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mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis<br />
der Abstimmung wird Ihnen später<br />
bekannt gegeben. . . .<br />
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:<br />
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort<br />
erteile, gebe ich Ihnen das von den<br />
Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte<br />
Ergebnis der namentlichen Abstimmung<br />
zu dem Antrag der Fraktion<br />
Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines<br />
Gesetzes zur Förderung von Familien<br />
und haushaltsnahen Dienstleistungen bekannt:<br />
abgegebene Stimmen 546. Mit Ja<br />
haben gestimmt 48, mit Nein haben gestimmt<br />
394, Enthaltungen 104. Der Entschließungsantrag<br />
ist abgelehnt.<br />
. .. (folgt Name und Abstimmungsverhalten<br />
der Abgeordneten)<br />
Aus dem Stenografischen Protokoll ergibt sich, dass zum Gesetzentwurf<br />
der Bundesregierung in der zweiten Beratung vom Abgeordneten<br />
Carl-Ludwig Thiele ein Ønderungsantrag gestellt wurde.<br />
Ûber diesen Ønderungsantrag wurde zuerst abgestimmt, so dass<br />
die weitere Abstimmung in der zweiten Beratung vereinfacht<br />
durchgeführt werden konnte: Es wurde nicht über jeden Paragraphen<br />
oder nach Abschnitten, sondern über den gesamten Gesetzestext<br />
in einem Votum abgestimmt. Das Protokoll zeigt auch, wie<br />
dies in der zweiten Beratung geschieht, nämlich durch Handzeichen.<br />
Es zeigt weiter, dass eine Reihe von Abgeordneten – schriftliche<br />
– Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung<br />
abgegeben haben, die als Anlagen zum Protokoll abgedruckt<br />
wurden. Schriftliche oder mündliche Erklärungen zur Abstimmung<br />
dienen der Begründung des persönlichen Abstimmungsverhaltens<br />
eines Abgeordneten.<br />
Wird ein Gesetzentwurf, wie in unserem Beispiel, in zweiter Lesung<br />
unverändert angenommen, so kann die dritte Beratung unmittelbar<br />
angeschlossen werden. In dieser Schlussabstimmung erheben sich<br />
die Abgeordneten auf die Frage des Präsidenten nach Zustimmung,<br />
Gegenstimmen und Enthaltungen von den Plätzen. In der Praxis<br />
wird im Bundestag häufig auch dann unmittelbar nach Abschluss<br />
der zweiten in die dritte Lesung eingetreten, wenn Ønderungsanträge<br />
angenommen worden sind. Voraussetzung dafür ist aber, dass<br />
zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Bundestages dem zustimmen.<br />
Diese Zustimmung wird in der Regel erteilt. Wird sie<br />
nicht gegeben, kann die dritte Lesung erst am zweiten Tage nach<br />
Verteilung der Drucksache mit den in zweiter Lesung beschlossenen<br />
Ønderungen erfolgen.<br />
Das Stenografische Protokoll zeigt im Ûbrigen, dass <strong>hier</strong> keine weitere<br />
Aussprache in der dritten Beratung stattgefunden hat. Dies ge-<br />
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