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mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis<br />

der Abstimmung wird Ihnen später<br />

bekannt gegeben. . . .<br />

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:<br />

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort<br />

erteile, gebe ich Ihnen das von den<br />

Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte<br />

Ergebnis der namentlichen Abstimmung<br />

zu dem Antrag der Fraktion<br />

Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines<br />

Gesetzes zur Förderung von Familien<br />

und haushaltsnahen Dienstleistungen bekannt:<br />

abgegebene Stimmen 546. Mit Ja<br />

haben gestimmt 48, mit Nein haben gestimmt<br />

394, Enthaltungen 104. Der Entschließungsantrag<br />

ist abgelehnt.<br />

. .. (folgt Name und Abstimmungsverhalten<br />

der Abgeordneten)<br />

Aus dem Stenografischen Protokoll ergibt sich, dass zum Gesetzentwurf<br />

der Bundesregierung in der zweiten Beratung vom Abgeordneten<br />

Carl-Ludwig Thiele ein Ønderungsantrag gestellt wurde.<br />

Ûber diesen Ønderungsantrag wurde zuerst abgestimmt, so dass<br />

die weitere Abstimmung in der zweiten Beratung vereinfacht<br />

durchgeführt werden konnte: Es wurde nicht über jeden Paragraphen<br />

oder nach Abschnitten, sondern über den gesamten Gesetzestext<br />

in einem Votum abgestimmt. Das Protokoll zeigt auch, wie<br />

dies in der zweiten Beratung geschieht, nämlich durch Handzeichen.<br />

Es zeigt weiter, dass eine Reihe von Abgeordneten – schriftliche<br />

– Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung<br />

abgegeben haben, die als Anlagen zum Protokoll abgedruckt<br />

wurden. Schriftliche oder mündliche Erklärungen zur Abstimmung<br />

dienen der Begründung des persönlichen Abstimmungsverhaltens<br />

eines Abgeordneten.<br />

Wird ein Gesetzentwurf, wie in unserem Beispiel, in zweiter Lesung<br />

unverändert angenommen, so kann die dritte Beratung unmittelbar<br />

angeschlossen werden. In dieser Schlussabstimmung erheben sich<br />

die Abgeordneten auf die Frage des Präsidenten nach Zustimmung,<br />

Gegenstimmen und Enthaltungen von den Plätzen. In der Praxis<br />

wird im Bundestag häufig auch dann unmittelbar nach Abschluss<br />

der zweiten in die dritte Lesung eingetreten, wenn Ønderungsanträge<br />

angenommen worden sind. Voraussetzung dafür ist aber, dass<br />

zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Bundestages dem zustimmen.<br />

Diese Zustimmung wird in der Regel erteilt. Wird sie<br />

nicht gegeben, kann die dritte Lesung erst am zweiten Tage nach<br />

Verteilung der Drucksache mit den in zweiter Lesung beschlossenen<br />

Ønderungen erfolgen.<br />

Das Stenografische Protokoll zeigt im Ûbrigen, dass <strong>hier</strong> keine weitere<br />

Aussprache in der dritten Beratung stattgefunden hat. Dies ge-<br />

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