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Aus der Begründung des Beschlusses ergibt sich, dass der Bundesrat<br />
mit der im Gesetz vorgesehenen Verteilung der entstehenden<br />
Kosten auf Bund und Länder nicht einverstanden war und dies<br />
zum Anlass genommen hatte, eine Ønderung des Gesetzentwurfs<br />
zu verlangen.<br />
Das Vermittlungsverfahren<br />
Der Vermittlungsausschuss ist ein aus Vertretern von Bundestag<br />
und Bundesrat zusammengesetztes Gremium. Die Bundesratsbank<br />
besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates, und zwar ein Mitglied<br />
für jedes Bundesland, wobei diese Mitglieder anders als bei<br />
Beschlüssen des Bundesrates <strong>hier</strong> nicht an Weisungen der Landesregierungen<br />
gebunden sind. Die Bundestagsbank setzt sich zusammen<br />
aus 16 Abgeordneten des Bundestages, die die Stärkeverhältnisse<br />
der Fraktionen entsprechend dem für die Besetzung von<br />
Ausschüssen des Bundestages geltenden Grundsatz der Spiegelbildlichkeit<br />
repräsentieren. Der Vorsitz im Vermittlungsausschuss<br />
wechselt vierteljährlich zwischen einem Bundestags- und einem<br />
Bundesratsmitglied. Die Sitzungen des Vermittlungsausschusses<br />
sind streng vertraulich; auch seine Sitzungsprotokolle dürfen erst<br />
ab Beginn der übernächsten Wahlperiode nach der jeweiligen Sitzung<br />
– also in der Regel frühestens ca. 4 Jahre später – eingesehen<br />
werden. Diese strikte Vertraulichkeit wird damit begründet, dass<br />
die Mitglieder anderenfalls nicht in der Lage wären, durch gegenseitiges<br />
Nachgeben einigungsfähige Kompromisse zu erzielen, sondern<br />
von ihren jeweiligen Ländern oder politischen Parteien unter<br />
Druck gesetzt und zur Unnachgiebigkeit angehalten würden.<br />
An der Häufigkeit, mit der der Vermittlungsausschuss tätig wird,<br />
<strong>können</strong> nicht nur Regelungskonflikte zwischen Bund und Ländern<br />
abgelesen werden, sondern zum Teil auch die politische Konstellation<br />
auf Bundesebene. Weist der Bundesrat eine andere politische<br />
Mehrheit auf als der Bundestag, wird die Bereitschaft zur Auseinandersetzung<br />
und damit zur Anrufung des Vermittlungsausschusses<br />
höher sein, als wenn die Mehrheiten in beiden Organen übereinstimmen.<br />
So hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss in<br />
der 7. Wahlperiode (1972 – 1976, Sozialliberale Koalition) 96 mal<br />
und in der anschließenden 8. Wahlperiode 69 mal angerufen,<br />
während in der 10. Wahlperiode von 1983 – 1987 (CDU/CSU-<br />
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