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der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung“ anzunehmen.<br />

Das kommt vor allem bei umfangreichen Gesetzentwürfen<br />

sowie dann vor, wenn der Ausschuss – wie <strong>hier</strong> – eine Vielzahl von<br />

Ønderungen empfiehlt. Dann werden der Regierungsentwurf und<br />

die vom Ausschuss empfohlene Textfassung einander in einer<br />

Synopse („Zusammenstellung“) gegenüber gestellt, so dass man<br />

durch Vergleich von Entwurf und Ausschussempfehlung erkennen<br />

kann, wo dem Bundestag die Ûbernahme und wo die Ønderung des<br />

ursprünglichen Entwurfs empfohlen wird.<br />

In aller Regel folgt das Plenum des Bundestages den Empfehlungen<br />

des federführenden Ausschusses. Das heißt, dass zahlreiche Regierungsentwürfe<br />

nicht – wie man angesichts der grundsätzlichen<br />

Teilung des Bundestages in Regierungsmehrheit und Opposition<br />

vermuten könnte – einfach vom Bundestag mit Mehrheit angenommen<br />

und damit unverändert übernommen werden. Vielmehr prüft<br />

die auch in jedem Ausschuss sich widerspiegelnde Mehrheit die<br />

Entwürfe ihrer „eigenen“ Regierung durchaus kritisch und ändert<br />

sie in über der Hälfte der Fälle auch ab. Daran kann man erkennen,<br />

dass ungeachtet der politischen Grundübereinstimmung von<br />

Bundestagsmehrheit und Regierung eine parlamentarische Kontrolle<br />

der Regierung nicht nur durch die Opposition, sondern auch<br />

durch die Koalitionsmehrheit ausgeübt wird.<br />

Zur Beschlussempfehlung folgt der Bericht der in diesem Falle vier<br />

Berichterstatter, entweder in derselben oder – wie <strong>hier</strong> – einer gesonderten<br />

Drucksache. Darin wird zunächst der formale Ablauf<br />

der Ausschussberatungen dargestellt und insbesondere mitgeteilt,<br />

welche Auffassungen die mitberatenden Ausschüsse vorgetragen<br />

haben und welche Ønderungsanträge im federführenden Ausschuss<br />

gestellt und angenommen oder abgelehnt wurden. In unserem<br />

Beispiel ergibt sich aus dem Bericht ferner, dass der Finanzausschuss<br />

eine Bürgerpetition in seine Beratungen einbezogen hat, welche<br />

die vom Ausschuss empfohlene Einführung eines Schulbedarfspakets<br />

betraf. Nach der Darstellung des formalen Ablaufs der<br />

Ausschussberatungen folgt die Einzelbegründung für die Beschlussempfehlung,<br />

insbesondere für die vom federführenden Ausschuss<br />

empfohlenen Ønderungen des Regierungsentwurfs.<br />

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