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der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung“ anzunehmen.<br />
Das kommt vor allem bei umfangreichen Gesetzentwürfen<br />
sowie dann vor, wenn der Ausschuss – wie <strong>hier</strong> – eine Vielzahl von<br />
Ønderungen empfiehlt. Dann werden der Regierungsentwurf und<br />
die vom Ausschuss empfohlene Textfassung einander in einer<br />
Synopse („Zusammenstellung“) gegenüber gestellt, so dass man<br />
durch Vergleich von Entwurf und Ausschussempfehlung erkennen<br />
kann, wo dem Bundestag die Ûbernahme und wo die Ønderung des<br />
ursprünglichen Entwurfs empfohlen wird.<br />
In aller Regel folgt das Plenum des Bundestages den Empfehlungen<br />
des federführenden Ausschusses. Das heißt, dass zahlreiche Regierungsentwürfe<br />
nicht – wie man angesichts der grundsätzlichen<br />
Teilung des Bundestages in Regierungsmehrheit und Opposition<br />
vermuten könnte – einfach vom Bundestag mit Mehrheit angenommen<br />
und damit unverändert übernommen werden. Vielmehr prüft<br />
die auch in jedem Ausschuss sich widerspiegelnde Mehrheit die<br />
Entwürfe ihrer „eigenen“ Regierung durchaus kritisch und ändert<br />
sie in über der Hälfte der Fälle auch ab. Daran kann man erkennen,<br />
dass ungeachtet der politischen Grundübereinstimmung von<br />
Bundestagsmehrheit und Regierung eine parlamentarische Kontrolle<br />
der Regierung nicht nur durch die Opposition, sondern auch<br />
durch die Koalitionsmehrheit ausgeübt wird.<br />
Zur Beschlussempfehlung folgt der Bericht der in diesem Falle vier<br />
Berichterstatter, entweder in derselben oder – wie <strong>hier</strong> – einer gesonderten<br />
Drucksache. Darin wird zunächst der formale Ablauf<br />
der Ausschussberatungen dargestellt und insbesondere mitgeteilt,<br />
welche Auffassungen die mitberatenden Ausschüsse vorgetragen<br />
haben und welche Ønderungsanträge im federführenden Ausschuss<br />
gestellt und angenommen oder abgelehnt wurden. In unserem<br />
Beispiel ergibt sich aus dem Bericht ferner, dass der Finanzausschuss<br />
eine Bürgerpetition in seine Beratungen einbezogen hat, welche<br />
die vom Ausschuss empfohlene Einführung eines Schulbedarfspakets<br />
betraf. Nach der Darstellung des formalen Ablaufs der<br />
Ausschussberatungen folgt die Einzelbegründung für die Beschlussempfehlung,<br />
insbesondere für die vom federführenden Ausschuss<br />
empfohlenen Ønderungen des Regierungsentwurfs.<br />
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