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Die Wahl 2013 zum 18. Deutschen Bundestag<br />
Entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten findet die<br />
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am Sonntag, den 22. September<br />
2013, statt. An diesem Tag haben die Wählerinnen und Wähler<br />
also zu entscheiden, wer sie im Parlament vertritt. Aus diesem Anlass<br />
soll nachfolgend ein Ûberblick über die Grundsätze des Wahlrechts,<br />
das deutsche Wahlsystem und die jüngsten Ønderungen des<br />
Bundeswahlgesetzes gegeben werden.<br />
" Das Wahlsystem<br />
Zunächst einmal beschreibt das Grundgesetz in <strong>Artikel</strong> 20 Abs. 2<br />
die Grundbedingungen des demokratischen Verfassungsstaates:<br />
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. <strong>Sie</strong> wird vom Volke in<br />
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,<br />
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung<br />
ausgeübt.“ Art. 38 Absatz 1 Grundgesetz enthält sodann die wichtigsten<br />
Wahlrechtsgrundsätze: „Die Abgeordneten des Deutschen<br />
Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher<br />
und geheimer Wahl gewählt.“ Grundsätzlich haben alle Deutschen,<br />
die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei<br />
Bundestagswahlen zu wählen und gewählt zu werden.<br />
Die weiteren fundamentalen Festlegungen für das deutsche Wahlsystem<br />
enthält das Bundeswahlgesetz:<br />
Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus dem<br />
Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten.<br />
Die Hälfte von ihnen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl<br />
in den 299 Wahlkreisen, in die Deutschland eingeteilt<br />
ist, <strong>direkt</strong> gewählt. Die andere Hälfte der Abgeordneten wird nach<br />
dem Verhältniswahlrecht über die Landeslisten der Parteien gewählt.<br />
Bei diesem System der personalisierten Verhältniswahl hat<br />
der Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird die Direktwahl<br />
getroffen; der Kandidat, der in einem Wahlkreis die Mehrheit<br />
der Erststimmen erhält, ist in den Bundestag gewählt. Mit der<br />
Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet<br />
damit über die Zusammensetzung des Bundestages, d. h. in<br />
welchem Stärkeverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten<br />
sind.<br />
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