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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/11191<br />
zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 im<br />
Rahmen des SGB II und SGB XII eine zusätzliche<br />
Leistung für die Schule in Höhe<br />
von 100 Euro erhalten. Die im Gesetzentwurf<br />
der Bundesregierung in § 24a<br />
SGB II (<strong>Artikel</strong> 3 Nummer 2) und § 28a<br />
SGB XII (<strong>Artikel</strong> 4 Nummer 3) enthaltene<br />
und vom Ausschuss zur Annahme<br />
empfohlene Einführung eines „Schulbedarfspakets“<br />
betrifft die Forderung des<br />
Petenten.<br />
B. Besonderer Teil<br />
Zu <strong>Artikel</strong> 1 (Ønderung des Einkommensteuergesetzes)<br />
Zu Nummer 3 (§ 9 Abs. 5 Satz 1)<br />
Redaktionelle Ønderung der Folgeänderung<br />
im Zusammenhang mit der Zusammenfassung<br />
der Kinderbetreuungskosten<br />
in einer Vorschrift.<br />
...<br />
Berlin, den 3. Dezember 2008<br />
Patricia Lips Lydia Westrich Carl-Ludwig Thiele Dr. Barbara Höll<br />
Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin<br />
Bevor das Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgt wird, ist noch<br />
eine ergänzende Bemerkung zur Arbeit der Ausschüsse nötig. <strong>Sie</strong><br />
haben nicht ausschließlich die Aufgabe, überwiesene Gesetzentwürfe<br />
zu beraten, sondern <strong>können</strong> sich mit allen Fragen aus ihrem<br />
Zuständigkeitsbereich befassen. Das bedeutet, dass ein Ausschuss<br />
die ganze Politik des jeweiligen Ministeriums der Bundesregierung,<br />
dem der Ausschuss gleichsam spiegelbildlich gegenübersteht, verfolgt,<br />
begleitet und kontrolliert. Gelegentlich ist von einer Mitregierung<br />
durch die Bundestagsausschüsse gesprochen worden. Erst vor<br />
diesem Hintergrund einer kontinuierlichen und umfassenden Beschäftigung<br />
mit allen in seine Zuständigkeit fallenden Themen verfügt<br />
der Ausschuss auch über die Fachkunde und das politische<br />
Wissen, um den einzelnen Gesetzentwurf oder einen sonstigen<br />
förmlichen Antrag aus dem Hause richtig einschätzen und behandeln<br />
zu <strong>können</strong>. Die Ausschüsse „warten“ also keineswegs auf Gesetzentwürfe,<br />
die ihnen vom Plenum überwiesen werden, sondern<br />
beschäftigen sich permanent mit der Politik des ihnen gegenüberstehenden<br />
Ressorts der Bundesregierung, und diese Beschäftigung<br />
nimmt ganz besonders dann an Intensität zu, wenn von diesem<br />
Ministerium schwierige, besonders umstrittene Initiativen ausgehen<br />
oder gar Fälle von Pannen oder Missmanagement auftreten.<br />
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