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könnte. Weil die Fraktionen dies beachten, sind in der Praxis Ønderungsanträge<br />
einzelner Abgeordneter in der zweiten Beratung eher<br />
selten. Häufiger kommt es schon vor, dass die Opposition, wenn<br />
sie dem betreffenden Entwurf nicht zustimmen will, ihre abweichenden<br />
Vorstellungen insgesamt in der Form eines oder mehrerer<br />
Ønderungsanträge zur Debatte und zur Abstimmung stellt.<br />
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Donnerstag den 4. Dezember 2008<br />
Vizepräsidentin<br />
Dr. h. c. Susanne Kastner:<br />
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:<br />
Zweite und dritte Beratung des von der<br />
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs<br />
eines Gesetzes zur Förderung von Familien<br />
und haushaltsnahen Dienstleistungen<br />
(Familienleistungsgesetz – FamLeistG)<br />
– Drucksachen 16/10809, 16/11001 –<br />
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses<br />
(7. Ausschuss)<br />
– Drucksachen 16/11172, 16/11191 –<br />
Berichterstattung:<br />
Abgeordnete Patricia Lips<br />
Lydia Westrich<br />
Carl-Ludwig Thiele<br />
Barbara Höll<br />
Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)<br />
gemäß § 96 der Geschäftsordnung<br />
– Drucksache 16/11184 –<br />
Berichterstattung:<br />
Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme<br />
Carsten Schneider (Erfurt)<br />
Otto Fricke<br />
Roland Claus<br />
Alexander Bonde<br />
Hierzu liegen Entschließungsanträge der<br />
Fraktion der FDP, der Fraktion Die Linke<br />
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
vor. Ûber den Entschließungsantrag der<br />
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden<br />
wir später namentlich abstimmen.<br />
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung<br />
ist für die Aussprache eine Stunde<br />
vorgesehen. – Ich höre keinen Wider-<br />
spruch. Dann ist das so beschlossen.<br />
Das Wort hat die Parlamentarische<br />
Staatssekretärin Nicolette Kressl.<br />
(Beifall bei der SPD)<br />
Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin<br />
beim Bundesminister der Finanzen:<br />
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und<br />
Kollegen! Mit diesem Gesetz zur Unterstützung<br />
von Familien werden wir eine<br />
Förderung von Familien auf den Weg<br />
bringen, die auf vier Säulen beruht.<br />
Zum einen wird die materielle Unterstützung<br />
von Familien durch Anheben des<br />
Kinderfreibetrags verbessert. Grundlage<br />
dafür ist die Berechnung des steuerlichen<br />
Existenzminimums von Kindern. Hierbei<br />
sind also Fakten die Grundlage. Es ist<br />
mir besonders wichtig, darauf hinzuweisen,<br />
weil in der einen oder anderen politischen<br />
Debatte manchmal der Eindruck<br />
erweckt wird, als könne man die Höhe<br />
des Kinderfreibetrags beliebig aus dem<br />
Ørmel schütteln. Das tun wir nicht, sondern<br />
wir rechnen das wirklich aus.<br />
Zweitens. Da es im System der bisherigen<br />
Freibeträge liegt, dass Familien, die<br />
mehr verdienen, auch mehr entlastet werden,<br />
ist es eine politische Entscheidung<br />
der Regierung und der Fraktionen zu sagen:<br />
Wir wollen auch das Kindergeld anheben.<br />
Ich betone, dazu besteht kein verfassungsrechtlicher<br />
Zwang. Es ist eine<br />
politisch gewollte und gute Entscheidung<br />
der Fraktionen und der Bundesregierung,<br />
das Kindergeld anzuheben.<br />
(Beifall bei Abgeordneten der SPD<br />
und der CDU/CSU – Carl-Ludwig<br />
Thiele [FDP]: Etwas gering, Frau<br />
Parlamentarische Staatssekretärin!)<br />
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