22.08.2013 Aufrufe

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Bundesrat stimmte sodann der vom Bundestag auf Grundlage<br />

der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses geänderten<br />

Gesetzesfassung zu, wie sich aus dem im Folgenden abgedruckten<br />

Auszug aus dem Stenografischen Bericht der 853. Sitzung des Bundesrates<br />

vom 19. Dezember 2008 ergibt.<br />

Präsident Peter Müller<br />

...<br />

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 78:<br />

Gesetz zur Förderung von Familien<br />

und haushaltsnahen Dienstleistungen<br />

(Familienleistungsgesetz – FamLeistG)<br />

(Drucksache 972/08)<br />

Auch dieses Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss<br />

zurück. Zur Berichterstattung<br />

erteile ich Herrn Staatsminister<br />

Professor Dr. Deubel (Rheinland-<br />

Pfalz) das Wort. Bitte schön, Herr Professor.<br />

Prof. Dr. Ingolf Deubel (Rheinland-<br />

Pfalz), Berichterstatter: Herr Präsident,<br />

meine Damen und Herren! Das zustimmungsbedürftige<br />

Gesetz zur Förderung<br />

von Familien und haushaltsnahen<br />

Dienstleistungen will den Familienleistungsausgleich<br />

im Sinne einer nachhaltigen<br />

Familienpolitik deutlich verbessern.<br />

...<br />

Der Bundesrat hatte am 7. November<br />

2008 zu dem zugrunde liegenden Regierungsentwurf<br />

Stellung genommen und<br />

unter anderem einstimmig gefordert, den<br />

Länderanteil an der Umsatzsteuer um<br />

0,41 Prozentpunkte anzuheben, um die<br />

entstehenden finanziellen Mehrbelastungen,<br />

die über das im Familienlastenausgleich<br />

festgelegte Lastentragungsverhältnis<br />

hinausgehen, auszugleichen.<br />

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz<br />

am 4. Dezember 2008 beschlossen, ohne<br />

die Forderung des Bundesrates aufzugreifen.<br />

Daraufhin hat der Bundesrat am<br />

5. Dezember 2008 zu dem Gesetz einstimmig<br />

den Vermittlungsausschuss mit<br />

136<br />

Bundesrat – 853. Sitzung – 19. Dezember 2008<br />

dem Ziel angerufen, die Finanzlastenverteilung<br />

zwischen Bund und Ländern zu<br />

korrigieren, indem der Umsatzsteueranteil<br />

zu Gunsten der Länder um 0,41 Prozentpunkte<br />

angehoben wird.<br />

...<br />

Der Vermittlungsausschuss hat sich in<br />

seiner 10. Sitzung am 17. Dezember<br />

2008 mit dem Gesetz befasst. Auf eine<br />

dauerhafte Erhöhung des Umsatzsteueranteils,<br />

wie von den Ländern gefordert,<br />

konnte er sich nicht verständigen. Stattdessen<br />

wird im Sinne eines pragmatischen<br />

Kompromisses die Aufteilung der<br />

Kosten für die nächsten drei Jahre durch<br />

Festbeträge verändert: Im Jahr 2009 erhalten<br />

die Länder zum Ausgleich ihrer<br />

aktuellen Mehrbelastungen 794 Millionen<br />

Euro und im Jahr 2010 281 Millionen<br />

Euro; im Jahr 2011 bekommt der<br />

Bund 152 Millionen Euro von den Ländern.<br />

Zusammengenommen erhalten die<br />

Länder in den kommenden drei Jahren<br />

also zusätzlich 923 Millionen Euro.<br />

Meine Damen und Herren, gestatten <strong>Sie</strong><br />

mir in diesem Zusammenhang folgende<br />

Anmerkung: Die im Vermittlungsausschuss<br />

erzielte Einigung kann die Länder<br />

nicht vollständig zufriedenstellen. Wir<br />

haben diesen Kompromiss dennoch geschlossen,<br />

um das Inkrafttreten der familienpolitischen<br />

Verbesserungen, die das<br />

Gesetz mit sich bringt, insbesondere die<br />

Erhöhung des Kindergeldes, rechtzeitig<br />

zum neuen Jahr zu ermöglichen.<br />

...<br />

Meine Damen und Herren, der Bundestag<br />

hat in seiner gestrigen Sitzung dem<br />

Gesetz zur Förderung von Familien und<br />

haushaltsnahen Dienstleistungen in der<br />

vom Vermittlungsausschuss vorgeschla-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!