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Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Wahlgebiet<br />
mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten<br />
haben, um an der Mandatsverteilung beteiligt zu werden. Von<br />
dieser Sperrklausel sind jene Parteien ausgenommen, die mindestens<br />
drei Direktmandate errungen haben (Grundmandatsklausel).<br />
Zu den Besonderheiten der personalisierten Verhältniswahl zählt<br />
das mögliche Entstehen von Ûberhangmandaten. Hat eine Partei in<br />
den Wahlkreisen eines Bundeslandes mehr Bundestagssitze <strong>direkt</strong><br />
erlangt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden,<br />
ziehen trotzdem alle erfolgreichen Direktkandidaten in den Bundestag<br />
ein. Die Folge ist, dass sich die gesetzliche Mitgliederzahl<br />
des Bundestages (598 Parlamentarier) zunächst um diese sogenannten<br />
Ûberhangmandate erhöht. Bei der letzten Bundestagswahl<br />
2009 erlangte die CDU/CSU 24 Ûberhangmandate, so dass der<br />
Bundestag zu Beginn der 17. Wahlperiode aus 622 Mitgliedern bestand.<br />
Ûberhangmandate entstehen u. a. bei deutlichen Unterschieden<br />
zwischen der Erst- und Zweitstimmenverteilung, also durch<br />
Stimmensplitting.<br />
Eng mit den Ûberhangmandaten und der früheren Regelung des<br />
Sitzzuteilungsverfahrens durch das Bundeswahlgesetz (Verbindung<br />
der Landeslisten) hängt das Phänomen des sogenannten negativen<br />
Stimmgewichts zusammen. Es handelt sich <strong>hier</strong>bei um den paradoxen<br />
Effekt, dass eine geringere Zahl von Zweitstimmen für eine<br />
Partei günstiger sein kann, wenn sie in einem Land mehr Direktals<br />
Listenmandate gewinnt. Dieser Effekt hatte sich bei einer Nachwahl<br />
in Dresden bei der Bundestagwahl 2005 gezeigt. Hätte die<br />
CDU damals im Wahlkreis 160 (Dresden I) mehr als 41.225 Zweitstimmen<br />
erreicht, hätte ein anderer CDU-Landesverband einen<br />
Listenplatz an Sachsen abgeben müssen, da die verschiedenen Landesverbände<br />
einer Partei um die Sitze im Bundestag konkurrieren.<br />
Da die CDU in Sachsen aber bereits Ûberhangmandate gewonnen<br />
hatte, wäre eine nachträgliche Verbesserung des Zweitstimmenergebnisses<br />
wirkungslos geblieben. Durch taktisches Wählen in<br />
Dresden kam die CDU in Dresden I bei 57.931 Erststimmen nur<br />
auf 38.208 Zweitstimmen; damit konnte ein Sitzverlust für die Partei<br />
im Bundestag vermieden werden.<br />
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