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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/11191<br />

zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 im<br />

Rahmen des SGB II und SGB XII eine zusätzliche<br />

Leistung für die Schule in Höhe<br />

von 100 Euro erhalten. Die im Gesetzentwurf<br />

der Bundesregierung in § 24a<br />

SGB II (<strong>Artikel</strong> 3 Nummer 2) und § 28a<br />

SGB XII (<strong>Artikel</strong> 4 Nummer 3) enthaltene<br />

und vom Ausschuss zur Annahme<br />

empfohlene Einführung eines „Schulbedarfspakets“<br />

betrifft die Forderung des<br />

Petenten.<br />

B. Besonderer Teil<br />

Zu <strong>Artikel</strong> 1 (Ønderung des Einkommensteuergesetzes)<br />

Zu Nummer 3 (§ 9 Abs. 5 Satz 1)<br />

Redaktionelle Ønderung der Folgeänderung<br />

im Zusammenhang mit der Zusammenfassung<br />

der Kinderbetreuungskosten<br />

in einer Vorschrift.<br />

...<br />

Berlin, den 3. Dezember 2008<br />

Patricia Lips Lydia Westrich Carl-Ludwig Thiele Dr. Barbara Höll<br />

Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin<br />

Bevor das Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgt wird, ist noch<br />

eine ergänzende Bemerkung zur Arbeit der Ausschüsse nötig. <strong>Sie</strong><br />

haben nicht ausschließlich die Aufgabe, überwiesene Gesetzentwürfe<br />

zu beraten, sondern <strong>können</strong> sich mit allen Fragen aus ihrem<br />

Zuständigkeitsbereich befassen. Das bedeutet, dass ein Ausschuss<br />

die ganze Politik des jeweiligen Ministeriums der Bundesregierung,<br />

dem der Ausschuss gleichsam spiegelbildlich gegenübersteht, verfolgt,<br />

begleitet und kontrolliert. Gelegentlich ist von einer Mitregierung<br />

durch die Bundestagsausschüsse gesprochen worden. Erst vor<br />

diesem Hintergrund einer kontinuierlichen und umfassenden Beschäftigung<br />

mit allen in seine Zuständigkeit fallenden Themen verfügt<br />

der Ausschuss auch über die Fachkunde und das politische<br />

Wissen, um den einzelnen Gesetzentwurf oder einen sonstigen<br />

förmlichen Antrag aus dem Hause richtig einschätzen und behandeln<br />

zu <strong>können</strong>. Die Ausschüsse „warten“ also keineswegs auf Gesetzentwürfe,<br />

die ihnen vom Plenum überwiesen werden, sondern<br />

beschäftigen sich permanent mit der Politik des ihnen gegenüberstehenden<br />

Ressorts der Bundesregierung, und diese Beschäftigung<br />

nimmt ganz besonders dann an Intensität zu, wenn von diesem<br />

Ministerium schwierige, besonders umstrittene Initiativen ausgehen<br />

oder gar Fälle von Pannen oder Missmanagement auftreten.<br />

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