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Der Haushaltsausschuss<br />
Auf einige wesentliche – nicht auf alle – Besonderheiten in diesem<br />
Verfahren soll noch hingewiesen werden. Was schon für das allgemeine<br />
Gesetzgebungsverfahren gilt, nämlich dass die Sachfragen<br />
ganz wesentlich in den Ausschüssen und durch die Fraktionen erarbeitet<br />
werden, gilt für das Haushaltsverfahren erst recht. Der<br />
Haushaltsausschuss, dessen Sonderstellung in der allgemeinen Gesetzgebung<br />
wir schon bei den „Finanzvorlagen“ kennengelernt<br />
haben (vgl. S. 46 f.), hat eine dominierende Rolle. Im Bundestag<br />
existiert übrigens der Brauch – der nicht in der Geschäftsordnung<br />
geregelt ist, aber eingehalten wird –, dass wegen dieser besonderen<br />
Bedeutung des Haushalts der Vorsitz im Haushaltsausschuss immer<br />
einem Mitglied der Opposition eingeräumt wird. Damit wird<br />
die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Regierung<br />
unterstrichen.<br />
Im Haushaltsausschuss werden zu Beginn einer Wahlperiode für jeden<br />
Einzelplan des Bundeshaushaltes Berichterstatter und Berichterstatterinnen<br />
bestimmt, und zwar für die gesamte Wahlperiode,<br />
also nicht für jedes jährliche Haushaltsgesetz neu. Das hat zur<br />
Folge, dass die Berichterstatter sich intensiv und dauerhaft in die<br />
Vorhaben, finanziellen Planungen und Programme „ihres“ Ministeriums<br />
einarbeiten <strong>können</strong>. Die Berichterstatter werden so zu Ansprechpartnern<br />
und intimen Kennern ihres Bereichs in einem<br />
Maße, das von anderen Abgeordneten kaum erreichbar ist. So<br />
sammelt sich bei ihnen eine große Kompetenz, aber auch eine<br />
große Verantwortung für ihr Gebiet, weil sich die Mitglieder ihrer<br />
Fraktionen auf sie weitgehend verlassen müssen. Was sie ihren Kollegen,<br />
gut begründet, empfehlen, bestimmt maßgeblich die Linie<br />
der Fraktion in der Bewertung des betreffenden Einzelplans des<br />
Haushalts. Zugleich bildet sich bei den Abgeordneten des Haushaltsausschusses<br />
auf Grund der exklusiven Informationen und der<br />
gemeinsamen Verantwortung für den Haushalt eine Solidarität, die<br />
über Fraktionsgrenzen hinwegreicht. Man fühlt sich darin und<br />
auch in der großen Arbeitslast, die die Tätigkeit im Haushaltsausschuss<br />
mit sich bringt, verbunden und bevorzugt eine besonders<br />
sachliche, kollegiale und kompromissorientierte Arbeitsweise.<br />
Zusätzliches Gewicht erhält dieser Ausschuss noch dadurch, dass<br />
sein Unterausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, für die par-<br />
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