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Der Haushaltsausschuss<br />

Auf einige wesentliche – nicht auf alle – Besonderheiten in diesem<br />

Verfahren soll noch hingewiesen werden. Was schon für das allgemeine<br />

Gesetzgebungsverfahren gilt, nämlich dass die Sachfragen<br />

ganz wesentlich in den Ausschüssen und durch die Fraktionen erarbeitet<br />

werden, gilt für das Haushaltsverfahren erst recht. Der<br />

Haushaltsausschuss, dessen Sonderstellung in der allgemeinen Gesetzgebung<br />

wir schon bei den „Finanzvorlagen“ kennengelernt<br />

haben (vgl. S. 46 f.), hat eine dominierende Rolle. Im Bundestag<br />

existiert übrigens der Brauch – der nicht in der Geschäftsordnung<br />

geregelt ist, aber eingehalten wird –, dass wegen dieser besonderen<br />

Bedeutung des Haushalts der Vorsitz im Haushaltsausschuss immer<br />

einem Mitglied der Opposition eingeräumt wird. Damit wird<br />

die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Regierung<br />

unterstrichen.<br />

Im Haushaltsausschuss werden zu Beginn einer Wahlperiode für jeden<br />

Einzelplan des Bundeshaushaltes Berichterstatter und Berichterstatterinnen<br />

bestimmt, und zwar für die gesamte Wahlperiode,<br />

also nicht für jedes jährliche Haushaltsgesetz neu. Das hat zur<br />

Folge, dass die Berichterstatter sich intensiv und dauerhaft in die<br />

Vorhaben, finanziellen Planungen und Programme „ihres“ Ministeriums<br />

einarbeiten <strong>können</strong>. Die Berichterstatter werden so zu Ansprechpartnern<br />

und intimen Kennern ihres Bereichs in einem<br />

Maße, das von anderen Abgeordneten kaum erreichbar ist. So<br />

sammelt sich bei ihnen eine große Kompetenz, aber auch eine<br />

große Verantwortung für ihr Gebiet, weil sich die Mitglieder ihrer<br />

Fraktionen auf sie weitgehend verlassen müssen. Was sie ihren Kollegen,<br />

gut begründet, empfehlen, bestimmt maßgeblich die Linie<br />

der Fraktion in der Bewertung des betreffenden Einzelplans des<br />

Haushalts. Zugleich bildet sich bei den Abgeordneten des Haushaltsausschusses<br />

auf Grund der exklusiven Informationen und der<br />

gemeinsamen Verantwortung für den Haushalt eine Solidarität, die<br />

über Fraktionsgrenzen hinwegreicht. Man fühlt sich darin und<br />

auch in der großen Arbeitslast, die die Tätigkeit im Haushaltsausschuss<br />

mit sich bringt, verbunden und bevorzugt eine besonders<br />

sachliche, kollegiale und kompromissorientierte Arbeitsweise.<br />

Zusätzliches Gewicht erhält dieser Ausschuss noch dadurch, dass<br />

sein Unterausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, für die par-<br />

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