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Drucksache 16/11172 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode<br />

Zusammenstellung<br />

des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Familien und<br />

haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz –<br />

FamLeistG)<br />

– Drucksachen 16/10809, 16/11001, 16/11125 Nr. 1.6 –<br />

mit den Beschlüssen des Finanzausschusses (7. Ausschuss)<br />

Entwurf<br />

–<br />

Entwurf eines Gesetzes zur<br />

Förderung von Familien und<br />

haushaltsnahen Dienstleistungen<br />

(Familienleistungsgesetz –<br />

FamLeistG)<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des<br />

Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:<br />

<strong>Artikel</strong> 1<br />

Ønderung des<br />

Einkommensteuergesetzes<br />

Das Einkommensteuergesetz in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 19.<br />

Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I<br />

S. 179), zuletzt geändert durch <strong>Artikel</strong> ...<br />

des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...),<br />

wird wie folgt geändert:<br />

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:<br />

...<br />

Beschlüsse des 7. Ausschusses<br />

–<br />

Entwurf eines Gesetzes zur<br />

Förderung von Familien und<br />

haushaltsnahen Dienstleistungen<br />

(Familienleistungsgesetz –<br />

FamLeistG)<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des<br />

Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:<br />

<strong>Artikel</strong> 1<br />

Ønderung des<br />

Einkommensteuergesetzes<br />

Das Einkommensteuergesetz in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 19.<br />

Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I<br />

S. 179), zuletzt geändert durch <strong>Artikel</strong> ...<br />

des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...),<br />

wird wie folgt geändert:<br />

1. unverändert<br />

Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses konnte <strong>hier</strong> nicht<br />

so gestaltet werden, dass die vom Ausschuss beschlossenen Ønderungen<br />

<strong>direkt</strong> in den Empfehlungssatz an das Plenum des Bundestages<br />

eingearbeitet wurden. Das ist nur möglich, wenn die vom Ausschuss<br />

geforderten Ønderungen einige Punkte betreffen, die sich mit<br />

wenigen Worten und Zahlen kennzeichnen lassen. Dann lautet die<br />

Empfehlung an das Plenum etwa, den „Gesetzentwurf mit der Maßgabe<br />

anzunehmen, dass ...“. Hier lautete die Beschlussempfehlung,<br />

der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf „in der aus<br />

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