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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11172<br />
16. Wahlperiode<br />
02. 12. 2008<br />
Beschlussempfehlung<br />
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)<br />
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />
– Drucksachen 16/10809, 16/11001, 16/11125 Nr. 1.6 –<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und<br />
haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz<br />
– FamLeistG)<br />
A. Problem<br />
Die steuerlichen Freibeträgefür Kinder und das Kindergeld sowie<br />
die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher sozialversicherungspflichtiger<br />
Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnaher<br />
Dienstleistungen werden als zu niedrig angesehen. Außerdem<br />
haben Schülerinnen und Schüler zu Schuljahresbeginn einen zusätzlichen<br />
Bedarf an Leistungen für die Schule, der bei der Leistung<br />
von Transferzahlungen nicht berücksichtigt wird.<br />
B. Lösung<br />
...<br />
Der Finanzausschuss empfiehlt insbesondere folgende Ønderungen<br />
des Gesetzentwurfs:<br />
– Weitere Anhebung des Kinderfreibetrags um 24 Euro (12 Euro<br />
für jeden Elternteil).<br />
– Einführung einer Verwaltungsvereinfachung dadurch, dass<br />
kein Ønderungsbescheid bei einer Kindergeldanhebung erteilt<br />
werden muss.<br />
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit<br />
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen<br />
die Stimmen der Fraktion BÛNDNIS 90/DIE GRÛNEN bei<br />
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.<br />
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