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könnte. Weil die Fraktionen dies beachten, sind in der Praxis Ønderungsanträge<br />

einzelner Abgeordneter in der zweiten Beratung eher<br />

selten. Häufiger kommt es schon vor, dass die Opposition, wenn<br />

sie dem betreffenden Entwurf nicht zustimmen will, ihre abweichenden<br />

Vorstellungen insgesamt in der Form eines oder mehrerer<br />

Ønderungsanträge zur Debatte und zur Abstimmung stellt.<br />

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 193. Sitzung. Berlin, Donnerstag den 4. Dezember 2008<br />

Vizepräsidentin<br />

Dr. h. c. Susanne Kastner:<br />

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:<br />

Zweite und dritte Beratung des von der<br />

Bundesregierung eingebrachten Entwurfs<br />

eines Gesetzes zur Förderung von Familien<br />

und haushaltsnahen Dienstleistungen<br />

(Familienleistungsgesetz – FamLeistG)<br />

– Drucksachen 16/10809, 16/11001 –<br />

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses<br />

(7. Ausschuss)<br />

– Drucksachen 16/11172, 16/11191 –<br />

Berichterstattung:<br />

Abgeordnete Patricia Lips<br />

Lydia Westrich<br />

Carl-Ludwig Thiele<br />

Barbara Höll<br />

Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)<br />

gemäß § 96 der Geschäftsordnung<br />

– Drucksache 16/11184 –<br />

Berichterstattung:<br />

Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme<br />

Carsten Schneider (Erfurt)<br />

Otto Fricke<br />

Roland Claus<br />

Alexander Bonde<br />

Hierzu liegen Entschließungsanträge der<br />

Fraktion der FDP, der Fraktion Die Linke<br />

und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

vor. Ûber den Entschließungsantrag der<br />

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden<br />

wir später namentlich abstimmen.<br />

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung<br />

ist für die Aussprache eine Stunde<br />

vorgesehen. – Ich höre keinen Wider-<br />

spruch. Dann ist das so beschlossen.<br />

Das Wort hat die Parlamentarische<br />

Staatssekretärin Nicolette Kressl.<br />

(Beifall bei der SPD)<br />

Nicolette Kressl, Parl. Staatssekretärin<br />

beim Bundesminister der Finanzen:<br />

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und<br />

Kollegen! Mit diesem Gesetz zur Unterstützung<br />

von Familien werden wir eine<br />

Förderung von Familien auf den Weg<br />

bringen, die auf vier Säulen beruht.<br />

Zum einen wird die materielle Unterstützung<br />

von Familien durch Anheben des<br />

Kinderfreibetrags verbessert. Grundlage<br />

dafür ist die Berechnung des steuerlichen<br />

Existenzminimums von Kindern. Hierbei<br />

sind also Fakten die Grundlage. Es ist<br />

mir besonders wichtig, darauf hinzuweisen,<br />

weil in der einen oder anderen politischen<br />

Debatte manchmal der Eindruck<br />

erweckt wird, als könne man die Höhe<br />

des Kinderfreibetrags beliebig aus dem<br />

Ørmel schütteln. Das tun wir nicht, sondern<br />

wir rechnen das wirklich aus.<br />

Zweitens. Da es im System der bisherigen<br />

Freibeträge liegt, dass Familien, die<br />

mehr verdienen, auch mehr entlastet werden,<br />

ist es eine politische Entscheidung<br />

der Regierung und der Fraktionen zu sagen:<br />

Wir wollen auch das Kindergeld anheben.<br />

Ich betone, dazu besteht kein verfassungsrechtlicher<br />

Zwang. Es ist eine<br />

politisch gewollte und gute Entscheidung<br />

der Fraktionen und der Bundesregierung,<br />

das Kindergeld anzuheben.<br />

(Beifall bei Abgeordneten der SPD<br />

und der CDU/CSU – Carl-Ludwig<br />

Thiele [FDP]: Etwas gering, Frau<br />

Parlamentarische Staatssekretärin!)<br />

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