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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11172<br />

16. Wahlperiode<br />

02. 12. 2008<br />

Beschlussempfehlung<br />

des Finanzausschusses (7. Ausschuss)<br />

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />

– Drucksachen 16/10809, 16/11001, 16/11125 Nr. 1.6 –<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und<br />

haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz<br />

– FamLeistG)<br />

A. Problem<br />

Die steuerlichen Freibeträgefür Kinder und das Kindergeld sowie<br />

die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher sozialversicherungspflichtiger<br />

Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnaher<br />

Dienstleistungen werden als zu niedrig angesehen. Außerdem<br />

haben Schülerinnen und Schüler zu Schuljahresbeginn einen zusätzlichen<br />

Bedarf an Leistungen für die Schule, der bei der Leistung<br />

von Transferzahlungen nicht berücksichtigt wird.<br />

B. Lösung<br />

...<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt insbesondere folgende Ønderungen<br />

des Gesetzentwurfs:<br />

– Weitere Anhebung des Kinderfreibetrags um 24 Euro (12 Euro<br />

für jeden Elternteil).<br />

– Einführung einer Verwaltungsvereinfachung dadurch, dass<br />

kein Ønderungsbescheid bei einer Kindergeldanhebung erteilt<br />

werden muss.<br />

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit<br />

den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen<br />

die Stimmen der Fraktion BÛNDNIS 90/DIE GRÛNEN bei<br />

Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.<br />

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