br />
ist es, die Kontrollergebnisse kontinuierlich in den<br />
Prozess der Haushaltsplanung und Haushaltsgesetzgebung einfließen<br />
zu lassen. Da der Bundesrechnungshof nicht nur die<br />
nachträgliche Prüfung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des<br />
Verwaltungshandelns bei zurückliegenden Haushalten durchführt,<br />
sondern auch begleitend die Durchführung von Programmen und<br />
die Entwicklung bestimmter Vorhaben begutachtet – dies nicht selten<br />
auf Anregung des Haushaltsausschusses –, ergibt sich insgesamt<br />
ein Kreislauf aus nachträglicher Ûberprüfung, begleitender<br />
Kontrolle und planender Mitwirkung durch das Parlament, bei<br />
dem die Erkenntnisse aus dem einen Bereich jeweils dem anderen<br />
zugute kommen.<br />
Auf diese Weise ist der Bundestag durch seinen Haushaltsausschuss<br />
kontinuierlich in das gesamte Finanzgebaren des Bundes eingeschaltet,<br />
politisch freilich auch bis zu einem gewissen Grade eingebunden.<br />
Auch deshalb stellen die Haushaltsdebatten im Bundestag<br />
regelmäßig einen der Höhepunkte des parlamentarischen<br />
Jahres dar. Traditionell wird dabei nicht nur um einzelne Positionen<br />
gestritten, sondern das gesamte Regierungsprogramm anhand<br />
der dafür aufzuwendenden Gelder zum Gegenstand der Auseinandersetzungen<br />
zwischen Regierung und Opposition gemacht. Besonders<br />
der Einzelplan des Bundeskanzlers gibt Anlass zur Generalaussprache<br />
über dessen politische Grundlinien, und die Haushalte<br />
wichtiger Ressorts – z. B. Arbeit und Soziales, Verteidigung, Auswärtiges<br />
Amt u. a. – bilden Anknüpfungspunkte für die kritische<br />
öffentliche Durchleuchtung der Regierungspolitik.<br />
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