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Aus der Begründung des Beschlusses ergibt sich, dass der Bundesrat<br />

mit der im Gesetz vorgesehenen Verteilung der entstehenden<br />

Kosten auf Bund und Länder nicht einverstanden war und dies<br />

zum Anlass genommen hatte, eine Ønderung des Gesetzentwurfs<br />

zu verlangen.<br />

Das Vermittlungsverfahren<br />

Der Vermittlungsausschuss ist ein aus Vertretern von Bundestag<br />

und Bundesrat zusammengesetztes Gremium. Die Bundesratsbank<br />

besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates, und zwar ein Mitglied<br />

für jedes Bundesland, wobei diese Mitglieder anders als bei<br />

Beschlüssen des Bundesrates <strong>hier</strong> nicht an Weisungen der Landesregierungen<br />

gebunden sind. Die Bundestagsbank setzt sich zusammen<br />

aus 16 Abgeordneten des Bundestages, die die Stärkeverhältnisse<br />

der Fraktionen entsprechend dem für die Besetzung von<br />

Ausschüssen des Bundestages geltenden Grundsatz der Spiegelbildlichkeit<br />

repräsentieren. Der Vorsitz im Vermittlungsausschuss<br />

wechselt vierteljährlich zwischen einem Bundestags- und einem<br />

Bundesratsmitglied. Die Sitzungen des Vermittlungsausschusses<br />

sind streng vertraulich; auch seine Sitzungsprotokolle dürfen erst<br />

ab Beginn der übernächsten Wahlperiode nach der jeweiligen Sitzung<br />

– also in der Regel frühestens ca. 4 Jahre später – eingesehen<br />

werden. Diese strikte Vertraulichkeit wird damit begründet, dass<br />

die Mitglieder anderenfalls nicht in der Lage wären, durch gegenseitiges<br />

Nachgeben einigungsfähige Kompromisse zu erzielen, sondern<br />

von ihren jeweiligen Ländern oder politischen Parteien unter<br />

Druck gesetzt und zur Unnachgiebigkeit angehalten würden.<br />

An der Häufigkeit, mit der der Vermittlungsausschuss tätig wird,<br />

<strong>können</strong> nicht nur Regelungskonflikte zwischen Bund und Ländern<br />

abgelesen werden, sondern zum Teil auch die politische Konstellation<br />

auf Bundesebene. Weist der Bundesrat eine andere politische<br />

Mehrheit auf als der Bundestag, wird die Bereitschaft zur Auseinandersetzung<br />

und damit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses<br />

höher sein, als wenn die Mehrheiten in beiden Organen übereinstimmen.<br />

So hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss in<br />

der 7. Wahlperiode (1972 – 1976, Sozialliberale Koalition) 96 mal<br />

und in der anschließenden 8. Wahlperiode 69 mal angerufen,<br />

während in der 10. Wahlperiode von 1983 – 1987 (CDU/CSU-<br />

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