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Die Wahl 2013 zum 18. Deutschen Bundestag<br />

Entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten findet die<br />

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am Sonntag, den 22. September<br />

2013, statt. An diesem Tag haben die Wählerinnen und Wähler<br />

also zu entscheiden, wer sie im Parlament vertritt. Aus diesem Anlass<br />

soll nachfolgend ein Ûberblick über die Grundsätze des Wahlrechts,<br />

das deutsche Wahlsystem und die jüngsten Ønderungen des<br />

Bundeswahlgesetzes gegeben werden.<br />

" Das Wahlsystem<br />

Zunächst einmal beschreibt das Grundgesetz in <strong>Artikel</strong> 20 Abs. 2<br />

die Grundbedingungen des demokratischen Verfassungsstaates:<br />

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. <strong>Sie</strong> wird vom Volke in<br />

Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,<br />

der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung<br />

ausgeübt.“ Art. 38 Absatz 1 Grundgesetz enthält sodann die wichtigsten<br />

Wahlrechtsgrundsätze: „Die Abgeordneten des Deutschen<br />

Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher<br />

und geheimer Wahl gewählt.“ Grundsätzlich haben alle Deutschen,<br />

die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei<br />

Bundestagswahlen zu wählen und gewählt zu werden.<br />

Die weiteren fundamentalen Festlegungen für das deutsche Wahlsystem<br />

enthält das Bundeswahlgesetz:<br />

Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus dem<br />

Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten.<br />

Die Hälfte von ihnen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl<br />

in den 299 Wahlkreisen, in die Deutschland eingeteilt<br />

ist, <strong>direkt</strong> gewählt. Die andere Hälfte der Abgeordneten wird nach<br />

dem Verhältniswahlrecht über die Landeslisten der Parteien gewählt.<br />

Bei diesem System der personalisierten Verhältniswahl hat<br />

der Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird die Direktwahl<br />

getroffen; der Kandidat, der in einem Wahlkreis die Mehrheit<br />

der Erststimmen erhält, ist in den Bundestag gewählt. Mit der<br />

Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet<br />

damit über die Zusammensetzung des Bundestages, d. h. in<br />

welchem Stärkeverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten<br />

sind.<br />

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