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Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Wahlgebiet<br />

mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten<br />

haben, um an der Mandatsverteilung beteiligt zu werden. Von<br />

dieser Sperrklausel sind jene Parteien ausgenommen, die mindestens<br />

drei Direktmandate errungen haben (Grundmandatsklausel).<br />

Zu den Besonderheiten der personalisierten Verhältniswahl zählt<br />

das mögliche Entstehen von Ûberhangmandaten. Hat eine Partei in<br />

den Wahlkreisen eines Bundeslandes mehr Bundestagssitze <strong>direkt</strong><br />

erlangt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden,<br />

ziehen trotzdem alle erfolgreichen Direktkandidaten in den Bundestag<br />

ein. Die Folge ist, dass sich die gesetzliche Mitgliederzahl<br />

des Bundestages (598 Parlamentarier) zunächst um diese sogenannten<br />

Ûberhangmandate erhöht. Bei der letzten Bundestagswahl<br />

2009 erlangte die CDU/CSU 24 Ûberhangmandate, so dass der<br />

Bundestag zu Beginn der 17. Wahlperiode aus 622 Mitgliedern bestand.<br />

Ûberhangmandate entstehen u. a. bei deutlichen Unterschieden<br />

zwischen der Erst- und Zweitstimmenverteilung, also durch<br />

Stimmensplitting.<br />

Eng mit den Ûberhangmandaten und der früheren Regelung des<br />

Sitzzuteilungsverfahrens durch das Bundeswahlgesetz (Verbindung<br />

der Landeslisten) hängt das Phänomen des sogenannten negativen<br />

Stimmgewichts zusammen. Es handelt sich <strong>hier</strong>bei um den paradoxen<br />

Effekt, dass eine geringere Zahl von Zweitstimmen für eine<br />

Partei günstiger sein kann, wenn sie in einem Land mehr Direktals<br />

Listenmandate gewinnt. Dieser Effekt hatte sich bei einer Nachwahl<br />

in Dresden bei der Bundestagwahl 2005 gezeigt. Hätte die<br />

CDU damals im Wahlkreis 160 (Dresden I) mehr als 41.225 Zweitstimmen<br />

erreicht, hätte ein anderer CDU-Landesverband einen<br />

Listenplatz an Sachsen abgeben müssen, da die verschiedenen Landesverbände<br />

einer Partei um die Sitze im Bundestag konkurrieren.<br />

Da die CDU in Sachsen aber bereits Ûberhangmandate gewonnen<br />

hatte, wäre eine nachträgliche Verbesserung des Zweitstimmenergebnisses<br />

wirkungslos geblieben. Durch taktisches Wählen in<br />

Dresden kam die CDU in Dresden I bei 57.931 Erststimmen nur<br />

auf 38.208 Zweitstimmen; damit konnte ein Sitzverlust für die Partei<br />

im Bundestag vermieden werden.<br />

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