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FDP-Koalition) der Ausschuss nur in 6 Fällen angerufen wurde.<br />
Während dieses gesamten Zeitraums konnten die unionsgeführten<br />
Landesregierungen eine Mehrheit im Bundesrat bilden. In der<br />
12. und 13. Wahlperiode (1990 – 1994; 1994 – 1998, CDU/CSU-<br />
FDP-Koalitionen) hatten Vermittlungsverfahren wieder zugenommen,<br />
nachdem auf Grund von Landtagswahlergebnissen die von<br />
CDU oder CSU geführten Landesregierungen im Bundesrat keine<br />
Mehrheit mehr bildeten. Auch in den beiden folgenden Wahlperioden<br />
gab es, nachdem die entsprechend der Koalition auf Bundesebene<br />
(SPD-Bündnis 90/Die Grünen) zusammengesetzten Landesregierungen<br />
nur anfänglich im Bundesrat die Mehrheit gestellt<br />
hatten, mit 66 (14. Wahlperiode 1998 – 2002) bzw. 90 (15. Wahlperiode<br />
2002 – 2005) zahlreiche Vermittlungsverfahren auf Verlangen<br />
des Bundesrates. Dem gegenüber ging in der Zeit der Großen<br />
Koalition (16. Wahlperiode 2005 – 2009) die Zahl der Vermittlungsverfahren<br />
mit 18 wieder deutlich zurück. Aus derartigen Zahlen<br />
darf aber nicht gefolgert werden, dass der Vermittlungsausschuss<br />
je nach politischer Konstellation gleichsam mutwillig<br />
angerufen würde. Vielmehr spiegeln sich darin die unterschiedlichen<br />
Konzepte der politischen Parteien für die Politik im Bund<br />
und in den einzelnen Ländern sowie die Tatsache, dass natürlich<br />
auch der Bundesrat ein politisches Organ ist.<br />
Zweck des Vermittlungsverfahrens ist es, das betreffende Gesetz so<br />
umzuarbeiten, dass Bundestag und Bundesrat der geänderten Fassung<br />
gleichermaßen zustimmen <strong>können</strong>. Voraussetzung wird dafür<br />
häufig sein, dass beide Seiten Abstriche von ihren Idealvorstellungen<br />
machen; Bundestag und Bundesregierung werden den Ländern<br />
in einigen Punkten entgegenkommen, während diese in anderen<br />
Punkten sich mit den Regelungsabsichten des Bundestages abfinden<br />
müssen. Das Ergebnis der Beratungen ist der „Einigungsvorschlag“<br />
des Vermittlungsausschusses an Bundestag und Bundesrat.<br />
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