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lamentarische Finanzkontrolle zuständig ist und dabei intensiv mit<br />

dem Bundesrechnungshof zusammenarbeitet. Zweck dieser Organisationsform<br />

ist es, die Kontrollergebnisse kontinuierlich in den<br />

Prozess der Haushaltsplanung und Haushaltsgesetzgebung einfließen<br />

zu lassen. Da der Bundesrechnungshof nicht nur die<br />

nachträgliche Prüfung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des<br />

Verwaltungshandelns bei zurückliegenden Haushalten durchführt,<br />

sondern auch begleitend die Durchführung von Programmen und<br />

die Entwicklung bestimmter Vorhaben begutachtet – dies nicht selten<br />

auf Anregung des Haushaltsausschusses –, ergibt sich insgesamt<br />

ein Kreislauf aus nachträglicher Ûberprüfung, begleitender<br />

Kontrolle und planender Mitwirkung durch das Parlament, bei<br />

dem die Erkenntnisse aus dem einen Bereich jeweils dem anderen<br />

zugute kommen.<br />

Auf diese Weise ist der Bundestag durch seinen Haushaltsausschuss<br />

kontinuierlich in das gesamte Finanzgebaren des Bundes eingeschaltet,<br />

politisch freilich auch bis zu einem gewissen Grade eingebunden.<br />

Auch deshalb stellen die Haushaltsdebatten im Bundestag<br />

regelmäßig einen der Höhepunkte des parlamentarischen<br />

Jahres dar. Traditionell wird dabei nicht nur um einzelne Positionen<br />

gestritten, sondern das gesamte Regierungsprogramm anhand<br />

der dafür aufzuwendenden Gelder zum Gegenstand der Auseinandersetzungen<br />

zwischen Regierung und Opposition gemacht. Besonders<br />

der Einzelplan des Bundeskanzlers gibt Anlass zur Generalaussprache<br />

über dessen politische Grundlinien, und die Haushalte<br />

wichtiger Ressorts – z. B. Arbeit und Soziales, Verteidigung, Auswärtiges<br />

Amt u. a. – bilden Anknüpfungspunkte für die kritische<br />

öffentliche Durchleuchtung der Regierungspolitik.<br />

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