Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
schieht nur, wenn es von einer Fraktion oder mindestens 5 vom<br />
Hundert der Abgeordneten verlangt wird. Auch Ønderungsanträge<br />
sind in der dritten Lesung nicht mehr von einzelnen Abgeordneten,<br />
sondern nur noch von Fraktionen oder einer Anzahl von Abgeordneten<br />
in Fraktionsstärke zulässig und dürfen sich nur auf Bestimmungen<br />
beziehen, zu denen in zweiter Beratung Ønderungen beschlossen<br />
wurden.<br />
Schließlich wurde im Anschluss an die dritte Beratung des Gesetzentwurfs<br />
noch über mehrere Entschließungsanträge abgestimmt,<br />
die die Oppositionsfraktionen zum Familienleistungsgesetz eingebracht<br />
hatten. Entschließungen sollen die Auffassung des Deutschen<br />
Bundestages zu bestimmten, auf der Tagesordnung stehenden<br />
Beratungsgegenständen zum Ausdruck bringen. Meist soll die<br />
Bundesregierung zu einem konkreten Verhalten aufgefordert werden.<br />
<strong>Sie</strong> sind auch ein häufig eingesetztes Mittel von Oppositionsfraktionen,<br />
ihre Auffassung zu einem beratenen Thema zu<br />
dokumentieren. Entschließungsanträge <strong>können</strong> von einer Fraktion<br />
oder fünf vom Hundert der Abgeordneten (derzeit also 31) eingebracht<br />
werden und werden im Anschluss an die abschließende Beratung<br />
eines Gesetzes oder anderer Vorlagen zur Abstimmung gestellt.<br />
In unserem Beispiel kommt hinzu, dass eine Fraktion zu ihrem Entschließungsantrag<br />
die Durchführung einer namentlichen Abstimmung<br />
beantragt hat. Diesem Antrag musste entsprochen werden,<br />
da es sich um ein so genanntes Minderheitsrecht (Verlangen) handelt.<br />
Dem Stenografischen Bericht lässt sich in diesem Fall das<br />
Stimmverhalten jedes Abgeordneten entnehmen (zum Verfahren<br />
vgl. Seite 26 f.).<br />
Eine besondere Gruppe von Gesetzen, durch die Verträge mit auswärtigen<br />
Staaten angenommen oder abgelehnt werden (Ratifikationsgesetze),<br />
wird nur in zwei Lesungen behandelt. Der Bundestag<br />
hat in diesen Fällen nur die Möglichkeit, im Ganzen zuzustimmen<br />
oder abzulehnen, weil der Vertrag in seinem endgültigen Text mit<br />
dem auswärtigen Partner durch die Bundesregierung ausgehandelt<br />
wurde und nicht noch in Einzelheiten vom Bundestag einseitig geändert<br />
werden kann.<br />
127