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Der Bundesrat stimmte sodann der vom Bundestag auf Grundlage<br />
der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses geänderten<br />
Gesetzesfassung zu, wie sich aus dem im Folgenden abgedruckten<br />
Auszug aus dem Stenografischen Bericht der 853. Sitzung des Bundesrates<br />
vom 19. Dezember 2008 ergibt.<br />
Präsident Peter Müller<br />
...<br />
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 78:<br />
Gesetz zur Förderung von Familien<br />
und haushaltsnahen Dienstleistungen<br />
(Familienleistungsgesetz – FamLeistG)<br />
(Drucksache 972/08)<br />
Auch dieses Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss<br />
zurück. Zur Berichterstattung<br />
erteile ich Herrn Staatsminister<br />
Professor Dr. Deubel (Rheinland-<br />
Pfalz) das Wort. Bitte schön, Herr Professor.<br />
Prof. Dr. Ingolf Deubel (Rheinland-<br />
Pfalz), Berichterstatter: Herr Präsident,<br />
meine Damen und Herren! Das zustimmungsbedürftige<br />
Gesetz zur Förderung<br />
von Familien und haushaltsnahen<br />
Dienstleistungen will den Familienleistungsausgleich<br />
im Sinne einer nachhaltigen<br />
Familienpolitik deutlich verbessern.<br />
...<br />
Der Bundesrat hatte am 7. November<br />
2008 zu dem zugrunde liegenden Regierungsentwurf<br />
Stellung genommen und<br />
unter anderem einstimmig gefordert, den<br />
Länderanteil an der Umsatzsteuer um<br />
0,41 Prozentpunkte anzuheben, um die<br />
entstehenden finanziellen Mehrbelastungen,<br />
die über das im Familienlastenausgleich<br />
festgelegte Lastentragungsverhältnis<br />
hinausgehen, auszugleichen.<br />
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz<br />
am 4. Dezember 2008 beschlossen, ohne<br />
die Forderung des Bundesrates aufzugreifen.<br />
Daraufhin hat der Bundesrat am<br />
5. Dezember 2008 zu dem Gesetz einstimmig<br />
den Vermittlungsausschuss mit<br />
136<br />
Bundesrat – 853. Sitzung – 19. Dezember 2008<br />
dem Ziel angerufen, die Finanzlastenverteilung<br />
zwischen Bund und Ländern zu<br />
korrigieren, indem der Umsatzsteueranteil<br />
zu Gunsten der Länder um 0,41 Prozentpunkte<br />
angehoben wird.<br />
...<br />
Der Vermittlungsausschuss hat sich in<br />
seiner 10. Sitzung am 17. Dezember<br />
2008 mit dem Gesetz befasst. Auf eine<br />
dauerhafte Erhöhung des Umsatzsteueranteils,<br />
wie von den Ländern gefordert,<br />
konnte er sich nicht verständigen. Stattdessen<br />
wird im Sinne eines pragmatischen<br />
Kompromisses die Aufteilung der<br />
Kosten für die nächsten drei Jahre durch<br />
Festbeträge verändert: Im Jahr 2009 erhalten<br />
die Länder zum Ausgleich ihrer<br />
aktuellen Mehrbelastungen 794 Millionen<br />
Euro und im Jahr 2010 281 Millionen<br />
Euro; im Jahr 2011 bekommt der<br />
Bund 152 Millionen Euro von den Ländern.<br />
Zusammengenommen erhalten die<br />
Länder in den kommenden drei Jahren<br />
also zusätzlich 923 Millionen Euro.<br />
Meine Damen und Herren, gestatten <strong>Sie</strong><br />
mir in diesem Zusammenhang folgende<br />
Anmerkung: Die im Vermittlungsausschuss<br />
erzielte Einigung kann die Länder<br />
nicht vollständig zufriedenstellen. Wir<br />
haben diesen Kompromiss dennoch geschlossen,<br />
um das Inkrafttreten der familienpolitischen<br />
Verbesserungen, die das<br />
Gesetz mit sich bringt, insbesondere die<br />
Erhöhung des Kindergeldes, rechtzeitig<br />
zum neuen Jahr zu ermöglichen.<br />
...<br />
Meine Damen und Herren, der Bundestag<br />
hat in seiner gestrigen Sitzung dem<br />
Gesetz zur Förderung von Familien und<br />
haushaltsnahen Dienstleistungen in der<br />
vom Vermittlungsausschuss vorgeschla-