22.08.2013 Aufrufe

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FDP-Koalition) der Ausschuss nur in 6 Fällen angerufen wurde.<br />

Während dieses gesamten Zeitraums konnten die unionsgeführten<br />

Landesregierungen eine Mehrheit im Bundesrat bilden. In der<br />

12. und 13. Wahlperiode (1990 – 1994; 1994 – 1998, CDU/CSU-<br />

FDP-Koalitionen) hatten Vermittlungsverfahren wieder zugenommen,<br />

nachdem auf Grund von Landtagswahlergebnissen die von<br />

CDU oder CSU geführten Landesregierungen im Bundesrat keine<br />

Mehrheit mehr bildeten. Auch in den beiden folgenden Wahlperioden<br />

gab es, nachdem die entsprechend der Koalition auf Bundesebene<br />

(SPD-Bündnis 90/Die Grünen) zusammengesetzten Landesregierungen<br />

nur anfänglich im Bundesrat die Mehrheit gestellt<br />

hatten, mit 66 (14. Wahlperiode 1998 – 2002) bzw. 90 (15. Wahlperiode<br />

2002 – 2005) zahlreiche Vermittlungsverfahren auf Verlangen<br />

des Bundesrates. Dem gegenüber ging in der Zeit der Großen<br />

Koalition (16. Wahlperiode 2005 – 2009) die Zahl der Vermittlungsverfahren<br />

mit 18 wieder deutlich zurück. Aus derartigen Zahlen<br />

darf aber nicht gefolgert werden, dass der Vermittlungsausschuss<br />

je nach politischer Konstellation gleichsam mutwillig<br />

angerufen würde. Vielmehr spiegeln sich darin die unterschiedlichen<br />

Konzepte der politischen Parteien für die Politik im Bund<br />

und in den einzelnen Ländern sowie die Tatsache, dass natürlich<br />

auch der Bundesrat ein politisches Organ ist.<br />

Zweck des Vermittlungsverfahrens ist es, das betreffende Gesetz so<br />

umzuarbeiten, dass Bundestag und Bundesrat der geänderten Fassung<br />

gleichermaßen zustimmen <strong>können</strong>. Voraussetzung wird dafür<br />

häufig sein, dass beide Seiten Abstriche von ihren Idealvorstellungen<br />

machen; Bundestag und Bundesregierung werden den Ländern<br />

in einigen Punkten entgegenkommen, während diese in anderen<br />

Punkten sich mit den Regelungsabsichten des Bundestages abfinden<br />

müssen. Das Ergebnis der Beratungen ist der „Einigungsvorschlag“<br />

des Vermittlungsausschusses an Bundestag und Bundesrat.<br />

132

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!